Hallo pesion,
in besonderen Einzelfällen wird Dir ein "Vorläufiger Reisepass" ausgestellt. Du musst als Passbewerber vor der zuständigen Behörde (Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro) glaubhaft machen, dass Du den Reisepass sofort benötigst (z.B. kurzfristiger Reiseantritt). Es wird dann von der zuständigen Behörde sofort geprüft, ob die Ausstellung eines "Normalen Reisepasse" oder eines "Expressreisepasses" bis zum Reiseantrittstermin ausreichen würde. Der "Vorläufige Reisepass" besitzt eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
Da der "Expressreisepass" schneller erhältlich ist als der "Vorläufige Reisepass", wird die zuständige Behörde für den teureren "Expressreisepass" tendieren, statt für den billigeren "Vorläufigen Reisepass". Denn, der "Expressreisepass" ist dem "Vorläufigen Reisepass" vorzuziehen.
Zur Antragstellung benötigst Du ein aktuelles Lichtbild nach neuesten Anforderungen, Deinen alten Reisepass (auch wenn er ungültig ist) oder Deinen Personalausweis.
Die Bearbeitung für den "Vorläufigen Reisepass" dauert ca. eine Woche. Die Kosten liegen bei ca. 26 €.
Die Bearbeitung für den "Expressreisepass" dauert ca. 3-4 Werktage. Die Kosten liegen für Personen über 26 Jahren bei 10 Jahre Gültigkeit bei ca. 91,00 € und für Personen unter 26 Jahren 5 Jahre Gültigkeit bei ca. 69,50 €.
Die Kosten können von Gemeinde zu Gemeinde variieren.
Nicht jedes Reiseland akzeptiert den "Vorläufigen Reisepass". Da solltest Du Dich in Deinem Reisebüro vorher informieren.
Gruß
Dylan