@'ADEgi' sagte:
Beim Abbruch gilt natürlich das gleiche, sofern auch die Reiseabbruch abgeschlossen wurde. Diese erstzt dann anteilig nicht genutzte Reiseteile und die erhöhten Kosten der Rückreise.
Allerdings gilt dies in der Regel nur bis zum versicherten Wert. Beispiel:
Die Reise kostet bis 500,- Euro. Ein vorzeitiger Rückflug schlägt aber mit 1.000,- Euro zu buche. Somit zahlt die Reiseabbruch in der Regel trotzdem nur 500,- Euro! (sofern nicht höher abgeschlossen)
So erst von mir kürzlich glernt und hoffentlich richtig verstanden und wiedergegeben. Bitte unbedingt auch nochmal bei der Versicherung informieren, da dies alles von Firma zu Firma unterschiedlich sein kann. Das ganze gilt auch für Deutschland.
Was deutsche Bedingungen angeht, sind diese Angaben falsch.
Habe ich kürzlich in einem gleichlautenden Thread erläutert...