Ich kann nicht umhin @ regent0 vollumfänglich bei seinen Zweifeln recht zu geben.
Eine Voraussetzung, dass ein Reiserücktrittsmitversicherter im gleichen Haushalt/eheähnlichem Verhältnis leben muss dürfte es nicht/kaum geben.
Zum Einschluss ist es allerdings Voaussetzung dass eine gemeinsame Reise gebucht wird; 2 Einzelzimmer wird wohl auch noch gehen. Versicherungshöchstsumme ist jedoch zu beachten!
Anders verhält es sich jedoch bei anderen Versicherungssparten wie z.B. Privathaftpflicht / Rechtschutz etc. Diese schließen meist/nach entsprechendem Antrag solche Anhängsel mit ein.
Kann es nicht sein, dass du da was in den Versicherungssparten verwechselt hast?
ginus
Jedenfalls ist es so bei meiner Versicherung und bei all den RRV deren AGB ich bisher prüfte.