@gusca
Hallo, so ganz stimmt es nicht. Wenn der Arzt bescheinigt, daß die Reise nicht angetreten werden kann, dann muss die Versicherung in der Regel zahlen. z.B. eine diagnostizierte Grippe mit Fieber ein paar Tage vor Reiseantritt ist auf jeden Fall ein Grund, die Reise zu stornieren, wenn der Arzt dies empfiehlt und bescheinigt.
Tritt aber die Grippe bereits 4 Wochen vor dem Reisestart auf, ist ja davon auszugehen, daß man bei Antritt der Reise wieder fit ist.
Selbstverständlich ist auch bei einem gebrochenem Bein ein Storno und damit die Regulierung seitens der Versicherung möglich, wenn der Arzt bescheinigt, daß die Reise aufgrund der Erkrankung nicht angetreten werden kann (bei einem Unfall holt sich die RRV die ausgelegten Kosten ggf. beim schuldigen Unfallgegner bzw. bei dessen Versicherung).
Es gibt sogenannte Jahres-Reiserücktrittskostenversicherungen bei diversen Versicherern oder über verschiedene Kreditkarten (meine beinhaltet das komplette Versicherungspaket -ohne irgendeine Einschränkung- von der Europ. Reiseversicherung), die lohnen sich vor allem, wenn man häufiger unterwegs ist.
Gruß Reisemarie