Willkommen im Forum von HolidayCheck @00Thomas!
Sorry, so obligatorisch möchte ich den Beitrag von Curi nicht stehenlassen ...
Genauer sollte es heißen:
Der Anspruch des Fluggasts auf Teilleistungen ist nicht grundsätzlich nach Treu und Glauben ausgeschlossen.
Dies mag zwar der Fall sein, wenn sie / er schon bei Vertragsschluss nicht die Absicht hat , die Gesamtleistung der Buchung in Anspruch zu nehmen sondern diese nur deshalb bucht, weil er auf diese Weise an einen Preisvorteil gelangen kann, den die Fluggesellschaft etwa Fluggästen anbietet, die die Unbequemlichkeiten und den Zeitverlust einer Umsteigeverbindung auf sich nehmen, obwohl von dem von ihnen gewünschten Abflughafen auch Direktverbindungen zu ihrem Endziel angeboten werden.
(Leider hast du 00Thomas eben diese Absicht bekundet ... )