• Acxiss
    Dabei seit: 1351728000000
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    geschrieben 1450792428000

    Hallo,

    meine Partnerin ist seit Mai 2015 wegen Depressionen krank geschrieben. Nun hat die KK die Zahlung während des Urlaubs im Oman im Januar 2016 abgelehnt obwohl wir 2 Atteste (Hausarzt u. Therapeut) beigelegt haben das die Reise der Genesung förderlich ist. Hilft hiervon Einspruch bei der KK? Wer hat hier Erfahrungen?

    2013 Sri Lanka & Malediven/ 2014 Ägypten/ 2015 Vietnam/ 2016 Oman & Ägypten/ 2017 Kenia & New York/ 2018 Thailand & USA & Ägypten/ 2019 Malediven & Griechenland/ 2020 Teneriffa u. Corona
  • altlöwin63
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    geschrieben 1450797990000

    Man sollte sich immer vorher die Genehmigung der Krankenkasse einholen, dann gibts nachher keinen Ärger.

    Krankenkassen sehen das manchmal alles gaaanz anders.

    Alternative: Gar niemanden sagen das man in de "Urlaub fährt".

    Birgt halt Risiken sollte was passieren im "Urlaub" .

    Hast du schon schriftlich Einspruch eingelegt ?

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1450798787000

    @Acxiss, ich sehe hier in deinem Beitrag wenig reiserechtliche Aspekte, da sich dein Problem ja eher aus dem SGB V ergibt, auch wenn hier eine Reise in deinem Fall eine gewisse Rolle spielt. Sicher hast du aber das Recht, Widerspruch einzulegen. Es wäre sicher nicht verkehrt, sich generell mal in diese nicht ganz einfache Thematik einzulesen. Vielleicht hilft dir diese Seite und die verlinkten Seiten schon etwas dabei. Es ist sicherlich auch nicht besonders klug, erst eine Reise zu buchen und dann bei der Krankenkasse anzufragen, aber vielleicht hast du ja auch noch gar nicht gebucht.....

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1450800476000

    Hallo Acxiss

    Frage doch einmal bei der Gewerkschaft nach, die haben was dieses Thema angeht sicher bereits Erfahrung.

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1450803949000

    Bei welcher Gewerkschaft denn? Woraus schließt du überhaupt, dass Acxiss´ Parterin unter dem Dach einer solchen beschäftigt ist?

    Ich bin da ganz und gar bei katjaworld - auch wenn es um die Fortzahlung während einer Reise (ganz gleich wohin!) geht, sind hier versicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen und nicht reiserechtliche.

    Insofern ist das hier m.E. das falsche Unterforum.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • daggy1
    Dabei seit: 1222732800000
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    geschrieben 1450815937000

    @Acxiss

    Krankenkassen sehen es leider so - wenn du Krankengeld beziehst, ist Urlaub gestrichen, sogar einige Tage Klimawechsel in Deutschland sind nicht erwünscht, egal wieviele Atteste du vorweisen kannst.

    Als Beispiele habe ich  Herz-, Krebs- und Schlaganfallpatienten in meiner Umgebung. Reha wurde jeweils sehr großzügig genehmigt, aber Urlaube (um mal wieder mit der Familie einige entspannte Tage zu verbringen) hätten Verlust des Krankengeldes bewirkt, plus das komplette Procedere der Neuantragstellung/-bewilligung.

    Innerhalb Deutschlands kann man leicht inoffiziell verreisen, man ist ja gut erreichbar, aber ins Ausland :frowning: ? Ich würde mal Paragraphen wälzen, wie erfolgreich ein Einspruch bei der KK  wäre und was Euch im worst-case-Szenario passieren könnte, wenn Ihr Eure Reise trotzdem antretet.

    Durch deine Genehmigungsanfrage bei der KK kannst du dich ja jetzt nicht mehr "unwissend stellen", falls sich im Oman irgendwas KK-Relevantes ereignen würde... ;)

    Außerdem würde ich den sozialen Neid der Kollegen*innen deiner Frau nicht unterschätzen. Wenn sich da rumspricht, dass sie trotz Krankschreibung in den Oman reist - dann könnte die KK das geringere Problem sein :laughing: .

    Daher - falls Ihr reist, tut es gaaaanz diskret, mit og. Risiken im Hinterkopf...

    Und um die Brücke zum Reiserecht wieder zu öffnen - Auslands-KV zahlen nicht gerne bei Vorerkrankungen, das könnte (worst case) bürokratisch werden.

    LG

    Dagmar

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1450817701000

    Auslandskrankenversicherungen treten generell nicht bei bekannten Vorerkrankungen ein - und ist auch dies kein reiserechtlicher Sachverhalt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1450819297000

    Ich verschiebe ins Forum Allgemeine Fragen. Es sind keine reiserechtlichen Aspekte und daher das falsche Forum.

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1450822208000

    Sorry @daggy1, aber du wirfst hier ein wenig durcheinander. Welcher Paragraph gibt denn Auskunft über die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Widerspruchs? Und auch zu der Frage, was im Falle des Falles passiert, wenn Acxiss mit seiner Partnerin die Reise antritt, hat sich die KK doch vorerst klar positioniert: Es soll kein Krankengeld während des Urlaubs fließen. Ich persönlich würde mich auf einem negativen Bescheid der Krankenkasse nicht ausruhen, völlig unabhängig von der prozentualen Wahrscheinlichkeit eines positiven Ausgangs. Welche Chancen ergeben sich denn sonst, die Krankenkasse in die Verlegenheit zu bringen, sich mit den Fakten nochmal zu beschäftigen? In dem von mir verlinkten Beitrag findet @Acxiss eigentlich alle relevanten Informationen zur Thematik und auch zu der Frage, wie er (oder sie) seinen (ihren) Widerspruch inhaltlich formulieren und mit Fakten untermauern sollte. Es bleibt ja auch die spannende Frage, woher Familie Acxiss heute schon weiß, dass die Arbeitsunfähigkeit mindestens noch über das Urlaubsende hinaus besteht, was ja die Grundvoraussetzung für den Bezug von Krankengeld wäre. Hinzu kommt ja die Tatsache, dass die Krankenkasse das Recht hat, sich jederzeit auch durch die persönliche Vorsprache von @Acxiss Partnerin von der weiteren Notwendigkeit einer Arbeitsunfähigkeit und damit verbunden dem rechtmäßigen Bezug von Krankengeld zu überzeugen. Und da wird es dann schwierig, wenn ich im Oman sitze und wichtige Termine nicht wahrnehmen kann und für die Krankenkasse nicht erreichbar bin.

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1450858690000

    @vonschmeling

    Ich habe eine Mitgliedschaft nicht vorrausgesetzt. Da ich jedoch selbst Gewerkschaftsmitglied bin wäre selbige für mich wenn es Probleme mit dem Krankengeld gibt die erste Anlaufstelle.

    Wenn man in Österreich kein Gewerkschaftsmitglied ist kann man sich auch an die Arbeiterkammer wenden.

    Vielleicht gibt es in Deutschland auch eine vergleichbare Einrichtung.

    Gruß

    Karl

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