• WonderfulNZ
    Dabei seit: 1189296000000
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    gesperrt
    geschrieben 1202047179000

    Hi,

    ich habe mal eine Frage.

    Meine Schwester hat im Oktober eine Reise für Anfang Mai gebucht und keine RRV abgeschlossen.

    Kann man nachträglich noch eine abschließen? Dachte ich hab mal gelesen, das es gehen würde wenn man unterschreiben würde das bis dato nichts vorgefallen ist, bei dem die Versicherung zahlen müsste.

    Sie hat bei der Hotline angerufen, aber die meinten es würde nicht gehen.

    Stimmt das? Oder kann man viell. privat eine abschließen, also nicht über den RV?

    Danke und LG

    Michi

    Aus Freundschaft wurde Liebe und aus Liebe wurde Hass! Nun sitz ich 1.000 km entfernt von dir, schaue aufs Karibische Meer und DU bist nicht da :(
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1202047732000

    ...je nach Versicherer kannst Du derartige (Einzel-)Versicherungen innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Reisevertragsabschluß nachträglich buchen. Alternativ gibt es Jahrespolicen bzw. auch die Abdeckung über die Kreditkarte...;)

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1202047865000

    Hallo,

    ein nachträglicher Abschluß ist überhaupt kein Problem. Es muß einfach ein Genehmigungsantrag ausgefüllt werden, auf dem natürlich auch bestätigt werden muß, daß in der Zwischenzeit nichts eingetreten ist, was auf einen späteren Schaden hindeuten könnte.

    Ihr braucht Reisedatum, Preis, Buchungsdatum und die aktuellen Stornokosten als Angebe.

    Gruß

    Berthold

  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1202047945000

    Aber Jahrespolicen versichern in den meisten Fällen auch nur Reisen, die bei Versicherungsbeginn nicht länger als 14 Tage zurückliegen.

    Das heißt, wenn du z. Bsp. am 15. Februar eine Versicherung abschließt, sind alle Reisen, die ab 1. Februar gebucht wurden, versichert!

    Grüße

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • WonderfulNZ
    Dabei seit: 1189296000000
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    gesperrt
    geschrieben 1202048085000

    Hallo Berthold,

    was aber wenn der RV sagt es geht nicht?

    Ist er dazu verpflichtet?

    LG

    Michi

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  • columbus59
    Dabei seit: 1194825600000
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    geschrieben 1202048380000

    Verpflichtet ist der RV wohl kaum. Oft werden Abschlüsse innert wenigen Tagen/Wochen nach der Buchung verlangt, da immer mehr Kunden die Versicherung sparen und erst wenn sie Krank sind eine solche abschliessen wollen. Wenn das Geld für die Versicherung nicht reicht zuhause bleiben!

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1202048502000

    Hallo Michi,

    der Anbieter ist natürlich nicht dazu verpflichtet Euch zu versichern. Wenn einer nein sagen sollte, dann fragt man halt den Nächsten. Sehe ich absolut kein Problem.

    Persönlich habe ich auch noch keine Absage erlebt.

    Gruß

    Berthold

  • gusca
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 443
    geschrieben 1202056423000

    [Hallo,

    soweit es mir bekannt ist, reicht " krank " alleine sowieso nicht aus , um den Urlaub nicht anzutreten. Der Versicherungsfall tritt nur ein, wenn Du im Krankenhaus liegst, also Grippe, gebrochenes Bein usw. ist kein Grund ( für die Versicherung ), den Urlaub zu stornieren. So ist es jedenfalls Bekannten von mir ergangen. Seitdem ich das weiß, mache ich gar keine Reiserücktrittsversicherung mehr.

    LG gusca

  • Reisemarie
    Dabei seit: 1164585600000
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    geschrieben 1202057674000

    @gusca

    Hallo, so ganz stimmt es nicht. Wenn der Arzt bescheinigt, daß die Reise nicht angetreten werden kann, dann muss die Versicherung in der Regel zahlen. z.B. eine diagnostizierte Grippe mit Fieber ein paar Tage vor Reiseantritt ist auf jeden Fall ein Grund, die Reise zu stornieren, wenn der Arzt dies empfiehlt und bescheinigt.

    Tritt aber die Grippe bereits 4 Wochen vor dem Reisestart auf, ist ja davon auszugehen, daß man bei Antritt der Reise wieder fit ist.

    Selbstverständlich ist auch bei einem gebrochenem Bein ein Storno und damit die Regulierung seitens der Versicherung möglich, wenn der Arzt bescheinigt, daß die Reise aufgrund der Erkrankung nicht angetreten werden kann (bei einem Unfall holt sich die RRV die ausgelegten Kosten ggf. beim schuldigen Unfallgegner bzw. bei dessen Versicherung).

    Es gibt sogenannte Jahres-Reiserücktrittskostenversicherungen bei diversen Versicherern oder über verschiedene Kreditkarten (meine beinhaltet das komplette Versicherungspaket -ohne irgendeine Einschränkung- von der Europ. Reiseversicherung), die lohnen sich vor allem, wenn man häufiger unterwegs ist.

    Gruß Reisemarie

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1202057701000

    Hallo gusca,

    selbstverstndlich reicht eine Krankheit aus um eine Reise zu stornieren. Dafür muß man nicht im Krankenhaus liegen. Es muß nur ausreichen, daß die Reise nicht wahrgenommen werden kann.

    Zum Beispiel würde ein gebrochener Zeh sicher ausreichen um eine Wanderreise zu stornieren. Eine heftige Erkältung reicht natürlich nicht um den Mallorca Urlaub abzusagen, bei einem geplanten Trekking im Himalaya sieht das eventuell wieder ganz anders aus.

    Was sein kann, ist daß Du je nach Versicherung einen Selbstbehalt bezahlen müsstest, wenn Du stornierst und nicht stationär behandelt wirst.

    Gruß

    Berthold

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