Hallo,
ich setze die Info einmal hier ein - eventuell wäre auch eine Verschiebung ins Reiserecht sinnvoll.
Gerade beschäftige ich mich etwas intensiver mit den Versicherungen, da wir ein neues Produkt haben. Daher habe ich mir auch mal bei den bisherigen Versicherungen die Bedingungen einmal angeschaut und folgendes festgestellt:
Wenn ich einen Vorabend-Check-In mache, dann gilt die Reise als angetreten! Solte ich also zwischen dem Vorabend Check-In und dem tatsächlichen Reiseantritt eine Versciherungsbedingte Stornierung vornehmen müssen, habe ich Pech gehabt!
Somit hat sich diese, an sich gute Idee für mich persönlich erledigt, wobei das bei mir ohnehin nur bei Fernreisen mit vorheriger Übernachtung in Flughafennähe in Frage kommt.
Finde ich aber sehr wichtig und mag sicher auch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Die Reise gilt aber im Allgemeinen mit dem Check-In als angetreten. Daher ist die Reise auch beim Vorabend-Check-In angetreten.
Vielleicht ganz gut zu wissen!
Gruß
Berthold
p.s. Stand zwar nicht in den Bedingungen, aber vermutlich gilt das auch für den Web Check-In! Wäre ggf. einmal zu erforschen.