• wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1190202726000

    Eines ist mir noch nicht ganz klar.

    Hier wird immer von einer Erlaubnis gesprochen die vom Lehrer erteilt werden muss.

    Aber hat der Lehrer nicht bestimmte Regeln zu beachten bei der Genehmigung ?

    Und ist es nicht so daß eine Ersparnis bei einer Pauschalreise keine ausreichende Begründung für eine Genehmigung ist ?

    Ist es demzufolge nicht so daß diese Genehmigung erschlichen wird weil bewusst andere Gründe vorgeschoben werden ?

    Und ist es nicht auch so das die Kinder, die diese Erlaubnis bekommen haben, mit neidischen Mitschülern zu kämpfen haben ?

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • katjanoack
    Dabei seit: 1181779200000
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    geschrieben 1190203464000

    @wiener-michl

    man merkt Du hast keine Kinder!!!!!!!

    Bis zu 3 Tagen entscheidet der Klassenlehrer, bis 5 Tage die Schulleitung darüber hinaus das Schulamt.

    Welche neidischen Mitschüler Du meinst ist mir ein Rätsel :frowning:

    Es sind doch alle im Urlaub ;)

  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
    Beiträge: 4493
    Verwarnt
    geschrieben 1190203795000

    @katjanoack sagte:

    @wiener-michl

    man merkt Du hast keine Kinder!!!!!!!

    Bis zu 3 Tagen entscheidet der Klassenlehrer, bis 5 Tage die Schulleitung darüber hinaus das Schulamt.

    Welche neidischen Mitschüler Du meinst ist mir ein Rätsel :frowning:

    Es sind doch alle im Urlaub ;)

    Man merkt das du es nicht kapieren willst, sondern nur auf Stunk aus bist, wie Boerot.

    Bis zu 3 Tagen entscheidet der Klassenlehrer- na klar aber mit welcher Begründung? Damit du billiger nach Kümköy kommst ? Na super........

    Es sind doch alle im Urlaub - wie bitte ? die ganze Klasse ist 3 Tage vor Ferienbeginn weg und keiner bleibt bis zum letzten Tag ? tztztz

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • Marity
    Dabei seit: 1130112000000
    Beiträge: 7036
    geschrieben 1190203812000

    @katjanoack

    Aber der Antrag kann doch wohl kaum damit begründet werden, dass man

    300 Euro spart. Also muss gelogen werden, oder nicht?

  • HHBenfica
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    geschrieben 1190204030000

    Ich sehe es abhängig vom Einzelfall. Wenn ein Einser-Schüler mal ein oder zwei Tage fehlt - Na und? Bei einen auffälligen Schüler bzw. Umfeld ist das was anderes.

    Des Weiteren:

    Viele Arbeitnehmer können sogar relativ kurzfristig frei nehmen. Schüler und Lehrer können das in der Regel nicht. Da wäre es zu überlegen, ob man z.B. die Sommerferien etwas kürzt und dafür jeden Schüler und Lehrer 4-5 freie Tage jährlich zur freien Verfügung gibt. Wenn die Erboma aus dem Thüringer Wald in der Woche Geburtstag feiert, da wird der Schüler auf einmal auch ganz schnell krank(geschrieben) laut Eltern. ;)

    Ich würde das Ganze auf die "legale" Ebene stellen, dann kann sich auch die bayrische Polizei um wichtigeres kümmern.

    Im Prinzip ist das eine Lappalie. Gesetze bzw. Verordnungen hin und her. Man darf auch nicht über Rot gehen. Hält sich tatsächlich jeder dran?

  • katjanoack
    Dabei seit: 1181779200000
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    geschrieben 1190204065000

    Ich bin auf Stunk aus :frowning:

    Du hast keine Kinder und keine Ahnung was in der Schule abgeht ;)

    Wie alle Anträge aussehen die in der Schule eingehen kann ich nicht sagen, ich kann nur von mir sprechen. Und da es manchmal schwierig ist wenn beide Eltern berufstätig sind man dazu noch 2 Kids hat den Urlaub unter einen Hut zu bringen haben wir 1x diesen Antrag gestellt mit der Begründung berufliche & finanzielle Gründe.

  • sandy
    Dabei seit: 1052438400000
    Beiträge: 624
    geschrieben 1190204352000

    @katjanoack sagte:

    @wiener-michl

    man merkt Du hast keine Kinder!!!!!!!

    Bis zu 3 Tagen entscheidet der Klassenlehrer, bis 5 Tage die Schulleitung darüber hinaus das Schulamt.

    Welche neidischen Mitschüler Du meinst ist mir ein Rätsel :frowning:

    Es sind doch alle im Urlaub ;)

    Und das scheint überall anders gehandhabt zu werden. Ich habe letztes Jahr bei der Direktorin der Schule meiner Kinder nachgefragt, ob meine Tochter ausnahmsweise an einem Freitag die letzte (!) und nur diese (!) Stunde (war Religion, fiel damals eh' öfters aus, da Lehrkraft krank, nur ob sie dann auch an dem "gewünschten" Freitag ausfallen wird, war natürlich Wochen vorher nicht klar) befreit werden könnte, da ich gerne mit ihr als ihr Geburtstagsgeschenk für das Wochenende nach PAris fliegen würde und der Flieger am Freitagnachmittag sonst nicht zu schaffen sei. Klipp und klare Antwort: Nein, sonst kommt der nächste mit 2 Stunden, der übernächste mit einem halben Tag, usw. .... Allerdings könnte mich niemand davon abhalten, mein Kind wegen Krankheit früher abzuholen, wenn sie z.B. ins Sekretariat geht und sagt, ihr wäre übel! Häh??? :question: :what: Kann ja wohl nicht wahr sein! Das habe ich der Direktorin auch so gesagt. Ihre Antwort war, das würde ihr aber viele Probleme und Nachfragen anderer Eltern ersparen. :what: :what: :what: :what:

    Also Wochenende für 2 Monate später als gewollt geplant, da dann der Flugplan sich änderte und ein Flug Freitagnachmittag zur Verfügung stand der mit regulärem Schulbesuch erreichbar war.

    Aber eigentlich war ich sprachlos.

    Sandy

    PS: Die Stunde Religion fiel an dem ursprünglich "gewünschten" Freitag übrigens wegen Krankheit der Lehrkraft aus!!!

  • gutenmorgen
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    geschrieben 1190204448000

    ..., ich denke, Eltern haben an 365 Tagen im Jahr Zeit, ihren Kindern Werte zu vermitteln. Wenn ich nun 1 oder 2 Tage davon abziehe, wird ein Kind nicht gleich verlottern und glauben, es darf lügen und betrügen.

    Wie entscheidet denn eigentlich der Klassenlehrer? Kinder A und F dürfen zwei Tage fehlen, hingegen die Kinder B und H nicht, weil evtl. die Chemie nicht stimmt?

    Meinen Sohn habe ich auch mal für zwei Tage abgemeldet, weil dieser Termin für mich wichtig war. Inzwischen macht er eine Ausbildung mit dem nötigen Ernst. Diese zwei Tage in seinem 19-jährigen Leben haben ihn nicht sonderlich beeinflußt

  • sandy
    Dabei seit: 1052438400000
    Beiträge: 624
    geschrieben 1190204682000

    [quote=HHBenfica]Ich sehe es abhängig vom Einzelfall. Wenn ein Einser-Schüler mal ein oder zwei Tage fehlt - Na und? Bei einen auffälligen Schüler bzw. Umfeld ist das was anderes.

    Und wer entscheidet wer oder wessen Umfeld als auffällig gilt?

    Des Weiteren:

    Viele Arbeitnehmer können sogar relativ kurzfristig frei nehmen. Schüler und Lehrer können das in der Regel nicht. Da wäre es zu überlegen, ob man z.B. die Sommerferien etwas kürzt und dafür jeden Schüler und Lehrer 4-5 freie Tage jährlich zur freien Verfügung gibt. Wenn die Erboma aus dem Thüringer Wald in der Woche Geburtstag feiert, da wird der Schüler auf einmal auch ganz schnell krank(geschrieben) laut Eltern. ;)

    Also Montag kann keine Schulaufgabe geschrieben werden, denn da fehlen Schüler A, B und C, Dienstag fehlen M und N, geht also auch nicht, Mittwoch hat der Opi von X GEburtstag und da ist der nicht da....????? Wie bitte schön, soll das gehen??[i][/i]

    Ich würde das Ganze auf die "legale" Ebene stellen, dann kann sich auch die bayrische Polizei um wichtigeres kümmern.

    Im Prinzip ist das eine Lappalie. Gesetze bzw. Verordnungen hin und her. Man darf auch nicht über Rot gehen. Hält sich tatsächlich jeder dran?

    Aber erziehst du dein Kind dazu, geh' ruhig bei Rot, passiert meistens ja nichts?? [/quote]

    LG

    Sandy

  • zahnmaus
    Dabei seit: 1186272000000
    Beiträge: 488
    geschrieben 1190204781000

    @gutenmorgen

    Es geht hier ja auch nicht um Ausnahmen. ;) Eher um die Eltern, die diese "Schulbefreiungen" mit wachsendem Eifer und einer gewissen Selbstverständlichkeit praktizieren. Ob genehmigt oder nicht sei dahingestellt...

    "Wenn die Zeit kommt, in der man könnte, ist die Zeit vorüber, in der man kann." Marie von Ebner-Eschenbach
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