Ja, rechtlich gesehen beweist ein Einschreiben nur, dass der Empfänger einen Umschlag mit seiner Adresse darauf bekommen hat. Ein Fax mit Sendebericht (mit Kopie der ersten Sendeseite) wird als sicherer angesehen, am sichersten wäre die Zustellung per GV - aber, das alles wäre dann doch ein bißchen wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.
In der Praxis reicht eine Kündigung per Einschreiben-Rückschein in aller Regel aus, insbesondere bei halbwegs seriösen Firmen.