Wenn du im Ausland geschieden wurdest muss die Scheidung in Deutschland evtl. erst anerkannt werden. Solange giltst du hier noch als verheiratet und damit ist dann auch die neue Eheschließung nicht ok.
Da muss man aber dann den Einzelfall betrachten. Wenn es sich um eine Scheidung in einem EU-Staat handelt (das kommt dann noch aufs Datum an usw.) ist normalerweise kein Problem.