• squ1zzz
    Dabei seit: 1216598400000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1216649063000

    Hallo erstmal,

    nachdem wir jetzt den schulstress hinter uns gelassen haben und jetzt dann auch bald mit der Arbeit fertig sind haben wir irgendwie den Entschluss gefasst zusammen in den Urlaub zu fliegen um mal wieder schön Zeit für uns zu haben. Jetzt zu meinem Problem:

    Ich bin 18 Jahre alt und meine Freundin 15 (28.10.92). Wir führen eine sehr harmonische Beziehungs seit 4 1/2 Monaten und sind uns ganz sicher das wir fahren wollen. Von elterlicher Seite gibt es ebenfalls keine Einwände nur hab ich ein kleines Problem. Ich habe des öfteren gelesen, dass das Zusammenschlafen in einem Raum/ Bett in manchen Staaten zu Problemen führen kann. Eine Vollmacht und eine Reisepasskopie der Eltern ist natürlich kein Problem jedoch hab ich wenig Lust dann einige Jahre in einem türkischen Knast zu sitzen.

    Meine Frage lautet: wie sieht es im rechtlichen Sinne in Türkei und Spanien aus? Ist es mir erlaubt mit einer 15 jährigen im Bett zu schlafen oder gar einzureisen?

    Danke im Voraus

    mfg

    Stefan P.

    EDIT: 4 1/2 Monate sinds

  • Jackfruit
    Dabei seit: 1181952000000
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    geschrieben 1216649910000

    Aber Hallo! Jeder brav im Einzelzimmer, sonst kommt die Sitte!! :shock1: :p :shock:

    Die besten Reisen, das steht fest, sind die oft, die man unterlässt.
  • squ1zzz
    Dabei seit: 1216598400000
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    geschrieben 1216650489000

    Danke für den hilfreichen Beitrag ;)

    Anm. d. Admins:

    Überflüssiges Zitat gem. der Verhaltensregeln entfernt

  • Jackfruit
    Dabei seit: 1181952000000
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    geschrieben 1216650504000

    Denk an den Fall Marco ....

    Anm. d. Admins:

    Überflüssiges Zitat gem. der Verhaltensregeln entfernt

    Die besten Reisen, das steht fest, sind die oft, die man unterlässt.
  • Aussteiger
    Dabei seit: 1101686400000
    Beiträge: 738
    geschrieben 1216650734000

    Hallo,

    wie es in Spanien oder der Türkei ist, kann ich Dir nicht sagen.

    Aber falls das nicht klappt >>>>Österreich<<<<

    Weiß ja nicht, aus welcher gegend Du bist, aber man kann dahin auch fliegen. Nach Klagenfurt und schon bist Du in Kärnten. Oder nach Salzburg und Du bist fast im wunderschönen Salzkammergut.

    Jedenfalls wird die Gästekarte in Österreich meistens vom GAST ausgefüllt, es wird kein Ausweis verlangt und für die Begleiterin braucht man nur den Vornamen eintragen und sonst nichts.

    Wer seine Träume verwirklichen will, muss erst einmal aufwachen
  • squ1zzz
    Dabei seit: 1216598400000
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    geschrieben 1216651175000

    ich bin Österreicher ;)

    ---------------------AUTSCH---------------------------

    Türkisches Strafgesetzbuch Nr. 765 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 320 vom 13.03.1926

    (Änderung 09.07.1953 - 6123/1 md.)

    Art. 414:

    Der sexuelle Missbrauch von Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

    wird mit einer Zuchthausstrafe von nicht unter 5 Jahren geahndet. Handelt es sich

    dabei um eine minderjährige Person (unter 18 Jahren), die im Falle von Gewaltanwendung

    oder Bedrohung aufgrund einer geistigen oder körperlichen Krankheit, einer sonstigen

    Handlung des Täters oder eines listigen Mittels des Täters keinen Widerstand leisten

    kann, wird diese Tat mit einer Zuchthausstrafe von nicht unter 10 Jahren bestraft.

    [color=darkred][B]Art. 416:

    Liegt kein schwererer Tatbestand vor, wird der mit Zustimmung erfolgte Beischlaf mit

    Minderjährigen mit einer Zuchthausstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren bestraft.[/color][/b]

  • Agapanthus
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    geschrieben 1216651247000

    Hallo

    Also, was das gesetzlich Schutzalter betrifft so bist Du in Spanien (Schutzalter 13 Jahre), sowie in der Schweiz (Schutzalter eigentlich 16, aber sofern der Altersunterschied weniger als 3 Jahre beträgt auch darunter O.K.) auf der "sicheren" Seite.

    Mach Dir nicht's draus, wenn Du hier manchmal auch ironische Antworten bekommts, es ist sicher nicht bös gemeint

    Heinz

    Heinz /*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/ Anstatt Urlaub mache ich Ferien
  • Jackfruit
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    geschrieben 1216651286000

    Warum hast dann diese Frage gestellt? Weißt ja eh Bescheid!

    Die besten Reisen, das steht fest, sind die oft, die man unterlässt.
  • squ1zzz
    Dabei seit: 1216598400000
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    geschrieben 1216651511000

    Ja seit genau 5 min

    Danke trotzdem den Bemühungen so fällt die wahl wohl auf Spanien....

    Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?

    Welche Altersbeschränkungen gibt es?

    Kein Gesetz, keine Altersbeschränkung.

    In Spanien existiert kein dem deutschen Jugendschutzgesetz vergleichbares Gesetz.

    Quelle BAG-J

  • Agapanthus
    Dabei seit: 1215993600000
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    geschrieben 1216651776000

    Hallo

    Du wirbelst hier einige gesetzliche Bestimmungen durcheinander: sexueller Missbrauch kann auch zwischen einer 30-jährigen Frau und einem 31-Mann stattfinden.

    Massgeblich für einvernehmliche sexuelle Kontakte ist das Schutzalter, welches z.B. in Österreich bei 14 Jahren liegt. Gemäss Internet soll das Schutzalter in der Türkei bei 18 Jahren liegen, was mich jedoch etwas "stutzig" macht.

    Unterschreitet eine der Personen das Schutzalter, so sind auch einvernehmlich sexuelle Kontakte unzulässig, z.b. 25-jähriger Mann und 13 Jahre altes Mädchen in Österreich.

    Heinz /*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/ Anstatt Urlaub mache ich Ferien
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