• chepri
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    geschrieben 1243547147000

    So ganz verstehe ich das ja jetzt nicht: Grundsätzlich geht es, das AA schreibt aber: "Von einer Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis wird jedoch abgeraten, da dies in der Vergangenheit in Einzelfällen zu Problemen geführt hat" und weiter: "Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft."

    Bedeutet dies nun, dass u.U. die Fluggesellschaft entscheidet, ob ich mitfliegen kann?

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  • Frankenstephan
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    geschrieben 1243551554000

    Genau Rolf, DER Hugo kennt sich da ganz gut aus, also vorläufigen PA schnappen, acht Euronnen berappen (plus acht € für den neuen PA) und ab in den Urlaub!

    Juanito, zu deiner Frage, nein, weiß ich nicht und hab grad keine Lust zu georgeln.

    Zur Zeit des Mauerfalls durfte ich das Begrüßungsgeld auszahlen... und hatte nix mit Pässen am Hut...

    Gruß

    Stephan

    PS. Ohne die einzelnen "Mitnahmebestimmungen" der Fluggesellschaften zu kennen (ok, ich kenne keine einzige, obwohl meine Frau im Reisebüro tätig ist, schäm...) kann man in der EU mit einem PA reisen der bis zu einem Jahr abgelaufen ist. Notfalls mit dem Auto... ;)

    Spass beiseite, innerhalb der EU ist es kein Problem mit dem vorläufigem PA zu verreisen!

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1243579457000

    Das beantwortet aber immer noch nicht meine Frage, warum es dann auch auf die Fluggesellschaft drauf ankommt. Es kann doch nicht sein, dass ich (völlig krrekt) mit einem abgelaufenem oder vorläufigem Ausweis mit dem Auto nach Spanien fahren kann (möglicherweise muß ich dieses Papaier nicht einmal irgendwo vorzeigen) aber bei einem Flug Probleme bekomme. Vermutlich hilft da beim einchecken auch der Hinweis auf die Rechtslage nichts. Hier gibt es ja auch noch den thread mit der LH, die einen Passagier wegens eines "unansehnlichen" RP nicht mitgenommen hat.

  • Frankenstephan
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    geschrieben 1243582969000

    Es kam vor, das Fluggesellschaften die Mitnahme verweigern wenn kein

    gültiges(!!) Ausweispapier vorliegt.

    Dies steht in den AGB´s der einzelnen Gesellschaften.

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • Mausebaer120
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    geschrieben 1243584041000

    ... wobei z.B. bei den Einreisebestimungen für Spanien nichts davon steht, daß ein vorläufiger Personalausweis gültig ist, bei anderen Ländern wird dies aber extra erwähnt...

    Spanien:

    Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Spanien einreisen.

    Schweiz:

    Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Kinderreisepass oder mit Personalausweis in die Schweiz einreisen. Auch für Kinder ausgestellte Personalausweise werden für die Einreise anerkannt. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils.

    Auch bis zu einem Jahr abgelaufene Reisepässe (nicht abgelaufene vorläufige Reisepässe!) oder Kinderausweise sowie gültige vorläufige Personalausweise werden anerkannt. Die seit 2004 ausgestellten Kinderreisepässe müssen bei der Reise in die Schweiz gültig sein.

    Großbritannien

    Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in das Vereinigte Königreich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Eine Mindestgültigkeit des Passes oder Personalausweises ist nicht erforderlich. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis oder vorläufigen Reisepass ist möglich.

    Quelle: Auswärtiges Amt

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • lola84
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    geschrieben 1243587316000

    Spanien, Schweiz, Großbritannien :shock1:

    Ich würde keine Äpfel mit Birnen vergleichen....

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1243588072000

    Wieso werden Äpfel mit Birnen verglichen :frowning:

    Lies Dir mein Posting nochmal in Ruhe durch, vor allen Dingen diesen Satz:

    ... wobei z.B. bei den Einreisebestimungen für Spanien nichts davon steht, daß ein vorläufiger Personalausweis gültig ist, bei anderen Ländern wird dies aber extra erwähnt...

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
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