Wenn ich von einem Ausflug mit einer halb gefüllten Wasserflasche zurückkomme, werfe ich die doch nicht weg......
@ Plejadi
Durian ist die stachelige Frucht des Durio- oder Zibetbaumes. Außerdem wird sie häufig auch als Stinkfrucht bezeichnet.
Wenn ich von einem Ausflug mit einer halb gefüllten Wasserflasche zurückkomme, werfe ich die doch nicht weg......
@ Plejadi
Durian ist die stachelige Frucht des Durio- oder Zibetbaumes. Außerdem wird sie häufig auch als Stinkfrucht bezeichnet.
@'Plejadi' sagte:
Hallo sakura*no*hana,
was sind denn Durian
die hab ich noch nie mit auf´s Zimmer mitgenommen.. "lach"
Plejadi
Wie bereits erwähnt, Durian ist die sogenannte "Stinkfrucht", man riecht sie schon, wenn ein Stand in 100m Entfernung sie anbietet. Dieser Geruch ist echt schlimm, aber sie soll toll schmecken. Hab ich aber noch nicht probiert, die Nase isst ja auch mit. Die sind aber definitiv verboten in den Hotels, aber auch in U-Bahn Stationen. So was verstehe ich und halte ich natürlich auch ein.
Ich bereise momentan lieber den asiatischen Raum, aber da fehlen auch nicht mehr viele Länder. Mal schauen was dann kommt.
LG und einen schönen Sonntag.
Um die rechtliche Seite mal endgültig zu beleuchten:
Ja, "sie" dürfen(!) die Taschen durchsuchen!
Und ja, "sie" dürfen ggfs. von ihrem Hausrecht gebrauch machen und im Extremfall auch Urlauber vor die Türe setzen..
...und das ist nicht nur in der Türkei so geregelt!
Danke Holginho, so bleiben jetzt auch weitere kindischen Bemerkungen aus!
Hallo holginho,
meistens gehe ich ja konform mit dir. Nur diesmal würde mich interessieren, welchen Beleg du für "Ja sie dürfen" anführen kannst. Ich kann ja sogar das durchsuchen noch akzeptieren, wenn es mit dem Hinweis auf "Sicherheitskontrolle" begründet wird. Allerdings dürfte das nicht dazu führen, dass eine fremdgekaufte Flasche Wasser/Cola/Saft dann weggenommen wird.
Und ob man wegen eingeschmuggelter Flaschen des Hotels unter Hinweis auf das Hausrecht verwiesen werden kann, bezweifle ich auch stark. Zu prüfen wäre, wieweit das Hausrecht durch die abgeschlossenen Verträge beschränkt wird.
Abgesehen davon finde ich es einfach unwürdig, jemanden an der Tür zu kontrollieren, ob er sich evtl. ausserhalb eine Packung Keks oder eine Flasche Wasser gekauft hat. Ordentliche Hotels können das jedenfalls nicht sein.
Gruss chepri
@'chepri' sagte:
Abgesehen davon finde ich es einfach unwürdig, jemanden an der Tür zu kontrollieren, ob er sich evtl. ausserhalb eine Packung Keks oder eine Flasche Wasser gekauft hat. Ordentliche Hotels können das jedenfalls nicht sein.
...das denke ich auch, aber in ordentlichen Hotels hat man im Zimmer auch täglich kostenlos sein Wasser. Man braucht dieses also nicht "einzuschmuggeln"
Hallo,
ich habe nicht alle Beitäge zu diesem Thema gelesen, nur einige.
Aber ich stelle mir die Frage, warum Du dieses Hotel überhaupt gebucht hast, wenn Du mit den Bedingungen ( ich nenn das jetzt mal so, denn in etwa sind es ja Bedingungen des Hotels, wenn man keine Getränke mit auf´s Zimmer nehmen darf) nicht einverstanden bist ?
Es gibt doch sooo viele andere guten Hotels
Gruß
Sabine
@'Sabine+Olli' sagte:
Hallo,
ich habe nicht alle Beitäge zu diesem Thema gelesen, nur einige.
Aber ich stelle mir die Frage, warum Du dieses Hotel überhaupt gebucht hast, wenn Du mit den Bedingungen ( ich nenn das jetzt mal so, denn in etwa sind es ja Bedingungen des Hotels, wenn man keine Getränke mit auf´s Zimmer nehmen darf) nicht einverstanden bist ?
Es gibt doch sooo viele andere guten Hotels
Gruß
Sabine
Oftmals steht aber sowas nicht in den Katalogen. Sondern man wird damit erst vor Ort konfrontiert.
Wie soll da jemand ein anderes Hotel wählen, wenn die Bedingungen - wie Du sie nennst - im vorherein nicht bekannt waren?
Gruß
holzwurm
Hallo Chepri!
Du fragst nach einem "Beleg" für meine Aussage ...
... ich komme beruflich aus der "Ecke Tourismus" und kenne durch meine langjährige Tätigkeit für eine "größere" Unternehmensberatung (mein Fachbereich "Tourismus" ) gewisse Vertragsbestandteile...
...und nach denen ist eindeutig definiert, das alleine aus Sicherheitsgründen grundsätzlich jederzeit Taschen- (und auch Personen-)Kontrollen seitens des Hotels durchgeführt werden dürfen.
Der Kommerzaspekt hinsichtlich Getränken ist sicherlich unbestreitbar oftmals gegeben, aber auch das fällt unter den Entscheidungsaspekt und die -Kompetenz des jeweiligen Hauses - sie können es zulassen, sie können es "dulden"...sie müssen aber nicht - und haben dann alle diesbezüglichen Rechte.
In etwa gleich verhält es sich z.B. auch mit dem Faktor "Ruhestörung":
Fällt hier ein Gast entsprechend auf, kann dies vom Hotel geduldet werden - muß aber nicht ... und dann reichen die "Sanktionen" von einer "sanften Aufforderung" dies zu unterlassen bis zum Verweis aus dem Hause.
Und "ja", einige Dinge sollten in der Katalogsprache genauer formuliert...oder überhaupt erwähnt) werden...
...andere sollten für Gäste selbstverständlich sein!!!
Hi holginho,
ja ja, das Recht mit dem Blick in die Tasche wegen der Sicherheit (stehen da nicht häufig auch so "Piepstore" rum, die keinen Menschen interessieren ) habe ich ja schon eingeräumt. Aber ob der "Wachmann" dann das Recht hat, die fremdgekaufte Ware wegzunehmen???? Noch dazu, wenn der Urlauber vorher (Katalogbeschreibung) nichts davon wusste?
Und was den Verweis aus dem Haus wegen Ruhestörung anbelangt hätte ich mir früher manchmal sehr gewünscht, das Hotel würde davon Gebrauch machen, wenn wieder mal Party in der Anlage war und ich eigentlich schlafen wollte.
Aber diese Zeiten sind Gott sei Dank vorbei und deshalb ist dieses Problem für mich kein wirkliches, sondern nur von theoretischer Natur.
Wobei für mich nach wie vor gilt:
Vorher gewußt - kein meckern hinterher
Vorher nichts gewußt - Verbot ignorieren
LG chepri
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!