Guten Tag an alle die sich für das Reiserecht interessieren. Ich werde in Zukunft das Forum für Reiserecht betreuen. Mein Name ist Stefan Böhmer, ich bin Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Reiserecht in Nürnberg und werde in Zukunft versuchen Ihre Fragen, soweit dies über das Medium möglich ist, zu beantworten.
In Kürze werden auf einer Seite unter Holiday- Check auch Tipps zum Reisrecht erhältlich sein, die hoffentlich einen Großteil Ihrer Fragen abdecken werden.
Bei einer Änderung der gebuchten Leistungen sollten Sie in jedem Fall dem Reiseveranstalter dies auch schon vor Antritt der Reise konkret mitteilen, daß Sie damit nicht einverstanden sind, die Reise aber dennoch antreten werden, sich aber alle Rechte diesbezüglich vorbehalten.
Selbstverständlich sind diese Änderungen, soweit es sich um reiserechtliche Mängel handelt, auch alsbald am Urlaubsort, bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen und nach Beendigung der Reise auch innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung gegenüber dem Reiseveranstalter unter konkreter Benennung der vorliegenden Mängel geltendzumachen.Dabei sollte auch ein bezifferter Betrag des Reisepreises zurückgefordert werden, hierzu kann die Frankfurter Tabelle gute Anhaltspunkte liefern, die auch demnächst unter Holiday-Check eingestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Böhmer
Rechtsanwalt
KGH Anwaltskanzlei Kreuzer Goßler Horlamus
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