• stevey10
    Dabei seit: 1185148800000
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    geschrieben 1185211740000

    Hallo!

    Heute haben wir von unserem Reiseveranstalter die Nachricht bekommen das unser Hotel überbucht ist. Abflug wäre Donnerstag.

    Wir haben eine Alterative angeboten bekommen die aber bei weitem nicht unserem gebuchten Hotel entspricht. Gebucht haben wir schon im Jänner.

    Hat jemand Tipps was wir machen könnten?

    Danke!

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1185212292000

    Hallo,

    falls es noch möglich ist, so habt Ihr das Recht zu stornieren und ggf. etwas anderes zu buchen. Ansonsten auf Erfüllung des Vertrages bestehen und Annahme des neuen Angebots vorbehaltlich Rechtsmittel und Reklamation.

    Gruß

    Berthold

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1185221513000

    @ADEgi sagte:

    und Annahme des neuen Angebots vorbehaltlich Rechtsmittel und Reklamation.

    Lieber Berhold, du meinst sicher oder Annahme....

    Aber wenn man eine Alternative VOR Abflug annimmt, hat man keine Ansprüche aus dem alten Vertrag mehr! Nur Anspruch auf Gewährleistung, dass das neue - das Ersatzhotel - auch die Leistung/Ausstattung erbringt, die einem eben beim Ersatzhotel angeboten wurde!

    Selbstverständlich bleiben die Gewährleistungsansprüche im neuen, im Ersatzhotel erhalten.

    Das heißt:

    Altes Hotel: 4 Sterne, großer Pool, Abendbuffet, eigener Strand

    Neues Hotel: 4 Sterne, kleiner Pool, Dreigang Abendessen, eigener Strand

    Dies akzeptiert man. Dann kann man NACHHER NICHT Buffet! reklamieren!!! Man hat VORHER dem Ersatzhotel mit Dreigang Menü zugestimmt.

    Man kann aber sehr wohl beim Fehlen auch des kleinen Pools eine Reisepreisminderung verlangen. Wie natürlich Preisunterschiede zwischen gebuchtem und Ersatzhotel zurück bezahlt werden müssen bzw. bei Mehrkosten, diese NICHT vom Veranstalter verlangt werden dürfen.

    Man kann nur VORHER vom Vertrag zurücktreten (NICHT stornieren!), da dieser nicht vom Reiseveranstalter erfüllt werden kann. DANN hätte man Ansprüche auf Schadenersatz und oder vertanen Urlaub. Und nur dann!

    Also gut überlegen, ob man Alternative annehmen will oder nicht.

    Meint

    Peter

  • Strolli
    Dabei seit: 1172620800000
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    geschrieben 1185355751000

    Da habt ihr aber noch Glück gehabt. Wir sind nach Gambia geflogen und haben am Flúghafen erfahren, dass wir in ein anderes Hotel müssen. Das ist lustig, wenn man bedenkt, dass man mitten in Afrika ist und das Land zu dem Zeitpunkt völlig unergründet war.

    Na ja das Ende vom Lied war, dass wir in ein viel schöneres Hotel gekommen sind, als gebucht war. Wir waren so mitten in der Wildnis, direkt am Meer, mit schönem Bungalow untergebracht. Einige Tage später schauten wir uns mal das "gebuchte Hoel" an, ein einziger Betonklotz, weit weg vom Meer udn die Zimemr so, dass du genau wusstest, wer was neben, über udn unter dir macht.

    GLÜCK GEHABT, würde ich da sagen... :p

  • Kessi
    Dabei seit: 1109116800000
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    geschrieben 1185411564000

    Schaut doch auch mal <>.

    Dort wurde schon viel über Überbuchungen geschrieben.

    Fast während des gesamten Oktoberfestes - der Wiesn - in München. Partyurlaubs-Fragen werden auch gerne beantwortet, vorausgesetzt dies wurde nicht schon 50 x in der Partyurlaubsrubrik getan.
  • xandl32
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    geschrieben 1185881131000

    Hallo,

    hatten das selbe Problem! Haben über Neckermann das Hotel Calypso Palace gebucht (im FEB.!!!) und jetzt 3 Wochen vor Abflug Bescheid gekriegt, daß das Hotel überbucht ist.

    Hab mich auch informiert ob ma da etwas machen kann. Ist nicht leicht und geht wahrscheinlich nur übern Richter - wenn man überhaupt eine Chance hat!

    Man hat mir gesagt, daß man bei Pauschalreisen immer nur die Leistung bucht und nicht das Hotel. Sie haben uns anstelle des Calypso (4Stern Hotel) ein 4+Stern Hotel angeboten + ein Mietauto für 3 Tage!

    Da kann man eigentlich nichts sagen auch wenn bei Holidaycheck um einiges schlechter abschneidet.

    Ausserdem bekommt man 3 Wochen vor Abflugtermin Mitten in der Hauptsaison nichts besseres.

    Wir hätten nur unseren Urlaub (kostenlos natürlich) stornieren können.

    Jetzt fahren wir halt in ein Alternativhotel zw. Faliraki und Rhodos Stadt.

    Bin echt gespannt wie es dort ist - Falls man nicht zufrieden ist, bereut man natürlich seine Entscheidung, daß man nicht das Geld genommen hat.

    Ich finde es natürlich auch eine Frechheit, daß die Hotels überbucht werden.

    Die nehmen einen total die Vorfreude!

    Da schaut Wochen lang, daß man ein gutes Hotel ergattert und dann kann man sich schlussendlich erst nur 1-2 Hotels aussuchen.

    DANKE NECKERMANN UND CALYPSO PALACE NOCHMAL....

    LG XA

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1185883332000

    Hallo Peter,

    ich meinte auch nicht die Mängel, die das neue Hotel gegenüber der Ausschreibung hat, sondern die, die gegenüber dem ursprünglichen Hotel bestehen.

    Wenn ich das neue Hotel kommentarlos akzeptiere, dann kann ich nachträglich nicht den kleinen Pool reklamieren. Akzeptiere ich das neue Hotel jedoch unter Vorbehalt, weil ich nichts anderes mehr als Alternative finde, meinen Urlaub aber nicht ändern kann oder will, so sollte auch nachträglich noch eine Reklamationsmöglichkeit gegenüber der ursprünglich gebuchten Anlage bestehen.

    Gruß

    Berthold

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1185886604000

    Lieber Berthold,

    und genau das meinte ich: da hat man dann eben KEINE Ansprüche!

    Also - Variante 1

    Hotelüberbuchung VOR Abreise erfahren - Alternative angeboten:

    a) annehmen --> keine Rechte mehr aus dem alten Vertrag bzw. gegenüber dem ursprünglich gebuchten Hotel, auch nicht unter Vorbehalt!

    b) nicht annehmen--> Anspruch auf Schadenersatz und u. U. vertanen Urlaub

    Variante 2

    Hotelüberbuchung erst VOR ORT erfahren und Alternative

    a) annehmen - und das kann man unter Vorbehalt einer Preisminderung wegen anderer Einrichtung, Lage usw.

    b) ablehnen und auf sofortigen Rücktransport zum Ausgangspunkt oder geplanten Endpunkt der Reise

    b)a) wenn dies nicht geht hat man Anspruch u. U. auf völlige Rückzahlung des Reisepreises, auch wenn man geblieben ist (aber Vorsicht zu dieser Aussage: nur unter ganz gewissen Umständen!)

    Der Unterschied zwischen Variante 1 a und 2 a ist, dass der Kunde bei 1 a eben eine echte Wahlmöglichkeit hat: Er MUSS nicht dorthin reisen, wo er nicht hin will; er hat hier andere Rechte. Wenn er diese nicht wahrnehmen möchte, dann ist das aber seine Entscheidung.

    Ich will es mal so beschreiben:

    Man erfährt, dass der lange gebuchte Urlaub nicht im geplanten Hotel sein kann, weil dieses überbucht, abgebrannt oder sonst was ist. Dann hat man alle Karten in der Hand, wenn man vom Vertrag zurücktritt, da dieser vom Reiseveranstalter nicht erfüllt werden kann. Man sucht sich ein gleichwertiges Ersatzhotel (Schadenminderungspflicht des Kunden!) und verrechnet die Mehrkosten dem Veranstalter.

    Oder man bleibt eben zu Hause, klagt, weil kurzfristige Absage, auf vertanen Urlaub und bekommt sein komplett bezahltes Geld wieder zurück.

    Das ist alles klar und eindeutig. Wenn auch man vielleicht insofern aufpassen sollte, dass man gewisse Alternativen durchaus akzeptieren muss - es gibt da einige Gerichtsurteile, da hat der Richter den Wechsel aus objektiven Gründen zumutbar entschieden und nix zurück und nix Entschädigung!

    So, nun aber will man ja auf Urlaub fahren. Der Veranstalter sagt: du, dein gebuchtes Hotel geht nicht, aber ich biete dir - neu - folgendes an.... Somit handelt es sich um einen völlig neuen Reisevertrag! Da kann man dann keine Rechte mehr aus quasi dem alten, zwar vom Reiseveranstalter aufgelösten, aber eben aufgelösten Vertrag fordern.

    Da es sich aber um einen neuen Vertrag handelt, kann man dann bei Abweichungen dieses neuen Vertrages natürlich wieder Mängel geltend machen.

    Wichtig erscheint mir der Punkt, dass ich vor Abflug andere Rechte habe als nach Beginn der Reise. Nach Beginn der Reise vor allem aus dem Grund, dass es sich beim Reisevertrag um einen Werkvertrag handelt. Merkmal eines Werkvertrags ist, dass er erst dann als erfüllt gilt, wenn das "Werk" = "Urlaub" vollständig erbracht wurde. Dabei gibt es eben keine Teilbarkeit: Hinflug war ok. Angekommen - anderes Hotel --> war nicht Werkvertragsbestandteil --> konnte nicht sofort heimfliegen --> musste bleiben, wider meines Willen --> daher ist das Werk zur Gänze nicht erbracht worden!

    Okay, das war jetzt wieder ein Ausflug in die tieferen Gefilden des Reiserechts. Aber vielleicht konnte ich doch etwas verständlicher machen, worauf es ankommt.

    Gruß

    Peter

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1185887694000

    Danke für die Infos Peter,

    ich hatte das Problem ebenfalls mit Kunden von Nekcermann (scheint irgendwie deren neue Masche zu sein). Diese haben eingewilligt und auch noch vor Ort eine Ausgleichszahlung angenommen. Daher habe sie natürlich jetzt keinerlei Rechte mehr. Neckermann wird aber sicher mit diesen Herrschaften keinerlei Geschäfte mehr machen. Die meinen das ernst und das bei sechs Erwachsenen und einem diesjährigen Reisepreis von fast 6.000,- Euro.

    Auch so kann man am Kunden vorbeiplanen!

    Außerdem stelle ich fest, daß bei einer solchen Benachrichtigung vor Abflug nie wirklich Alternativen zur Verfügung stehen, oder gar ein Last Minute. Ich werde einfach den Eindruck nicht los, daß dahinter Methode steckt. Dann wenn der Kunde ohnehin keine Wahl mehr hat, wird er vorher informiert; wenn aber noch genügend Alternativen vorhanden sind erfährt er es erst bei Ankunft.

    Kann sein, ich tu den Neckermännern unrecht, aber so kommt es leider bei mir und auch in diesem Forum an!

    Gruß

    Berthold

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1185890269000

    Lieber Berthold,

    auch hier ein Hinweis: in jüngster Zeit neigen Richter dazu, Zahlungen VOR Ort NICHT als Erlöschen weiterer Forderungen generell zu betrachten. Hier bringen sie u. a. ins Spiel, dass die Kunden überfordert sind, überrollt werden u. ä.

    Ich erinnere mich an ein Urteil, da haben Kunden ausdrücklich unterschrieben, zu Hause keine weiteren Forderungen mehr stellen zu können, trotzdem geklagt und noch etwas bekommen.

    Aber es wird hier sicherlich sehr stark vom Mangel und den Umständen abhängen!

    Gruß

    Peter

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