@Herbert40
Das Unternehmen informiert darüber in Abs. 1 seiner AGB/ABB:
"Condor hat mit anderen Fluggesellschaften Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer Condor als Luftfrachtführer in der Carrier-Spalte Ihres Flugscheines eingetragen ist, obwohl die Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden kann. Soweit Condor bzw. unser Airline Code (DE) als Luftfrachtführer eingetragen ist, unterliegt die Beförderung diesen AGB. Soweit Ihre Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt werden sollte, werden wir Sie sobald wie möglich hierüber informieren. Im Falle des Einsatzes eines Fluggerätes einer anderen Fluggesellschaft werden wir nur solche Fluggesellschaften einsetzen, die unserem Sicherheitsstandard entsprechen und dies vom Luftfahrt-Bundesamt oder der entsprechenden zuständigen Europäischen Luftfahrtbehörde genehmigt wurde."
(Quelle s.o.)