Also Grundsätzlich werden Eheschließungen anerkannt, wenn die Ortsform gewahrt ist, das heißt, wenn man so heiratet, wie es in dem Land halt vorgesehen ist.
Außerdem müssen die deutschen Ehevorraussetzungen vorliegen. Also grob gesagt keine Verwandschaft, Volljährigkeit und keine schon bestehende Ehe. Der letzte Punkt kann ein Problem werden, wenn ein Partner schon mal geschieden ist und die Scheidung im Ausland war. Das muss man dann evtl. erst anerkennen lassen.
Der wunde Punkt an der ganzen Geschichte mit dem Heiraten am Traumstrand kommt jetzt.
Es gibt Länder, die werden von uns als Problemstaaten bezeichnet. Das bedeutet, dass Urkunden, die von dort kommen, hier nicht "Ernst" genommen werden. Meist weil in dem Land viel Korruption usw. herrscht. Die Urkunden müssen dann aufwendig auf Echtheit überprüft werden. Das kostet eine Stange Geld, die DU dann bezahlen musst.
Länder die ich jetzt auf Anhieb als "Problemstaaten" da habe sind:Albanien, Aserbaidschan, Indien, Kirgisistan, Liberia, Moldau,Mongolei, Peru und Usbekistan
Afghanistan, Äquatorialguinea; Aserbaidschan; Bangladesh; Benin; Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste);Dominikanische Republik; Dschibuti; Eritrea; Gabun, Gambia; Ghana; Guinea; Guinea-Bissau; Haiti; Indien; Irak; Kambodscha; Kamerun; Kenia; Kongo (Demokratische Republik);Kongo (Republik); Kosovo; Laos; Liberia; Mali, Marokko (nur Einstellung der Legalisation vonBescheinigungen, die nicht aus den Personenstandsregistern stammen); Mongolei; Myanmar;Nepal; Niger, Nigeria; Pakistan; Philippinen; Ruanda; Sierra Leone; Somalia; Sri Lanka;Tadschikistan; Togo; Tschad; Turkmenistan; Uganda; Usbekistan; Vietnam; ZentralafrikanischeRepublik.