Hallo@all
Weiß jemand wie das ist wenn man den minderjährigen Neffen (15j.) mit in Urlaub nimmt, brauch er von den Eltern eine schriftliche erlaubnis o.ä???
wäre super wenn jemand ´bescheid wüßte
Viele grüße aus Frankfurt
Hallo@all
Weiß jemand wie das ist wenn man den minderjährigen Neffen (15j.) mit in Urlaub nimmt, brauch er von den Eltern eine schriftliche erlaubnis o.ä???
wäre super wenn jemand ´bescheid wüßte
Viele grüße aus Frankfurt
Wie das mit Neffen ist, weiß ich nicht, haben keine. Aber wir leihen uns manchmal Kinder von Nachbarn oder Bekannten. Muß schon eine schriftliche Bestätigung der Eltern und Ausweißkopie dabei sein.
Gruß
Siegi
Super vielen dank für die schnellen antworten
Liebe Grüße aus Frankfurt
kaydede
Hallo,
wir waren schon mit kleinem Neffen in Spanien. Er hatte einen Kinderausweis dabei und wir vorsichtshalber eine Einwilligungsbescheinigung der Eltern, wollte aber keiner sehen, ging ganz problemlos.
Man muß aber davon ausgehen, dass der Neffe im Pool jedermann ausführlich die korrekten Familienverhältnisse aufdröselt
Euch viel Spaß, Karin
Einwilligungsbescheinigung-heißt das schreiben die Eltern selbst,
es gibt keine vorgedruckten dinge oder ähnliches???
yvonne
Hi!
Das Auswärtige Amt hat mir eine ähnliche Frage so beantwortet:
Ihr Patenkind sollte, da sie ohne Begleitung ihrer Eltern reist, neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung ihrer Eltern (der erziehungsberechtigten Person/en) mit dabeihaben, aus der hervorgeht, dass die Eltern mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus
dem Einflußbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
* Personalien der Alleinreisenden
* Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
* Reiseroute
* Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
* Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus)
* ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die
Landessprache (durch Übersetzerbüro).
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Gruß
kvacke
Als meine Tochter mit meiner Schwester in Urlaub war hab ich ihr ein Schreiben mitgegeben, dass ich mit der Reise einverstanden bin und für diesen Zeitraum die Erziehungsberechtigung auf meine Schwester übertrage. Das könnte evtl. wichtig sein, falls das Kind zum Arzt müsste und da dann irgendwelche Entscheidungen getroffen werden müssen. Außerdem den Kinderausweis, Krankenkärtchen bzw. Bescheinigung Auslandskrankenversicherung und Impfbuch (man weiß ja nie).
Gruß Isabell
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!