• katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1450873790000

    Auch eine Gewerkschaft kann deutsches Sozialversicherungsrecht wohl nicht aushebeln. Der § 16 SGB V sagt nun mal, dass der Anspruch auf Leistungen ruht, wenn ich mich im Ausland aufhalte, es sei denn, die Krankenkasse hat dem Auslandsaufenthalt zugestimmt. Und diese Zustimmung ist gerade bei derartig weiten Reisen eher eine Ermessensfrage und im Falle von @Acxiss nicht erfolgt.

    Es geht ja bei Auslandsaufenthalten nicht nur um die Frage, ob ein derartiger Urlaub förderlich für die Genesung ist, sondern ob die richtige medizinische Versorgung im Urlaubsland gewährleistet werden kann, wenn sich der Gesundheitszustand des Krankengeldbeziehers verschlechtert. Weiterhin geht es um die Frage, ob der Leistungsbezieher auch relativ kurzfristig wichtige anberaumte Termine wahrnehmen kann, ob er jederzeit in irgendeiner Form für seine KK erreichbar ist und ob er nicht während der Reise wichtige Therapie - und Behandlungstermine versäumen könnte, die der Genesung dienen. Letzteres könnte man sich sicher nochmal durch den behandelnden Arzt bescheinigen lassen, dass dem nicht so ist, wenn man seinen Widerspruch formuliert.

    Ich kann mich dran erinnern, dass ich einst während des Bezugs von Krankengeld zwischendurch von meiner KK angerufen wurde und mir Fragen zum derzeitigen Genesungsstand usw. gestellt wurden. Dafür sollte man dann eben auch erreichbar sein und der Krankenkasse im Widerspruch signalisieren, dass auch während der Reise einer Kontaktaufnahme durch die KK nichts im Wege steht.

    Letztendlich macht es aber auch wenig Sinn, weiter nach Lösungsansätzen zu suchen, wenn der TO vielleicht an weiteren Ratschlägen vordergründig kein Interesse hat.

  • Acxiss
    Dabei seit: 1351728000000
    Beiträge: 109
    geschrieben 1451235789000

    Guten Abend zusammen,

    erst einmal vielen Dank für die Beiträge. Es ist doch immer wieder erstaunlich wie manche Beiträge mit unterschwelligen Vorurteilen geschrieben werden. Wir sind uns durch aus der Probleme bewußt die so etwas mitbringen kann. Laut unserer KK würde der Anspruch in dieser Zeit nur ruhen und danach wieder aufgenomen werden. Die Ansicht das Kranke nicht in den Urlaub fahren dürfen kann man so auch nicht immer pauschal rein werfen..... Wir werden uns nochmals mit dem Thema auseinander setzen...... Es gibt auch gewisse Erkrankte denen ein Klimawechsel gut tun würde..

    2013 Sri Lanka & Malediven/ 2014 Ägypten/ 2015 Vietnam/ 2016 Oman & Ägypten/ 2017 Kenia & New York/ 2018 Thailand & USA & Ägypten/ 2019 Malediven & Griechenland/ 2020 Teneriffa u. Corona
  • Kaspar
    Dabei seit: 1146182400000
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    geschrieben 1451240340000

    Zum einen haben meine Vorschreiber recht - man sollte es immer erst abklären und dann buchen - davon mal ganz abgesehen, habt Ihr Euch mal mit der Rentenversicherung auseinandergesetzt ? Es gibt da immer noch Fälle, wo sich KK und Rentenversicherung hin und her schieben..

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1451242896000

    @Acxiss

    Ich kann hier weder Vorverurteilung erkennen noch "pauschal Reingeworfenes", im Gegenteil wurde sich doch sehr detailliert mit eurer Problematik befasst?

    Sehe ich richtig, dass es dir vornehmlich um den Widerspruch geht?

    Leider führte mich der Link von katjaworld in eine Fehlermeldung, insofern kann ich nur allgemein evaluieren:

    Ein Widerspruch lohnt sich immer. Sein Erfolg jedoch hängt nicht zuletzt von fachlicher Unterstützung ab, bekanntlich sind die Kassen eher widerspenstig hinsichtlich der Herausgabe von Geldern.

    Sicher bedingt ein Urlaub kein zwingendes Aus für den Bezug, die Auflagen sind allerdings streng und ihre Auslegung zuweilen recht willkürlich. 

    @wukowits

    Nee, eine Arbeiterkammer gibt es hier nicht, allerdings zahllose andere Institutionen, welche sich mit Verbraucherrechten befassen. Keine davon scheint mir geeignet um Acxiss im besonderen Fall mit guten Ratschlägen zu unterstützen.

    Allenfalls könnte er sich an die rothaarige Walküre wenden, die sich gelegentlich telegen mit Behörden etc. kloppt - wobei auch nur ihre erfolgreichen Missionen ausgestrahlt werden ... (Name fällt mir leider gerade nicht ein!)

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1451245523000

    Aus der verlinkten Seite von @katjaworld ging hervor, dass eine Reise innerhalb Deutschlands i. d. R. gestattet wird.

    Schwieriger gestaltet es sich bei Auslandsreisen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Acxiss
    Dabei seit: 1351728000000
    Beiträge: 109
    geschrieben 1451749106000

    Hallo,

    erst Mal an alle ein gesundes neues Jahr. Wir haben mit der KK nochmal hin und her geschrieben und eine Bestätigung erhalten dass das Krankengeld nur im Urlaubszeitraum ausgesetzt wird. Sollte die AU von unserem Hausarzt weiter verlängert werden, wird danach die Zahlung ohne wenn und aber weiter geführt.

    Grüße

    2013 Sri Lanka & Malediven/ 2014 Ägypten/ 2015 Vietnam/ 2016 Oman & Ägypten/ 2017 Kenia & New York/ 2018 Thailand & USA & Ägypten/ 2019 Malediven & Griechenland/ 2020 Teneriffa u. Corona
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