Hallo Peter,
ich Denke Heupel hat recht! " Blinde" können nicht Lesen.
Wir hatten vor Jahren eine Baustelle neben dem Hotel. Das Hotel wurde im Prospekt als besonders geeignet für Kinderurlaub sowie Elternurlaub mit Kind
angepriesen.
Der Prospekt enthielt keinerlei Hinweis auf eventuel bestehende Lärmbelästigung.
Unter Zurückstellung erhebliche Bedenken waren wir bereit, die Klage bei
einer Zahlung von 1000 Euro zurückzunehmen.
Dabei mußte der Veranstalter selbstverständlich die bei mir entstandenen Kosten ebenfalls tragen.
LÄRM: Baustelle 50-60% des Reisepreises LG. Köln: 3027/96 RRa 1996,S.226
Anlage teiweise nicht benutzbar 10-20% OLG. Düsseldorf: 180209/96, ADAJUR- Nr. 31531
Wir hatten das Hotel auch gebucht. (Hochzeitsreise)
Aber nachden sehr negativen Berichten haben wir Stoniert.
Es ist schon sehr traurig was da abgezogen wird
Lg: Eswan