• regent0
    Dabei seit: 1182211200000
    Beiträge: 937
    geschrieben 1412726476000

    Mettigelmädchen:

    Ob evt. auch ein eheähnliches Verhältnis vorliegen muss ......

    Ich spreche da aus Erfahrungen. Mein damiliger Lebensgefährte hat mit Karte bezahlt (inkl. Reiserück.und Abruch). Da wir zusammen gelebt haben, war auch ich mit abgesichert,

    ansonsten wäre es nicht der Fall gewesen.

    Das ist Mumpitz.

    Wilfried

    °° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °°
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1412727487000

    Zum Begriff "eheähnliches" Verhältnis, selbst Ehepaare müssen nicht zwingend in der gleichen Wohnung zusammenleben.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • domrepfan1995
    Dabei seit: 1352764800000
    Beiträge: 666
    geschrieben 1412757998000

    Bei meiner Kreditkarte steht nicht von verheiratet, Lebensgefährtin und dergleichen. Bei mir steht, Sie und bis zu 5 mitreisende Personen sind mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung bis zu einem Reisepreis von 10.000 Euro versichert. Man muss halt nur die Reise mit der Goldkarte bezahlen!

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1412973305000

    wichtig ist, den versicherten personenkreis zu checken, die die agb´s beschreiben.

    und damit ist immer der personenkreis in bezug auf den buchenden (versicherten) gemeint.

    es kann zum beispiel auch der tod eines elternteils versichert sein, auch wenn der (das elternteil) an der reise gar nicht teilnimmt.

    es ist immer etwas kompizierter. daher vohrer immr gründlich die bedingungen lesen und auch verstehen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • cime
    Dabei seit: 1411948800000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1414492298000

    Hallo nochmal,

    haben jetzt mit diversen Parteien gesprochen, die alle untrschiedliche Aussagen gemacht haben. So wies aussieht scheint aber, wie schon von einigen hier angemerkt, die folgende Passage relevant zu sein:

    "Haben nicht mehr als insgesamt sechs Personen und davon

    maximal vier Erwachsene die Reise gemeinsam gebucht, erkennen

    wir auch an, wenn eine andere mitreisende Person oder eine

    ihrer Angehörigen betroffen ist. Voraussetzung ist, dass diese mitreisende

    Person mit Ihnen gemeinsam auf der Buchungsbestätigung

    für die Reise aufgeführt ist."

    Leider fehlt diese in den Versicherungsbedigungen der Kreditkarte meiner Freundin :-( (R+V Goldcard - weils jemanden hier interessiert hat)

    Deswegen muss ich zu meiner ursprünglichen Frage zurück kommen:

    Reicht es wenn Ich eine Reiserücktrittsversicherung über 3500€ (also "meinen Anteil") abschließe, oder muss meine Freundin (als Buchende) eine Reiserücktrittsversicherung über 7000€ abschließen, in der die oben genannte Text-Passage enthalten ist (ich also bei Ihr mitversichert bin)?

    Vielen Dank nochmal für die vielen Antworten

    Liebe Grüße

    Überflüssiges Zitat entfernt.

  • Elle1
    Dabei seit: 1208390400000
    Beiträge: 259
    geschrieben 1414511728000

    @cime

    Warum fragt ihr nicht einfach bei der R&V nach, wer oder was über die Karte versichert ist?

    Das wäre doch der einfachste Weg und kostet erstmal nichts.

    LG

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1414513341000

    Wer und vor allem bis zu welchem Reisepreis bei einer gemeinsamen Buchung versichert ist, kann man ganz einfach den AGB der Versicherung entnehmen, die mit der Karte dem Karteninhaber/der Karteninhaberin ausgehändigt wurde.

  • cime
    Dabei seit: 1411948800000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1414514489000

    Überflüssiges Zitat entfernt.

    Hi Elle,

    kurz und knapp: haben wir gemacht. Wie gesagt, bei Ihr fehlt die Passage mit den Mitreisenden.

    Heißt also konkret:

    • Wird meine Freundin oder eine(r) Ihrer Angehörigen krank, kann Sie von der Reise zurücktreten. (Die 7000€ werden zurückgezahlt, ich muss nicht alleine fliegen)

    • Werde ich oder einer meiner Angehörigen krank, kann Sie nicht von der Reise zurück treten, da Mitreisende nicht versichert sind. Sie muss fliegen, Geld zurück gibt es keins.

    Wie muss ich nun Fall 2 absichern? (Ziel: Ich werde krank, wir bekommen unsere 7000€ wieder zurück)

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1414515042000

    Warum stellst du diese Frage nicht einer Versicherungsagentur deines Vertrauens oder halt bei dir umme Ecke, die Reiserücktrittsversicherungen anbieten, anstelle hier seit fast 4 Wochen im Forum rumzueiern?

    Relevant dürfte vor allem erst mal sein, noch einen Versicherer für eine bereits schon länger gebuchte Reise zu finden.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Elle1
    Dabei seit: 1208390400000
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    geschrieben 1414518130000

    @bernhard707 viele Versicherer schließen bis 30 Tage vor Reiseantritt ab.

    Kann man hier sehr schön nachlesen:

    http://www.reiseversicherung-vergleich.info/abschlussfrist-reiseruecktrittsversicherung/

     

    @cime, wenn ihr nun schon mal bei der R&V nachgefragt habt, warum hast du dir denn nicht da dann ein entsprechendes Angebot eingeholt, bzw. dich beraten lassen?

    Du machst es dir aber auch unheimlich schwer ...

    LG Elle

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