• Hestaxsa
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1182029414000

    Hallo,

    Ich hätte mal eine Frage !

    Wie sieht es bei den Reiserücktrittsversicherungen ( Elvia Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz ) im Todesfall bei einem Angehörigen aus ?

    Wir, in Partnerschaft, aber nicht zusammen lebend, möchten eine Woche nach Rhodos fliegen. Der Mutter ( 89 Jahre ) meines Partners geht es z.Zt. ziemlich schlecht, sodaß man mit dem schlimmsten rechnen muß.

    Tritt diese Reiserücktrittsversicherung auch für mich ( Partnerin ) ein, oder nur für den Angehörigen ?? Gilt selbiges auch bei vorzeitigem Abbruch der Reise ?

    Danke im voraus

    und liebe Grüsse

    Hestaxsa

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1182029988000

    Hallo,

    Wenn beide gemeinsam Reisende eine Versicherung abgeschlossen haben, darf auch immer der Reisepartner zurücktreten, wenn nur beim anderen ein versicherter Grund vorliegt.

    In diesem Fall würde ich sogar raten schon jetzt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, damit man nicht sagen kann Ihr hättet eine früh absehbare Stornierung verschleppt und somit höhere Stornokosten als nötig produziert.

    Beim Abbruch gilt natürlich das gleiche, sofern auch die Reiseabbruch abgeschlossen wurde. Diese erstzt dann anteilig nicht genutzte Reiseteile und die erhöhten Kosten der Rückreise.

    Allerdings gilt dies in der Regel nur bis zum versicherten Wert. Beispiel:

    Die Reise kostet bis 500,- Euro. Ein vorzeitiger Rückflug schlägt aber mit 1.000,- Euro zu buche. Somit zahlt die Reiseabbruch in der Regel trotzdem nur 500,- Euro! (sofern nicht höher abgeschlossen)

    So erst von mir kürzlich glernt und hoffentlich richtig verstanden und wiedergegeben. Bitte unbedingt auch nochmal bei der Versicherung informieren, da dies alles von Firma zu Firma unterschiedlich sein kann. Das ganze gilt auch für Deutschland.

    Gruß

    Berthold

  • uweder1
    Dabei seit: 1175990400000
    Beiträge: 963
    geschrieben 1182030131000

    Hallo, also in eurer Situation würde ich wohl eher überlegen, ob Rhodos nicht ein Jahr warten kann. (Die Insel gibt es dann auch noch :bulb:)

    Stell dir mal den Aufwand eines Reiseabbruches (!) vor...was ja niemand wünscht. Oder vor Ort, Ihr habt doch nur das Handy im Blick, obs gleich klingelt..

    Wenn ihr euch unaufschiebbar etwas Erholung verdient habt, dann geht das sicher auch ganz gut in einen schuckeligen Wellnesshotel an der See oder in einem der Gebirge in Deutschland, oder je nachdem wo ihr wohnt, in 2-3 Autostunden ist man schnell zurückgefahren, wenn es ernst wird. Da erl. sich auch die frage nach der RRV.

    Alles Gute Uweder1

    "Wenn auf Erden die Liebe herrschte, wären alle Gesetze zu entbehren." (Aristoteles)
  • Hestaxsa
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1182079953000

    Hallo!

    Danke für Eure Antworten.

    Nun noch eine Frage.

    Sollte man den empfohlenen Versiccherer (Elvia bei TUI) nehmen,oder gehen auch andere Anbieter?

    ADAC bei mir.

    Bin langjähriges Mitglied.

    Reicht ein Versicherungsabschluß am morgigen Tag,wenn ich heute die Reise online buche und am 7.7.07 fliege?

    MfG

    Hestaxsa

    PS:Was soll denn das bedeuten?

    Soll ich den Versicherer schon heute darauf hinweisen,daß eine Stornierung zu einem höheren Prozentsatz eintreten kann?

    Obwohl das nicht sicher ist,da die Mutter meines Partners schon einige Male im vergangenen Jahr schwer darnieder lag und sich immer wieder erholt hat.

    """"""In diesem Fall würde ich sogar raten schon jetzt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, damit man nicht sagen kann Ihr hättet eine früh absehbare Stornierung verschleppt und somit höhere Stornokosten als nötig produziert."""""

  • katze2ooo
    Dabei seit: 1170201600000
    Beiträge: 3062
    gesperrt
    geschrieben 1182079965000

    Der Mutter ( 89 Jahre ) meines Partners geht es z.Zt. ziemlich schlecht, sodaß man mit dem schlimmsten rechnen muß.

    gar nicht fliegen!

    denn wenn es so aussieht, würde ich keinen gedanken an urlaub verschwenden

    meine meinung

    Kann seit dem 25.4 ab ca. 20 Uhr nicht mehr schreiben! Warum? keine Ahnung
  • Pimbolihaus
    Dabei seit: 1158537600000
    Beiträge: 376
    gesperrt
    geschrieben 1182080159000

    @'Hestaxsa' sagte:

    Hallo,

    Ich hätte mal eine Frage !

    Wie sieht es bei den Reiserücktrittsversicherungen ( Elvia Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz ) im Todesfall bei einem Angehörigen aus ?

    Wir, in Partnerschaft, aber nicht zusammen lebend, möchten eine Woche nach Rhodos fliegen. Der Mutter ( 89 Jahre ) meines Partners geht es z.Zt. ziemlich schlecht, sodaß man mit dem schlimmsten rechnen muß.

    Tritt diese Reiserücktrittsversicherung auch für mich ( Partnerin ) ein, oder nur für den Angehörigen ?? Gilt selbiges auch bei vorzeitigem Abbruch der Reise ?

    Danke im voraus

    und liebe Grüsse

    Hestaxsa

    Hallo!

    Hatten wir vor 2 Jahre auch die Versicherung ist gut,.......hast keine Probleme damit..........Alles gut für euch..........

    gruß Uta

  • Hestaxsa
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1182080332000

    Ach hier noch etwas.

    Wäre bei einer Versicherung beim ADAC.

    >>>**Abschlussfrist in der Reiserücktrittskosten-Versicherung:

    Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung beim Kunden;

    bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn Abschluß am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag.>>>

    Wie beweise ich denen die Onlinebuchung?

    >>>Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung beim Kunden;>>>

    Ich weiß ja nicht,ob ich diesen Passus erfüllen kann,da ich nicht weiß,wann die Unterlagen kommen.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1182080973000

    Hallo!!!!!!!!!!!!!!!

    Ich bin davon ausgegangen Ihr habt schon gebucht.

    Wenn die Mutter jetzt schon schwer erkrankt ist und Ihr jetzt erst buchen wollt, dann glaubt Ihr doch nicht ernsthaft, daß eine Versicherung auch nur einen Euro an Euch zahlt!!!!!!!!!!

    So wie beschrieben ist der Zustand der Mutter schon jetzt ein Rücktrittsgrund. Um Leistungen in Anspruch zu nehmen muß auch immer der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden werden bzw. das entsprechende Formular selbst ausfüllen!

    Geht's noch!

    Berthold

  • Hestaxsa
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1182082648000

    @'ADEgi' sagte:

    Hallo!!!!!!!!!!!!!!!

    Ich bin davon ausgegangen Ihr habt schon gebucht.

    Wenn die Mutter jetzt schon schwer erkrankt ist und Ihr jetzt erst buchen wollt, dann glaubt Ihr doch nicht ernsthaft, daß eine Versicherung auch nur einen Euro an Euch zahlt!!!!!!!!!!

    So wie beschrieben ist der Zustand der Mutter schon jetzt ein Rücktrittsgrund. Um Leistungen in Anspruch zu nehmen muß auch immer der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden werden bzw. das entsprechende Formular selbst ausfüllen!

    Geht's noch!

    Berthold

    Warum geht`s noch???

    Verstehe nicht,warum sich Leute aufregen,ohne die Hintergründe zu kennen.

    Es gibt deren 2.

    Einer geht niemand etwas an,da er sehr persönlich ist und der andere,daß wir dann schon 5 Jahre nicht mehr hätten (was wir auch nicht getan haben) verreisen dürfen,da sie in gewissen Abständen ständig in`s Krankenhaus (seit einer Woche wieder daheim) muß,sich aber immer wieder aufrappelt.

    Und wieso Rücktrittsgrund?

    Ich denke,daß Millionenen jemand in der Familie haben,wo es nicht so gut aussieht und wo jederzeit etwas geschehen kann.

    Kein Arzt hat bis jetzt gesagt,daß sie nicht mehr lang hat.

    Natürlich - es wird schon 5 Jahre gesagt,daß es schnell zu Ende,aber auch noch eine ganze Anzahl an Jahren gehen kann.

    (Herzrhytmusstörungen,sehr hoher,nicht in der Griiff zu bekommender Blutdruck,chronische Bronchitis,chronischer Schwindel,Gangunsicherheit,schwere Inkontinenz usw.usw.)

    Das ist in dem Alter aber kein Wunder.

    Zuguterletzt an die Moralapostel.

    Wenn man so lange schon pflegt und kurz vor dem Zusammenbruch steht,sollte man mal das Recht auf eine Auszeit haben und die Tochter der Mutter für eine Woche die Pflege übernehmen lassen.

    Aber wahrscheinlich findet sich da wieder jemand,der mit dem Finger droht.

    Ich lade jeden ein,dieses Mal einen Monat zu machen.

    Dann reden wir weiter.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1182083738000

    Also eventuell, damit das Ganze klarer wird:

    1. Eine schwere Krankheit ist immer auch ein Rücktrittsgrund. In den Bedingungen der Versicherungen steht als Versicherungsfall immer "plötzlich und unerwartet auftetende schwere Krankheit oder Tod". Mit dem Abschluß einer Versicherung bestätige ich auch immer, daß derzeit keine Versicherungsfall vorliegt! Verschweige ich den hier vorliegenden Sachverhalt und reiche die Versicherung im Falle eines Todes einfach ein, beghe ich Versicherungsbetrug.

    2. Keiner spricht jemandem der pflegt das Recht ab in Urlaub zu gehen. Aber erstens muß es ja nicht unbedingt eine Flugreise ins Ausland mit hohem Risiko sein und zweitens sehe ich das ganz pragmatisch. Liegt mir an dem Erkrankten wirklich etwas so verzichte ich auf den Urlaub (oder verbringe Ihn in einigermaßen erreichbarer Nähe). Falls nein, was ja auch keine Schande ist, dann setzte ich Ihn trotzdem fort.

    Ich rege mich also nicht grundsätzlich über Ihre Situation auf, sondern darüber, daß Ihnen offensichtlich nicht bewußt ist, daß Sie sich rechtlich auf extrem dünnem Eis bewegen. Die einzige Chance ist vor dem Versicherunsabschluß mit der Versicherung zu reden, ob dies in Ordnung ist!!!!!!!!!

    Hier hilft also kein Forenbeitrag, sondern nur der direkte Kontakt mit dem Anbieter.

    Berthold

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!