• Heiko Müller
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    geschrieben 1119437682000

    Hallo,

    mal eine ganz banale Frage...aber muss man

    sich wenn man rechtsgültig im Ausland heiratet, eigentlich bei der

    Hochzeit in dem jeweiligen Land schon entschieden haben welchen Namen

    man wählt oder reicht es wenn man dies bei der Eintragung in

    Deutschland dann macht ??

    Nicht das wir es dann verschlafen nächstes Jahr 

    Gruß

    Heiko

    "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién
  • holzwurm
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    geschrieben 1119438077000

    Hallo,

    ich denke daß Ihr auf eurem Standesamt die aussagekräftigste Antwort erhaltet.

    Es muß papieremäßig (Pass, Personalausweis) für den Rückflug korrekt sein.

    Gruß

    Karl-Heinz

  • mary_jam
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1119447481000

    Hallo Heiko!

    Ich würde dir raten, dich beim zuständigen auswärtigen Amt des jeweiligen Landes zu erkundigen!

    Gruß

    Mary

    Jeden Menschen recht getan,ist eine Kunst die niemand kann!
  • lola84
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    geschrieben 1119447690000

    Hallo Heiko,

    ich würde beim Standesamt nachfragen. Dort gibt es ein Nachschlagewerk, in dem für jedes Land die Bestimmungen und Regelungen stehen.

    Gruß :wave:

  • angel666
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    geschrieben 1119464075000

    Hallo Heiko,

    wir haben in den USA geheiratet und mussten dort unseren zuküftigen Ehenamen angeben, da er auf der Urkunde vermerkt wurde.

    Wenn du dich vorher in Deutschland erkundigst, erkundige dich lieber bei 2 oder 3 Standesämtern, auch was das Umschreiben betrifft. Wir haben uns vorher hier erkundigt. Uns wurde es sogar schriftlich gegeben was wir für die Umschreibung hier alles zu tun hätten. In Deutschland angekommen kam das böse erwachen. Auf einmal hiess es wir bräuchten eine beglaubigte Übersetzung unserer Urkunde (nicht ganz billig der Spass). Das sagte uns der Beamte, der es uns vorher schriftlich gab, wo das nicht aufgeführt war. Mein Mann hat ihn dann befragt ob er es ihm mit seinem Schulenglisch übersetzen soll *ggg. Zufällig bekam seine Kollegin im Nachbarbüro das mit und fing uns ab als wir wütend über den Flur liefen. Sie meinte man braucht das nicht übersetzen lassen, aber manche nehmen ihre Paragraphen halt sehr ernst. Sie hat uns dann alle Papiere in null komma nix ins Deutsche umgeschrieben.

    LG

    Angie

  • Huehnilein
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    geschrieben 1120093393000

    Hallo Heiko,

    wir haben im Dezember 2003 in der Dominikanischen Republik geheiratet (aber nicht in einem Hotel so arrangiert, lege ich Wert drauf ;-)))

    Dort interessiert niemanden, welchen Familiennamen Du wählst. Das mußt Du in dem Fall nachher hier beim Standesamt beantragen. Ist aber problemlos.

    Liebe Grüße

    Iris

  • KirstenG.
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    geschrieben 1120118500000

    Hallo Heiko,

    wir haben 1999 in Las Vegas geheiratet. Ich musste mich dort noch nicht entscheiden, ob ich meinen Nachnamen behalten oder den meines Mannes annehmen wollte (war auch ganz gut so, denn ich hatte bis dahin meinen Mann noch nicht richtig davon überzeugt, dass ich gerne meinen Nachnamen behalten wollte ;-)

    Jedenfalls wurde ich zum Wunsch des Nachnamens überhaupt nicht gefragt. Auf der Heiratsurkunde wurden einfach die gültigen Namen von mir und meinem Mann eingetragen, das war's.

    Erst in Deutschland auf dem Standesamt, wo wir dann die Eheschließung rechtskräftig machen mussten, wurde ich gefragt, welchen Nachnamen ich nehmen wollte!

    ... und bis dahin hatte ich meinen Mann überzeugt, dass ich meinen Nachnamen behalten will ;-)

    Viele Grüße

    Kirsten

    <br /> <br /> "Es ist an der Zeit auszuruhen, wenn Sie keine Zeit dazu haben."
  • Heiko Müller
    Dabei seit: 1074384000000
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    geschrieben 1123106207000

    Hallo,

    ich muß dieses Thema nochmal aus der Versenkung holen weil ich nochmals eine Auskunft brauche...

    Im Regelfall muß man ja eine Geburtsurkunde vorlegen. Ich habe mir jetzt auf dem Standesamt eine Internationale Geburtsurkunde (alles steht mehrsprachig drauf) machen lassen.

    Wie ist das wenn man im Namen beispielsweise ein Ü stehen hat. Muß die schreibweise dann auch international erfolgen...also statt Müller dann Mueller ?? In der Geburtsurkunde steht das jetzt mit Ü drin aber im englischen gibts das ja nicht. Wie war das bei euch (wenn ihr überhaupt ein solches "problem" hattet) ?

    Gruß

    Heiko

    "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién
  • Huehnilein
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    geschrieben 1123184272000

    Hallo Heiko,

    puh, da bin ich überfragt, weil sich bei unseren Namen dieses Problem nicht stellte. Aber ich denke mal, daß es so okay ist mit z. B. Ü. Es wird dann bei einer Heirat in einer ausländischen Heiratsurkunde sicher genau so übernommen, und das wäre doch korrekt, oder? Tut mir leid, wenn ich Dir nicht mehr dazu sagen kann. Wo wollt Ihr denn heiraten???

    Liebe Grüße

    Iris

  • Heiko Müller
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    geschrieben 1123185325000

    @ Huehnlein

    man denkt sich schon, dass es der korrekte Weg sein koennte aber andere Länder andere Sitten und dieses Jahr hat der nette Grenzbeamte in Malaysia schon gemault nur weil wir die Einreisekarte nicht in den jeweiligen Paß gelegt hatten sodern oben drauf. Stellt sich die Frage was so ein Beamter macht mit einem Buchstaben den er nicht kennt aber andererseits steht ja im Reisepaß der Name auch mit ü und nicht mit ue.

    Achso...heiraten werden wir auf Fiji.

    Gruß

    Heiko

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