• Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1182086318000

    @'ADEgi' sagte:

    Beim Abbruch gilt natürlich das gleiche, sofern auch die Reiseabbruch abgeschlossen wurde. Diese erstzt dann anteilig nicht genutzte Reiseteile und die erhöhten Kosten der Rückreise.

    Allerdings gilt dies in der Regel nur bis zum versicherten Wert. Beispiel:

    Die Reise kostet bis 500,- Euro. Ein vorzeitiger Rückflug schlägt aber mit 1.000,- Euro zu buche. Somit zahlt die Reiseabbruch in der Regel trotzdem nur 500,- Euro! (sofern nicht höher abgeschlossen)

    So erst von mir kürzlich glernt und hoffentlich richtig verstanden und wiedergegeben. Bitte unbedingt auch nochmal bei der Versicherung informieren, da dies alles von Firma zu Firma unterschiedlich sein kann. Das ganze gilt auch für Deutschland.

    Was deutsche Bedingungen angeht, sind diese Angaben falsch.

    Habe ich kürzlich in einem gleichlautenden Thread erläutert...

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1182089059000

    Hallo Erika

    Also mir hat man das, richtiges Verstehen meinerseits vorausgesetzt, bei einer Schulung einer Versicherung genau so erklärt. (knapp ein Jahr her)

    Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

    Gruß

    Berthold

  • Sandra1971
    Dabei seit: 1131580800000
    Beiträge: 532
    geschrieben 1182090135000

    Hallo Hestaxas,

    klingt so ähnlich wie bei meinem Vater, der vor 8 Wochen verstarb...

    Wir haben 3 Tage vor dem geplanten Reiseantritt storniert (weil er uns drum bat und es ihm DA nicht mehr so gut ging, übrigens 3,5 Wochen vor seinem Tod). Uns wurde dann vorgeworfen seitens der RRKV (Europ.), wir hätten direktement stornieren müssen, als er ins KH kam (obwohl es ihm da nicht schlecht ging). Wir haben bis jetzt erst 3500,- Euro statt 9000,- von denen zurückbekommen und sind jetzt zum Anwalt gegangen. Ich würde es mir also SEHR SEHR gut überlegn, wann ich storniere! Die drehen Euch immer einen Strick daraus und legen sich das so aus, wie sieh´s brauchen, also sei vorsichtig....

    Sandra1971

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1182091333000

    ADEgi,

    ein Beispiel:

    der Urlauber hat eine Billig-Pauschalreise für 399 Euro gebucht; die Prämie beläuft sich auf etwa 15 Euro - sie richtet sich nach dem Reisepreis. Er muss die Reise aus einem versicherten Grund abbrechen. Der außerordentliche Rückflug kostet 450 Euro, dazu die Fahrt zum Flughafen. Diese Mehrkosten werden erstattet.

    Hat der Urlauber die Feriengarantie mit eingeschlossen, zahlt er etwa 25 Euro Prämie. Hier werden u.a. Mehrkosten erstattet, wenn die Rückreise wegen Elementarereignissen nicht planmäßig erfolgen kann. Diese Kosten sind meist beschränkt, z.B. auf € 5.000.

    Hier überschreitet die Leistung der RRV den Reisepreis.

    Wenn eine Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann, übernimmt die RRV die vertraglich geschuldeten Stornogebühren. Hier trifft Deine Feststellung zu, denn - so unverschämt die Stornokosten auch sein mögen - sie erreichen niemals den kompletten Reisepreis.

    Ich beanstande lediglich die generelle Behauptung, die Versicherungleistungen seien vom Reisepreis abhängig.

    Im übrigen - man kann es nicht oft genug wiederholen - unterscheiden sich die Bedingungswerke der Versicherer. Das Internet macht es einfach, Preis und Leistung vor Abschluss zu vergleichen.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1182092817000

    @Erika

    Mir geht es bezüglich des Reisepreises ausschließlich um den Reiseabbruch. Hier habe ich bei einem namhaften Versicherer einmal nachgesesen. Dort steht wörtlich zum Thema außerplanmäßige Beendigung:

    ....erstattet die Versicherung die zusätzlichen Kosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.

    Das kann z.B. bei Linienflügen auch bedeuten, daß nur Flüge in der gleichen Buchungsklassen (hiermit ist nicht Business oder ähnliches gemeint) erstattet. Im konkrten Fall ging es um eine Rückholung zu einem Weihnachtstermin!

    Grundsätzlich sind diese Regeln natürlich immer Versicherungsabhängig. Hier hast du sicher recht.

    Gruß

    Berthold

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