Hi,
am Montag gehts los Richtung Thailand...die Tickets etc sind schon alle da und damit auch die "Zug zum Flug" Gutscheine unseres Reiseveranstalters.
Da wir bisher noch nie ein derartiges Angebot genutzt hatten hier folgende Frage...
- die Gutscheine sehen ja ähnlich wie die Flugtickets aus, muss ich mir mit einem solchen Gutschein bei der deutschen Bahn eine Fajrkarte am Schalter holen oder reicht es dem Schaffner im Zug diesen Gutschein zu geben und ggf. das dazugehörige Ticket zu zeigen ??
Die zweite Frage bezieht sich im allgemeinen auf die "gefährlichen nicht in einem Flugzeug mitzuführenden" Gegenstände welche ja in den Flugbedingungen angeführt sind.
Zu unserem Erstaunen waren dort Batterien aufgeführt die Lithium enthalten, bzw. Batterien die Batterieflüssigkeit enthalten (hier denk ich mal sind wohl Autobatterien etc. gemeint)
Mir stellt sich nun die Frage ob man tatsächlich keine Batterien mitfürhren darf oder sollten diese nur nicht im Handgepäck bzw. im Koffer mitgeführt werden ??
Viele Grüße
Heiko