@eslipart sagte:
BW hat aber wieder die Ausnahme Festzelt UND: für volljährige Schüler soll es in Schulen Raucherecken geben.
@ eslipart
Eine Raucherecke befindet sich ja eh im Freien und im Freien darf ja weiterhin (bis jetzt zumindest noch ) geraucht werden. Das war vorher auch schon so. Ich kenne zumindest keine Schule, die abgetrennte Raucherräume hatte.
Was Fest/ Bierzelte betrifft, hast du wohl Recht. Solche Zelte stehen aber gewöhnlich nur für Wochenenden oder höchstens 2 Wochen, wenn z.B. der Cannstatter Wasen ist. Da gibts vielleicht Ausnahmen. Nicht aber für Eckkkneipeipen, Diskos, Bars, oder auch Wirtschaften, in denen auch viele Leute nur an der Theke ihr Feierabendbier trinken.
So ein kleines Wirtshaus gibts bei uns auch und ich bezeichne dieses sogar als unsere Stammkneipe. Es gibt dort zwar auch warmes Essen, trotzdem ist der Großteil der Gäste auch nur zum Umtrunk dort und auch die Raucher überwiegen. Auch er musste sich dem Gesetz beugen und hat jetzt vor der Eingangstüre eine kleine Raucherecke gebaut.
Der arme Wirt hat sogar die Auflage, dass ab 21. 45 absolute Ruhe draußen herrschen muss. Seine finanziellen Einbußen belaufen sich bis dato auf gute 50%. Die Leute, die eben nur was trinken möchten, gehen jetzt zur Konkurenz, da es dort nen separaten relativ großen Raucherraum gibt. Soll das der Sinn der Sache sein?
Dylan beschreibt es perfekt. Wenn einige Leute im Freien stehen und sich unterhalten, bleibt eine Ruhestörung der Nachbarn eben nicht aus. Das Ende vom Lied wird tatsächlich sein, dass die Kneipenwirte entweder dicht machen müssen oder eben ein Rauchverbot vor der Kneipe aussprechen müssen, was zur Folge hat, dass keine S..u mehr hingeht!