• kaydede
    Dabei seit: 1169683200000
    Beiträge: 307
    geschrieben 1178816343000

    Hi-

    also muß es nicht umbedingt beglaubigt werden, oder was denkt ihr???

    Danke für die vielen antworten

    Kaydede :D

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1178817434000

    Auf deinem Avatar siehst du nicht gerade Türkisch aus, trotz des Nicks :D

    Also falls der "Mitnehmer" des Kindes kein Türke ist, sollte es keine Schwierigkeiten geben.

    Siehe oben posting von kvacke- Mitteilung des AA betreffend Kindesentziehung.

    +++

    Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus

    dem Einflußbereich des/der Erziehungsberechtigten.

    +++

    Es soll ja öfters vorkommen, dass ein türk. Vater sein Kind mitnimmt ;)

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • die_kvacke
    Dabei seit: 1121644800000
    Beiträge: 234
    geschrieben 1178833831000

    Hi!

    Ob Beglaubigung oder nicht: Ich weiß es auch nicht.

    Dennoch würde ich zumindest das Schriftstück nebst Übersetzung in die "gängige" Sprache mitnehmen. Mir selbst ging es gar nicht nur um Probleme an der Grenze sondern auch darum was ist, wenn ich oder wir nicht mehr ansprechbar sind. Daher hätte ich das Dokument auch mit mir herumgetragen. Die Sache kam aber nicht zustande ...

    Gruß

  • noki
    Dabei seit: 1087344000000
    Beiträge: 1695
    geschrieben 1178836289000

    Soweit ich weiß und gehört habe, reicht innerhalb der EU eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in deren (Eltern) Landessprache verfasst. Daraus muß aber im Zweifelsfalle (z. B. Unfall) eindeutig die Identität der Person hervorgehen und erkennbar sein.

    Ansonsten fragt Dich kein Mensch danach bei der Ein- oder Ausreise.

    Ich betone aber nochmals "innerhalb der europäischen Länder"!

    Gruß Dieter

    Gar furchtbar ist des Wortes Macht, wenn man es nutzt zu unbedacht!
  • Nuni
    Dabei seit: 1130284800000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1178880888000

    Hallo

    ich würde dir raten eine Einverständiserklärung der Eltern ,möglichst noch beglaubigt mitzuführen.

    Ich hatte mit meinem eigenen Kind (sie trägt anderen Nachnamen) schon Erklärungsnotstand.....nach Spanien gings...in die Türkei hätten wir nicht fliegen dürfen, ohne Geburtsurkunde.

    Gruß Nuni

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