Das ist typisch Deutsch Die schrägsten Vorschriften Deutschlands
„Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.“
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)
„Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.“
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)
„Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.“
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)
„Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.“
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
„Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
„Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.“
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.
(Bundesanstalt für Arbeit)
Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes.
(Deutsches Lebensmittelbuch)
Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als "dauernde Berufsunfähigkeit" im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen.
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.
(Deutsches Lebensmittelbuch)
Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.
(Formular in Postgirodienst)
Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
In welchen Länder außer Deutschland gibt denn sowas?