Das schreibt das Auswärtige Amt dazu:
Kann ich auch mit meinem Personalausweis/vorläufigen Personalausweis verreisen?
Grundsätzlich können Sie innerhalb der EU auch mit Ihrem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis reisen. Von einer Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis wird jedoch abgeraten, da dies in der Vergangenheit in Einzelfällen zu Problemen geführt hat
Bitte lesen Sie hierzu die Informationen in unseren Einreisebestimmungen durch.
Sollten Sie weitere Fragen zu den Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes haben, so müssten Sie sich bitte direkt an dessen Auslandsvertretung wenden.
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Einreisebestimmungen Spanien:
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Spanien einreisen.
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Auch der für Kinder ausgestellte Personalausweis wird für die Einreise anerkannt. Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mitführen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Spanien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York und vom 11.03.2004 in Madrid werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert.
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