Krankenversicherungsschutz im Urlaub und gesetzl. Krankenversicherung

  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
    Beiträge: 2431
    geschrieben 1485685784313

    Weil es ja immer wieder Fragen zur Krankenversicherung im Ausland gibt – und mir gerade eine sehr aufschlussreiche Liste der gesetzlichen Krankenkassen in die Finger gekommen ist – will ich euch einmal ein paar Infos geben. Über einige Besonderheiten bin ich selbst ins grübeln gekommen.

    Zuerst einmal : eine Auslandsreisekrankenversicherung ist eigentlich unentbehrlich, da durch die gesetzlichen Krankenkassen weder Bergungs- noch Rücktransportkosten übernommen werden dürfen. Evt. Mehrkosten die durch die Behandlung im Ausland entstehen wie z.B. das der Arzt als Privatarzt abrechnet, Verordnungsgebühren und vieles mehr gehen immer zu euren Lasten.

    Über eure elektronische Krankenversicherungskarte (die mit dem Bild auf der Vorder- und dem Eu-Symbol auf der Rückseite) habt ihr quasi einen Basisschutz im Akutfall in Höhe der Kosten die die dafür auch in Deutschland angefallen wären. Die entsprechenden Rechnungen müssen den Krankenkassen zwingend in deutscher Sprache, ersatzweise Kann auch englisch akzeptiert werden, im Original vorgelegt werden.

    Versicherungsschutz mit der Karte gibt es in

    Keine Gültigkeit hat die Karte in folgenden europäischen Regionen: Andorra, den britischen Kanalinseln, den Faröer Inseln, der Isle of Man, Monaco San Marino, Spitzbergen und der Bäreninsel sowie in Vatikanstadt. Und im ganzen großen Rest der Welt gibt es auch keinen Versicherungsschutz, aber auch nicht den kleinsten, über eure gesetzliche Krankenversicherung.

    Und ehe ich es vergesse: für Urlaub in der Türkei,Tunesien und Bosnien-Herzegowina müsst ihr zwingend einen Auslandsreisekrankenschein anfordern, dort ist auch nichts mit der Karte direkt. :)

    Falls es euch interessiert – vielleicht kann ein Admin die Liste irgendwo festtackern.

  • ArthoferSeb
    Dabei seit: 1582645069030
    Beiträge: 1
    geschrieben 1582645496879 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Hey, nachdem wir Spezialist in diesem Gebiet der privaten Krankenversicherung sind möchte ich einmal kurz ein paar Infos teilen:

    Zuerst: verfügst du über eine bestehende private Krankenversicherung musst du zwei Sachen wissen:

    • Krankenhaustarif deckt im allgemeinen Gebührenkrankenhaus europaweit
    • Wahlarzttarif Ambulanter Tarif deckt weltweit

    Das gesagt, bist du allerdings nicht im Sozialversicherungssystem des Auslandes gemeldet, dann kannst du deine private KV eigentlich vergessen. Sofern du nicht über einen Reisetarif verfügst. Warum? Es geht hier um die Versicherungssummen. Beim Reisetarif hat jedes unternehmen (egal welches) für rund 3-5 € Deckungen von 250.000 € aufwärts.

    Dabei müssen wir bei der länge allerdings darauf achten.

    • Deckungen bis 6 Wochen
    • Deckungen bis 4 Monate
    • Deckungen als Expat-Tarife

    Expat Tarife sind für langfristige Auslandsauftenthalte gedacht und sollten eigentlich von deinem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die Reisetarife von 6 Wochen bzw. 4 Monaten müssen im Zusammenhang mit einer private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Alle diese Infos gelten für Österreich. Gerne könnte ihr in unserem Ratgeber über die XXEditiert lies mal die ForeregelnXXX

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1582646199277 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Also mein lieber Werbe-Spezialist--- für solch plumpe Werbung stehen wir nicht zur Verfügung- diese- samt Verlinkung haben wir entfernt- - sie sind hier übrigens nicht erlaubt

    Zudem ist der Beitrag auf den Du Dich beziehst schon im Januar 2017 geschrieben worden--

    Und damit machen wir auch zu- Leute gibts...

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!