Hallo Claus,
ich wollte nicht gar so ausführlich werden...
Die Versicherer sind völlig frei in ihrer Vertragsgestaltung.
In den meisten Kranken-Vollversicherungen deutscher Versicherer ist eine Auslandsreise-KV enthalten, die als eigener Baustein gilt. Leistungen für medizinisch notwendigen Rücktransport werden aus diesem separaten Topf entnommen.
Es wäre m.E. auch nicht gerecht, die enormen Zahlungen für einen Krankenrücktransport der solidarisch versicherten Tarif-Gruppe anzulasten.
Privat Versicherte sollten ihre Bedingungen genau lesen. In vielen Fällen ist ein Selbstbehalt vereinbart.
Zu beachten ist auch, daß die Beitragsrückerstattung gefährdet sein kann, wenn man die PKV in Anspruch nimmt.
Aus diesen beiden vorstehend genannten Gründen ist auch den privat Versicherten eine Auslandsreise-Krankenversicherung zu empfehlen. 10 Euro im Jahr (Beispiel) stehen in keinem Verhältnis zum Verlust der Beitragsrückerstattung oder dem Selbstbehalt von 500, 1.000 oder mehr Euro pro Jahr.