Hi-
also muß es nicht umbedingt beglaubigt werden, oder was denkt ihr???
Danke für die vielen antworten
Kaydede
Hi-
also muß es nicht umbedingt beglaubigt werden, oder was denkt ihr???
Danke für die vielen antworten
Kaydede
Auf deinem Avatar siehst du nicht gerade Türkisch aus, trotz des Nicks
Also falls der "Mitnehmer" des Kindes kein Türke ist, sollte es keine Schwierigkeiten geben.
Siehe oben posting von kvacke- Mitteilung des AA betreffend Kindesentziehung.
+++
Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus
dem Einflußbereich des/der Erziehungsberechtigten.
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Es soll ja öfters vorkommen, dass ein türk. Vater sein Kind mitnimmt
Hi!
Ob Beglaubigung oder nicht: Ich weiß es auch nicht.
Dennoch würde ich zumindest das Schriftstück nebst Übersetzung in die "gängige" Sprache mitnehmen. Mir selbst ging es gar nicht nur um Probleme an der Grenze sondern auch darum was ist, wenn ich oder wir nicht mehr ansprechbar sind. Daher hätte ich das Dokument auch mit mir herumgetragen. Die Sache kam aber nicht zustande ...
Gruß
Soweit ich weiß und gehört habe, reicht innerhalb der EU eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in deren (Eltern) Landessprache verfasst. Daraus muß aber im Zweifelsfalle (z. B. Unfall) eindeutig die Identität der Person hervorgehen und erkennbar sein.
Ansonsten fragt Dich kein Mensch danach bei der Ein- oder Ausreise.
Ich betone aber nochmals "innerhalb der europäischen Länder"!
Gruß Dieter
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!