• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1082574593000

    Na ich hoffe, meine Beiträge werden dann nicht gelöscht...

    Mit Freuden sehe ich das erste deutsche Reiserechtsforum, in dem sich auch tatsächlich ein Jurist um die Dinge kümmert.

    In den anderen Foren, teilweise auch von Juristen geführt, wird nur mit dem Finger gedroht: ...unerlaubte Rechtsberatung...

    Ich freue mich auf Ergänzungen und auch Korrekturen meiner Beiträge: ich habe nicht Jus studiert, sondern setze mich seit 1982 in Praxis (Reisebürofachmann, 1986 - 1999 selbständig ein Reisebüro geführt, derzeit für Marketing und Verkauf tätig) und Theorie (diverse Reiserechtslexika, umfangreiche Urteilssammlung, mehrere Fachbücher Thema Reiserecht, als ehemaliges Mitglied der Wirtschaftskammer auch mit Themen wie Sicherungsschein, EU-Informationspflichten usw. konfrontiert gewesen).

    Ich will auch keinem Juristen widersprechen, aber die Praxis hat mir manchmal gezeigt, dass ein wohlwollendes "wir werden Recht haben" aus mancherlei Gründen dann doch nicht für den Kunden so eingetroffen ist.

    Das sollten meine Beiträge hier sein: Recht, wem Recht gebührt, aber Kosten vermeiden, wenn es eher nicht nach Erfolg aussieht!

    Alles Gute und viele Beiträge

    Peter Krackowizer

    Anif bei Salzburg (Austria)

    http://members.eunet.at/mosaik

    über Reisen, Reiserecht und alte Motorräder

    mailto:mosaik@eunet.at

  • Redwoman
    Dabei seit: 1083369600000
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    geschrieben 1083412195000

    Hallo Herr Böhmer, super das es Sie gibt.

    Wir haben vor Antritt einer Reise an den Reiseveranstalter geschrieben und erklärt was wir nicht gut finden (es waren Änderungen vorhanden). Ist es sinnvoll jetzt nach der Reise nochmal alles aufzuführen und eine evtl. Geldforderung zu stellen? Der Reiseveranstalter hat sich zwischenzeitlich gemeldet und entschuldigt.

    Recht herzliche Grüße von Christa

  • Redwoman
    Dabei seit: 1083369600000
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    geschrieben 1083412195000

    Hallo Herr Böhmer, super das es Sie gibt.

    Wir haben vor Antritt einer Reise an den Reiseveranstalter geschrieben und erklärt was wir nicht gut finden (es waren Änderungen vorhanden). Ist es sinnvoll jetzt nach der Reise nochmal alles aufzuführen und eine evtl. Geldforderung zu stellen? Der Reiseveranstalter hat sich zwischenzeitlich gemeldet und entschuldigt.

    Recht herzliche Grüße von Christa

  • monsche
    Dabei seit: 1084320000000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1084365551000

    Sehr geehrter Herr Böhmer

    Wir 2 Erw.3Kids haben im Nov.03 einen Urlaub für Aug.04 gebucht.Im Feb. haben wir über unser Reisebüro beim Veranstalter reklamiert,da wir durch Hotelberichte erfahren haben dass es nicht so ist wie im Katalog beschrieben.Vertröstungen bis Mai,wieder nachgefragt so wie es jetzt ist müssen wir wohl die Reise antreten wenn wir nicht die Storngebühren zahlen wollen.

    Trotz dieses Wissen was uns erwartet und ich öfters reklamiert habe,kann ich am Ende des Urlaubs noch Reklamationen tätigen?

    Mein Reisebüro sagt nein,wir hätten die Reise mit diesem Wissen angetreten und hätten uns somit mit allem einverstanden erklärt.

    LG MOni

    monika
  • monsche
    Dabei seit: 1084320000000
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    geschrieben 1084365551000

    Sehr geehrter Herr Böhmer

    Wir 2 Erw.3Kids haben im Nov.03 einen Urlaub für Aug.04 gebucht.Im Feb. haben wir über unser Reisebüro beim Veranstalter reklamiert,da wir durch Hotelberichte erfahren haben dass es nicht so ist wie im Katalog beschrieben.Vertröstungen bis Mai,wieder nachgefragt so wie es jetzt ist müssen wir wohl die Reise antreten wenn wir nicht die Storngebühren zahlen wollen.

    Trotz dieses Wissen was uns erwartet und ich öfters reklamiert habe,kann ich am Ende des Urlaubs noch Reklamationen tätigen?

    Mein Reisebüro sagt nein,wir hätten die Reise mit diesem Wissen angetreten und hätten uns somit mit allem einverstanden erklärt.

    LG MOni

    monika
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1084367013000

    Natürlich können Sie Reisemängel reklamieren!

    Der Reiseveranstalter hat Ihnen im Katalog gewisse Eigenschaften, Auststattungen/Einrichtungen, Leistungen des Urlaubs versprochen - diese Versprechnungen muss er einhalten.

    Der Reiseveranstalter ist verpfichtet, Kunden nach Abschluss eines Reisevertrages Änderungen mitzuteilen und ihnen, je nach Schwere der Änderungen, eine kostenlose Umbuchung oder Rücktritt anzubieten.

    Unterlässt er aber diese Verständigungen und es ist tatsächlich vor Ort ganz anders als im Katalog ausgeschrieben, haben Sie selbstverständlich das Recht, a) zu reklamieren, b) je nach Schwere Anspruch auf Verlegung in ein anderes Hotel und c) entsprechende Entschädigungszahlung zu verlangen.

    Details, die für richtiges Reklamieren vielleicht von Nutzen sein könnten, finden Sie im Forum "Reiserecht" Beitrag "Was ist zu beachten bei Reklamationen vor Ort".

    Wenn Sie also dem Veranstalter mitgeteilt haben, dass sein versprochenes Objekt diesen oder jenen Mangel hätte, haben Sie KEINE Rechte verwirkt! Noch kann ja der Veranstalter beweisen, dass es bis zu Ihrem Urlaub anders wird.

    Ich hatte im letzten Jahr bereits von einigen ähnlichen Fällen gehört.

    Grüße

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1084367013000

    Natürlich können Sie Reisemängel reklamieren!

    Der Reiseveranstalter hat Ihnen im Katalog gewisse Eigenschaften, Auststattungen/Einrichtungen, Leistungen des Urlaubs versprochen - diese Versprechnungen muss er einhalten.

    Der Reiseveranstalter ist verpfichtet, Kunden nach Abschluss eines Reisevertrages Änderungen mitzuteilen und ihnen, je nach Schwere der Änderungen, eine kostenlose Umbuchung oder Rücktritt anzubieten.

    Unterlässt er aber diese Verständigungen und es ist tatsächlich vor Ort ganz anders als im Katalog ausgeschrieben, haben Sie selbstverständlich das Recht, a) zu reklamieren, b) je nach Schwere Anspruch auf Verlegung in ein anderes Hotel und c) entsprechende Entschädigungszahlung zu verlangen.

    Details, die für richtiges Reklamieren vielleicht von Nutzen sein könnten, finden Sie im Forum "Reiserecht" Beitrag "Was ist zu beachten bei Reklamationen vor Ort".

    Wenn Sie also dem Veranstalter mitgeteilt haben, dass sein versprochenes Objekt diesen oder jenen Mangel hätte, haben Sie KEINE Rechte verwirkt! Noch kann ja der Veranstalter beweisen, dass es bis zu Ihrem Urlaub anders wird.

    Ich hatte im letzten Jahr bereits von einigen ähnlichen Fällen gehört.

    Grüße

    Peter

  • Susi1
    Dabei seit: 1086825600000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1086886123000

    Hallo,

    schön das ein Jurist hier zu finden ist.

    Eine Frage: wir haben bei 1-2-fly im Januar für August das Joy Long Beach in der Türkei gebucht. Wichtig war uns u.a. direkte Strandlage und Sandstrand, wir reisen mit kleinen Kindern. Heute kam vom Veranstalter die Info, dass der Strand ein Kiesstrand ist und im Meer stellenweise Felsplatten sind. Umbuchen könnten wir für 30 € Gebühr und natürlich den entsprechenden Aufpreis bei teureren Angeboten. Muss man das so hinnehmen oder gibt es die Möglichkeit evtl. wenigstens Preisminderung zu erreichen. Das Hotel ist neu gebaut und wir denken, mit der Katalogbeschreibung ist der Veranstalter wohl erstmal auf Kundenfang gegangen. Was wird noch anders sein als in der Hotelbeschreibung? Gruß Susanne

  • Susi1
    Dabei seit: 1086825600000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1086886123000

    Hallo,

    schön das ein Jurist hier zu finden ist.

    Eine Frage: wir haben bei 1-2-fly im Januar für August das Joy Long Beach in der Türkei gebucht. Wichtig war uns u.a. direkte Strandlage und Sandstrand, wir reisen mit kleinen Kindern. Heute kam vom Veranstalter die Info, dass der Strand ein Kiesstrand ist und im Meer stellenweise Felsplatten sind. Umbuchen könnten wir für 30 € Gebühr und natürlich den entsprechenden Aufpreis bei teureren Angeboten. Muss man das so hinnehmen oder gibt es die Möglichkeit evtl. wenigstens Preisminderung zu erreichen. Das Hotel ist neu gebaut und wir denken, mit der Katalogbeschreibung ist der Veranstalter wohl erstmal auf Kundenfang gegangen. Was wird noch anders sein als in der Hotelbeschreibung? Gruß Susanne

  • cobra
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1087549035000

    Super, wenn man hier die Möglichkeit hat sich vorab zu erkundigen!

    Meine Frage wäre:am vierten Tag nach unserer Ankunft wurde per Aushang mitgeteilt, dass der Pool für 14 Tage renoviert wird und nicht benutzbar ist.

    Als Ausweichsmöglichkeit wurde ein viel kleinerer Pool in der Nachbarsanlage ausgewiesen.Dieser Reisemangel wurde uns von der Reiseleitung bestätigt mit Nachfrage an der Rezeption.Nun mußten wir feststellen, dass der Pool am Tag unserer Abreise doch wieder in Betrieb war. Wir sind davon ausgegangen, dass der Pool für die Dauer unseres Aufenthalten gesperrt ist. Unser Weg ans Meer führte nicht durch die Anlage und sonst gab es keine Veranlassung dort nachzuschauen, ob der Pool wieder in Betrieb ist. Sollen wir einfach den Mängelbericht weitergeben oder sollen wir darauf hinweisen, dass der Pool wieder in Betrieb war? Wir wissen ja nicht wie lange er zu diesem Zeitpunkt wieder nutzbar war.

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    P.S. Wir sind keine notorischen Mängler!

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