Hier alles noch einmal schwarz auf weiss
Des weiteren gibt es noch eine Zusatzregelung durch dasMinisterkabinett in Zusammenarbeit mit der EEAA (Nationalparksbehördedes Roten Meeres)
Kurz zusammengefasst auch diese:
[*]Kein Fische harpunieren, füttern, berühren, einsammeln von Riffbestandteilen und ähnliches[*]Keine Meeresverschmutzung (im Detail werden hier z.B. Plastiksäcke, Zementsäcke u.ä. aufgeführt)[*]Kein Ankern innerhalb geschützter Gebiete[*]Kein Fische und Vögel füttern[*]Handschuhe sind beim Tauchen verboten[*]Nicht auf den Korallen stehen (Anm. Red.: leider sehr oft schon selbst bei Schnorcheltouristen beobachtet)[*]Übertretungen werden gemäß dem Gesetz 102 von 1983 und Gesetz 4 von 1994 wie folgt geahndet:[*]Beim ersten Vergehen 10.000 LE oder ersatzweise 1 Jahr Haft gemäß Artikel 7, Gesetz 102 von 1983[*]Beim zweiten Mal 20.000 LE gemäß Artikel 87, Gesetz 4 von 1994[*]Nach Artikel 72, Kapitel 3 des Gesetzes 4 von 1994 ist der Basenbetreiber für seine Mitarbeiter entsprechend voll verantwortlich