Ich war sehr erstaunt, als ich Bewertung 249045/Grand Sharm Resort/ Sharm el Sheik las,und sah, dass die Verfasser dieser Bewertung nicht nur ihre Reiseleitung namentlich benennen, sonder auch noch die Mitarbeiterin ihres Veranstalters in Deutschland, die die Reklamation bearbeitet, mit Vor- und Zunamen nennen.
Und die beiden Damen werden nicht in Verbindung mit Lobeshymnen genannt!
Ich finde, dass so etwas schon eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellt.
Liebe Admins, sollte man so etwas nicht aus der Bewertung herausnehmen?
Gruß
Ganesha