• Rechtsanwalt
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    geschrieben 1077010613000

    Guten Tag an alle die sich für das Reiserecht interessieren. Ich werde in Zukunft das Forum für Reiserecht betreuen. Mein Name ist Stefan Böhmer, ich bin Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Reiserecht in Nürnberg und werde in Zukunft versuchen Ihre Fragen, soweit dies über das Medium möglich ist, zu beantworten.

    In Kürze werden auf einer Seite unter Holiday- Check auch Tipps zum Reisrecht erhältlich sein, die hoffentlich einen Großteil Ihrer Fragen abdecken werden.

    Bei einer Änderung der gebuchten Leistungen sollten Sie in jedem Fall dem Reiseveranstalter dies auch schon vor Antritt der Reise konkret mitteilen, daß Sie damit nicht einverstanden sind, die Reise aber dennoch antreten werden, sich aber alle Rechte diesbezüglich vorbehalten.

    Selbstverständlich sind diese Änderungen, soweit es sich um reiserechtliche Mängel handelt, auch alsbald am Urlaubsort, bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen und nach Beendigung der Reise auch innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung gegenüber dem Reiseveranstalter unter konkreter Benennung der vorliegenden Mängel geltendzumachen.Dabei sollte auch ein bezifferter Betrag des Reisepreises zurückgefordert werden, hierzu kann die Frankfurter Tabelle gute Anhaltspunkte liefern, die auch demnächst unter Holiday-Check eingestellt wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Böhmer

    Rechtsanwalt

    KGH Anwaltskanzlei Kreuzer Goßler Horlamus

    Fürther Straße 98 - 100

    fon: +49(0)911 32386-0

    fax: +40(0)911 32386-70

    e-Mail: stefan.boehmer@kanzlei-kgh.de

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  • guest
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    geschrieben 1077023122000

    Sehr geehrter Herr Böhmer,

    toll dass es jetzt einen Ansprechpartner für Rechtsfragen hier im Forum gibt.

    Ich habe noch eine Frage zum Thema: Änderung der Katalogbeschreibung.

    Mein Reiseveranstalter hat mir ja vor der Reise schon bescheid gesagt, dass es statt zwei Pools nur einen mit integriertem Kinderbecken gibt, sodass er sich damit abgesichert hat.

    Da ich aber schon vor 4 Monaten die Reise gebucht habe, also mit der Gewissheit, dass es zwei Pools (1 Kinder, 1 normaler Pool) gibt, kann man bei einer Änderung vor Reiseantritt trotzdem eine Minderung geltend machen?

    Ich habe ja trotzdem unter den alten Tatsachen die Reise gebucht und nun ändert sich ja doch noch was.

    Die Reise findet im Mai statt und den Brief erhielt ich am 07.02.2004.

  • guest
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    geschrieben 1077023122000

    Sehr geehrter Herr Böhmer,

    toll dass es jetzt einen Ansprechpartner für Rechtsfragen hier im Forum gibt.

    Ich habe noch eine Frage zum Thema: Änderung der Katalogbeschreibung.

    Mein Reiseveranstalter hat mir ja vor der Reise schon bescheid gesagt, dass es statt zwei Pools nur einen mit integriertem Kinderbecken gibt, sodass er sich damit abgesichert hat.

    Da ich aber schon vor 4 Monaten die Reise gebucht habe, also mit der Gewissheit, dass es zwei Pools (1 Kinder, 1 normaler Pool) gibt, kann man bei einer Änderung vor Reiseantritt trotzdem eine Minderung geltend machen?

    Ich habe ja trotzdem unter den alten Tatsachen die Reise gebucht und nun ändert sich ja doch noch was.

    Die Reise findet im Mai statt und den Brief erhielt ich am 07.02.2004.

  • Rechtsanwalt
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    geschrieben 1077032119000

    Sehr geehrte Frau Maria S.,

    selbstverständlich können Sie eine Minderung geltendmachen wenn es sich dabei um einen reiserechtlichen Mangel handelt.

    Zur Sicherung Ihrer Rechte empfiehlt sich die Vorgehensweise aus meinem letzten Beitrag.

  • Rechtsanwalt
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    geschrieben 1077032119000

    Sehr geehrte Frau Maria S.,

    selbstverständlich können Sie eine Minderung geltendmachen wenn es sich dabei um einen reiserechtlichen Mangel handelt.

    Zur Sicherung Ihrer Rechte empfiehlt sich die Vorgehensweise aus meinem letzten Beitrag.

  • guest
    Dabei seit: 1041638400000
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    geschrieben 1079391477000

    Hallo Herr Böhmer,

    das finde ich super, daß Sie als

    Fachmann hier Ihr Wissen weitergeben.

    Gruß

    Daniel

    www.urlaubspreisvergleiche.de

  • guest
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    geschrieben 1079391477000

    Hallo Herr Böhmer,

    das finde ich super, daß Sie als

    Fachmann hier Ihr Wissen weitergeben.

    Gruß

    Daniel

    www.urlaubspreisvergleiche.de

  • York
    Dabei seit: 1053993600000
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    geschrieben 1080748054000

    Tolle Sache ! weiter so !!!

    Kompliment an Herrn Böhmer und an Holidaycheck

    York
  • York
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    geschrieben 1080748054000

    Tolle Sache ! weiter so !!!

    Kompliment an Herrn Böhmer und an Holidaycheck

    York
  • mosaik
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    geschrieben 1082574593000

    Na ich hoffe, meine Beiträge werden dann nicht gelöscht...

    Mit Freuden sehe ich das erste deutsche Reiserechtsforum, in dem sich auch tatsächlich ein Jurist um die Dinge kümmert.

    In den anderen Foren, teilweise auch von Juristen geführt, wird nur mit dem Finger gedroht: ...unerlaubte Rechtsberatung...

    Ich freue mich auf Ergänzungen und auch Korrekturen meiner Beiträge: ich habe nicht Jus studiert, sondern setze mich seit 1982 in Praxis (Reisebürofachmann, 1986 - 1999 selbständig ein Reisebüro geführt, derzeit für Marketing und Verkauf tätig) und Theorie (diverse Reiserechtslexika, umfangreiche Urteilssammlung, mehrere Fachbücher Thema Reiserecht, als ehemaliges Mitglied der Wirtschaftskammer auch mit Themen wie Sicherungsschein, EU-Informationspflichten usw. konfrontiert gewesen).

    Ich will auch keinem Juristen widersprechen, aber die Praxis hat mir manchmal gezeigt, dass ein wohlwollendes "wir werden Recht haben" aus mancherlei Gründen dann doch nicht für den Kunden so eingetroffen ist.

    Das sollten meine Beiträge hier sein: Recht, wem Recht gebührt, aber Kosten vermeiden, wenn es eher nicht nach Erfolg aussieht!

    Alles Gute und viele Beiträge

    Peter Krackowizer

    Anif bei Salzburg (Austria)

    http://members.eunet.at/mosaik

    über Reisen, Reiserecht und alte Motorräder

    mailto:mosaik@eunet.at

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