• la.paz
    Dabei seit: 1108166400000
    Beiträge: 523
    geschrieben 1222517720000

    Hallo Berthold,

    vielen Dank für Deine tolle Nachforschung dieses Themas.

    Da hab ich ja nochmal Glück gehabt mit meiner Versicherung mit der TUICard. Allerdings gilt die natürlich nur für eine TUI-Reise oder falls ich einen Nur-Flug mit TUIfly gebucht habe.

    Außer diesem Schutz bei der ELVIA-Vers. hab ich noch die Mastercard Gold von der Sparkasse. Die Rücktrittskostenversicherung ist da von der URV Union Reiseversicherung.

    Da heißt es bei §2 Versicherungsumfang:

    1. Der Versicherer leistet Entschädigung

    1,d) "Abweichend von §2, 1c ABRV ersetzt der Versicherer bei Abbruch der Reise zusätzlich Aufwendungen für gebuchte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen."

    Am Schuß heißt es noch:

    §4, 3. "Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt in Höhe v. EUR 100 je Pers/Mietobjekt. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20v.H. selbst, mindestens EUR 100 je Pers./Mietobjekt".

    Man sieht also schon, daß die Leistungen teilweise sehr unterschiedlich sind.

    Lieber Berthold nochmal vielen Dank für Deine Mühe und ich hoffe, daß ich diese Versicherung nie brauchen werde....

    LG

    la.paz

  • Reisemarie
    Dabei seit: 1164585600000
    Beiträge: 7165
    geschrieben 1222553982000

    Hallo Berthold,

    es mag ja einzelne Urteile dazu geben, ein Grundsatzurteil wäre aber deutlicher.

    Für mich macht es keinen Sinn, zu Hause zu sitzen und lt. Versicherung meine Reise bereits angetreten zu haben, nur weil mein Gepäck am Flughafen steht. In dieser Situation kann ich meine Reise auch nicht abbrechen, weil ich ja noch gar nicht verreist bin.

    Sorry, aber auf die Aussagen der Europäischen würde ich mich nie mehr verlassen, denn die haben mir schon so oft so unterschiedliche Aussagen gemacht, da weiß oft der eine nicht, was der andere tut.

    Wichtig ist natürlich, sich richtig zu versichern. Vielleicht fragt man zu dem gleichen Thema mal einen Mitarbeiter der Elvia oder der Hanse Merkur...

    Für mich persönlich ist es egal, ich habe sowohl die RRV als auch die Abbruch in meiner KK enthalten.

    Dennoch wäre es für uns alle gut, konkret zu wissen, ob die unterschiedlichen Reiseversicherer dieses Thema auch unterschiedlich behandeln?

    Gruß Reisemarie

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1222601394000

    Hier das Urteil des OLG Dresden 3 U 1338/01 zum Thema.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • la.paz
    Dabei seit: 1108166400000
    Beiträge: 523
    geschrieben 1222602782000

    Hallo privacy,

    danke für die Einstellung des Gerichtsurteils zum Thema.

    Hab mir jetzt alles durchgelesen und somit ist zweifelsfrei beim Vorabend-Check-In oder wahrscheinlich auch beim Web-Check-In die Reise angetreten.

    Fazit daraus ist: Die normale RRV ist zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr zuständig. Man muß also unbedingt eine Reiseabbruchversicherung haben. Da muß man sich aber auch schlau machen was die einzelnen Versicherer jeweils alles drin haben.

    Es ist auf alle Fälle gut, daß dieses Thema von Berthold angesprochen wurde und man über diese Problematik jetzt Bescheid weiß.

    Einen schönen Sonntag wünscht

    la.paz

  • Reisemarie
    Dabei seit: 1164585600000
    Beiträge: 7165
    geschrieben 1222616685000

    Es ist soweit einleuchtend und auch logisch, wenn man nach dem Check-In auch gleich in den Flieger steigt, daß mit Abgabe des Reisegepäcks die Reise begonnen hat.

    Mich interessiert aber mehr, wie es sich nun beim Vorabend-Check-In verhält, weil man ja zunächst wieder nach Hause fährt und in der Regel dort die folgende Nacht verbringt.

    Hat jemand dazu auch ein ergangenes Urteil?

    Gruß Reisemarie

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage
  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 2880
    geschrieben 1222619250000

    hallo Reisemarie,

    um Deine Frage aufzugreifen folgende Begründung des OL Dresden:

    Eine Reise ist angetreten und hat begonnen im Sinne des § 651i Abs. 1 BGB, wenn die erste gebuchte Reiseleistung wenigstens teilweise in Anspruch genommen wird.

    OLG Dresden, Urteil vom 28. 8. 2001 – 3 U 1338/01

    Bei der Auslegung ist der Reiseantritt gegeben, dar eine gebuchte Leistung in Anspruch genommen wurde. ( Gepäcktransport )

    Also ist der Beginn der Reise mit dem Einchecken gegeben.

  • mirius
    Dabei seit: 1179878400000
    Beiträge: 1037
    geschrieben 1222619473000

    Aus dem Urteil

    Die Beklagte hat gemeint, spätestens mit dem Einchecken am Flughafen, wenn nicht sogar, bereits bei Antritt der Fahrt vom Wohnort zum Flughaben, sei die Reise angetreten.

    Die Beklagte ist in dem Fall die Versicherung. Das heißt zumindest für den Fall des webcheckin würde das Urteil nicht greifen

    LG mirius

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1222642547000

    Das Urteil stammt aus 2001. Da hat noch niemand an einen

    Web-checkin gedacht. Insofern kann man nur spekulieren.

    Vor Gericht und auf hoher See ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1222658433000

    Ich denke: viel Spekulation ohne Hintergrund!!! Wenn Fall eintritt,werden wir es VIELLEICHT lesen! Im Normalfall wenig Relevanz! Sollte aber hier Interresse bestehen, MÖGLICHE Versicherungsfälle,, die man sich als (Reiserechtsexperte) zurechtlegt, ich hätte noch viele Fragen!!! Nur eine wäre: Du verkaufst nach eigenen Angaben seit 10 Jahren Reisen im Mobilen Vertrieb, WELCHE Versicherung hast Du dazu angeboten? Hier im Forum kannst Du mit solchen "unbedarften" Fragen vielleicht manchen Neuen und Naiven beeindrucken!

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!