Hallo Berthold,
vielen Dank für Deine tolle Nachforschung dieses Themas.
Da hab ich ja nochmal Glück gehabt mit meiner Versicherung mit der TUICard. Allerdings gilt die natürlich nur für eine TUI-Reise oder falls ich einen Nur-Flug mit TUIfly gebucht habe.
Außer diesem Schutz bei der ELVIA-Vers. hab ich noch die Mastercard Gold von der Sparkasse. Die Rücktrittskostenversicherung ist da von der URV Union Reiseversicherung.
Da heißt es bei §2 Versicherungsumfang:
1. Der Versicherer leistet Entschädigung
1,d) "Abweichend von §2, 1c ABRV ersetzt der Versicherer bei Abbruch der Reise zusätzlich Aufwendungen für gebuchte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen."
Am Schuß heißt es noch:
§4, 3. "Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt in Höhe v. EUR 100 je Pers/Mietobjekt. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20v.H. selbst, mindestens EUR 100 je Pers./Mietobjekt".
Man sieht also schon, daß die Leistungen teilweise sehr unterschiedlich sind.
Lieber Berthold nochmal vielen Dank für Deine Mühe und ich hoffe, daß ich diese Versicherung nie brauchen werde....
LG
la.paz