Das funktioniert auch bei Nichtzwillingen ...
Daher: Fernmündlich reservieren und notfalls das Prinzip erklären!
Das funktioniert auch bei Nichtzwillingen ...
Daher: Fernmündlich reservieren und notfalls das Prinzip erklären!
Ja, das is mir im Nachhinein dann auch aufgefallen.
Bei 3 Sitzen, gibt's 4 Sauerstoffmasken. Und wir sind zu viert.
Es sei den im freien Mittelplatz, wäre keine Maske mehr. Was ja aber auch nicht sein kann, da die Reihen variabel verschiebbar sind, und Economy sitzt man eben zu dritt nebeneinander.
Nun denn, wir rufen irgendwann nochmal an und wenn noch immer kein kompetenter Ansprechpartner an der Leitung is, müssen wir halt das Prinzip erklären.
Ach ist das immer so schön, wenn der Kunde mehr Ahnung hat, wie die eigenen Mitarbeiter.
Hi,
hab hier ja einiges wegen dem neuen Gepäckrichtlinien gelesen, welche uns total verunsichert haben.
Waren heute in Stuttgart am Flughafen und da hab ich nachgefragt. Laut der Dame darf weiterhin das Gepäck auf mehrere KOffer aufgeteilt werden- jeder Koffer darf aber nicht schwerer als 30kg sein. Größe des Koffers spielt keine Rolle.
Haben so bissl am Check in geschaut und die Koffer waren alle relativ groß und wurden ohne Probleme angenommen.
Also hoffen wir das beste, das in 3 wochen wenn wir fliegen auch alles glatt läuft- denn auf neue KOffer kaufen, haben wir wirklich keine Lust.
Liebe Grüße
Richtig - und auf der Website ist unzweifelhaft zu lesen, dass die Summe der Koffermaße 158cm nicht überschreiten darf.
Der Check-In wird von der S Stuttgart Groundhandling Service GmbH durchgeführt, offenbar hat sich die Dame bei der Antwort keine besondere Mühe gegeben?
Wie dem auch sei - vermutlich wird eine Weile noch großzügig verfahren, das war seinerzeit beim Gepäckgewicht auch so. Irgendwann aber werden die Airlines darauf bestehen, dass ihre Vorschriften von den C-I Agents umgesetzt werden (die schreiben sie ja nicht aus Jux und Dollerei ins Netz!?), und man darf sich auf weitere "Abzocke" Beschwerden freuen von den Fluggästen, die sich beim Check-In eine blutige Nase geholt haben.
"Wir haben keine Lust neue Koffer zu kaufen oder die vorhandenen vorsichtshalber zu messen" dürfte jedenfalls keine besonders strategische Herangehensweise sein ...
Hallo,
hier muss ich mich jetzt mal wieder einklinken.
Also ich hab mir mal die Mühe gemacht und die 27!-Seiten AGB/ABB von Condor durchgelesen.
Hier steht nichts / nothing / nada von 158cm und 32Kg.
Die machen sich’s einfach und verweisen zigmal auf die Internetseite Condor.com und selbst dort muss man erstmal lange suchen (als Laie, was die meisten wohl sind), bis man etwas brauchbares findet.
Jetzt wird´s natürlich rechtlich interessant.
Bei Flugpreisen ab €49,- wäre das zu entrichtende Übergepäckentgeld (bezgl. der 158cm) mehr als 200% des gesamten Flugpreises.
Bei solchen Verhältnissen kann man doch als Kunde erwarten, daß bei der Buchung z.B. auf die Koffermaße deutlich hingewiesen wird, da bei Nichtbeachtung erhebliche Folgekosten drohen.
Ich halte das ganze, so wie es z.Zt. über mehrere Umwege "versteckt" wird für rechtlich nicht durchsetzbar.
Mein Anwalt hätte da seine Freude daran.
Aber da es ja wohl selbst bei Condor keinen interessiert ist das Thema (noch) nicht aktuell.
LG
Majestyc
Kopiert von der Website der CONDOR (Thema Gepäckvorschriften):
"Die angegebene Freigepäckmenge gilt pro Person. Die Summe der Außenmaße pro Gepäckstück darf 158 cm (Länge + Breite + Höhe) nicht überschreiten.Werden die angegebenen Außenmaße oder die Freigepäckmenge überschritten, werden Übergepäcktarife (geändert wegen unerwünschter automatischer Verlinkung) erhoben. Das zusätzliche Gepäck kann mit dem übrigen Reisegepäck aufgegeben werden."
Soviel zu nada ...
Edit: Ich denke, die rechtliche Einschätzung solltest du tatwahrhaftig deinem Anwalt überlassen!?
Nachtrag:
"Versteckte Kosten" sind ein angreifbarer Vorhalt.
Warum machst du dir nicht schlichterdings die Mühe und beauftragst deinen Anwalt mit einer Einrede gegen die AGB?
Wahlweise wende dich an die Verbraucherschützer - die sind immer gern bereit, völlig sinnfreie Verschlimmbesserungen herbeizuführen.
Zur Sache:
Es ist nicht irreführend oder gar verschleiernd, bezüglich der jeweils anzuwendenden Tarife und Bestimmungen auf die Informationen der Website zu verweisen - es ist im Gegenteil ausgesprochen sinnvoll.
Die Vielschichtigkeit der Angebote bedingt nun einmal ein vielschichtige Informationsebene ... man kann nicht nur das Komfortable nehmen und das Unkonfortable ausschließen ...
Die Freigepäckgrenze liegt für Zone 2 ja weiterhin bei 20 kg... hab ich das richtig gelesen?
Bei dem ganzen Wirrwarr blickt man irgendwann nicht mehr so ganz durch!
Ach, hat denn schon mal jemand ein Sondermenü bei Condor bestellt? Wie war das denn?
LG
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!