• wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
    Beiträge: 1900
    geschrieben 1208109923000

    Hallo

    Ich hatte letzte Woche bei meinem Skiurlaub Pech und habe mich verletzt.

    Die Rückgabe der Liftkarte mit Bescheinigung des Arztes hat auch klaglos funktioniert, lediglich die Bearbeitungsgebür von 11 Euro fand ich ein wenig happig.

    Weiß jemand ob es für diesen Fall fixe Regelungen gibt, oder handelt es hierbei um eine reine Good Will Aktion der Liftgeselschaft?

    Gruß

    Karl

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1208111823000

    Da musst du mal das "Kleingedruckte" lesen.

    Wie kann man das von hier aus beurteilen?

    Hast ja nicht einmal geschrieben welcher Lift, welche Gesellschaft/ Ort usw.

    Und das LAND? :laughing:

    Polen, CS, SK, SLO, A, CH, D

    Was gibts noch? :frowning:

    +++

    Wukovits ist Tschechisch, oder?

    Jede Gesellschaft, GmbH, Kaufmann usw. kann eigene "Allgemeine Geschäftsbedingungen" aushängen.

    Gibt es keine. Gilt in Deutschland das BGB. In Ö. das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch

    In der Anschlusszeit hieß es so: :rofl:

    dRGBl. I S 807/1938

    dRGBl. I S 825/1938

    dRGBl. I S 923/1938

    dRGBl. I S 973/1938

    dRGBl. I S 1186/1939

    dRGBl. I S 2394/1939

    dRGBl. I S 80/1943

    dRGBl. I S 266/1943

    sorry

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1208119096000

    Hallo juanito

    Die 11 Euro stehen in den AGBs.

    Mich hätte gerne gewußt ob es ein generelles Recht auf Rückgabe und Rückvergütung der nicht genutzten Skitage im Verletzungsfall gibt oder ob es sich dabei um ein Entgegenkommen der Liftgesellschaft handelt.

    Mein Skiunfall fand in Österreich statt.

    Gruß

    Karl

  • household
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    gesperrt
    geschrieben 1208119444000

    :frowning: Hi Karl, nichts für ungut, aber wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du deinen Liftpass anstandslos zurückerstattet bekommen und musstest lediglich diese 11€ zahlen? Ich verstehe deinen Meckergrund jetzt nicht so ganz wenn ich ehrlich bin.

  • Orchidee
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    geschrieben 1208190811000

    Hallo Karl!

    Sei froh, dass es eine Erstattung gegeben hat. Denn eine Rücknahme erfolgt nur auf Kulanz des Betreibers und wird daher meistens in den AGB´s geregelt.

    Die Leistungen (Liftbetrieb) wurde vom Betreiber bereitgestellt und wenn Du diese - aus Gründen die Du zu vertreten hast - nicht annehmen kannst, ist das Dein Pech! Schön, wenn es eine solche Regelung gibt, wie Du sie geschildert hast. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht!

    Gleiches gilt auch in Deutschland (das Zivilrecht in A und D ist sehr ähnlich!)!

    Gruß

    Man lebt nur einmal, mach das Beste daraus....
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1208282589000

    Hallo household

    Ich wüßte nicht wo ich in meiner Anfrage gemeckert habe, wenn man von der Höhe der Bearbeitungsgebühr absieht.

    Mir war nur nicht klar ob es zu diesem Thema eine gesetzliche Regelung gibt oder ob es sich bei der Rücknahme um ein Entgegenkommen des Liftbetreibers handelt.

    Gruß

    Karl

  • verleihnix
    Dabei seit: 1165190400000
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    geschrieben 1208422703000

    Hallo Skifahrer,

    bin selbst ein Kind der Berge. :D

    Habe mir vor einigen Jahren mal böse mein Knie verdreht und wollte die 3-Tageskarte am 2.Tag nachmittags (ohne Arztbesuch) zurückgeben (Hintertuxer Gletscher). Keine Chance, nur mit ärztlichem Attest, dann aber ohne Problem und normalerweise auch ohne Bearbeitungsgebühr (so ist es eigentlich überall geregelt, sonst würde ja keiner eine mehrtägige oder mehrwöchige Liftkarte kaufen). Wäre auch eine schlechte Werbung für den Liftbetreiber.

    Habe dann die Karte (ohne Lichtbild) verkauft. Dies haben die Verkäufer im Kassenhäuschen mitbekommen, haben mir dann sogar mit einer Anzeige gedroht und den verkauften Liftpass einbehalten. :? Also in solchen Fällen, den Liftpass lieber 100m entfernt verkaufen. Auch die Quittung weitergeben, denn ein Liftpass alleine, ohne Kaufbeleg, hat rechtlich keine Gültigkeit! d.h., auch wenn ihr mit gültiger Liftkarte unterwegs seid, immer die Quittung dabeihaben (oder falls ihr getrennt fahrt, aber einer bezahlt hat, kann man sie auch abends vorlegen (ist wie beim Führerschein).

    Der gößte Hammer aber ist, dass wenn ihr einen Liftpass für teures Geld erworben habt und aufgrund höherer Gewalt keine Lifte fahren (zu starker Wind, Lawinengefahr), habt ihr kein Recht auf Rückerstattung. Oft fahren noch einige kleine Lifte im Tal, aber dies ist nur aus Kulanz, müßten sie rechtlich eigentlich nicht!!! Steht im Kleingedruckten bzw. in den AGB's. :shock1:

    Fazit: Ein Skipass rechnet sich erst ab 6-7 Tage (ansonsten Tagespässe) bei guter Wettervorhersage! Inzwischen haben fast alle Skigebiete Pässse ab jeder vollen Stunde, es gibt sogar 3-Stundenpässe ab Kauf. ;)

    Wollte letztes Jahr nach 8 Tagen Kaiserwetter!! am letzten Tag nach 40cm schwerem Neuschnee unbedingt den Pass ausnutzen (*********) und habe mir wieder mein Knie verdreht. Am Besten sind bei langfristigen Skipässen die Varianten 6 aus 8 frei wählbar, etc. Lieber an einem sehr schlechten Tag mal was anderes machen und pausieren. Es gibt zwischenzeitlich auch in den Skiorten viele tolle Alternativen.

    Ich weiß, dass ich etwas weit ausgeholt habe; hoffe aber, dass es auch irgendwo informativ war.

    Gruß,

    Verleihnix

  • sienna
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    geschrieben 1208615830000

    Ich arbeite bei der Kassa am Lift (Österreich).

    Und was ich da oft für Geschichten zu hören bekommen warum der Gast jetzt unbedingt und sofort sein Geld zurückhaben möchte(meist bei schlechten Wetter) da schalte ich dann auch auf stur.

    Bei uns hängen riesige Plakate und vor dem Kauf wird der Gast auch persönlich informiert welche Regeln gelten, da regt es mich einfach auf wenns dann immer heißt das habe ich nicht gewußt.

    Geld zurück bekommt man nur wenn man verletzt ist und erst ab dem Tag wo der Unfall passierte (Mit Attest). Bei Tageskarten bekommt man gar nichts.

    Und gegen höhere Gewalt wie zB: Wetter kann niemand was für.

    Was ist wenn es am Meer 14 Tage stürmt und du kannst nie in Meer und Pool, bekommst auch kein Geld retour.

  • Orchidee
    Dabei seit: 1113177600000
    Beiträge: 455
    geschrieben 1208865847000

    @sienna sagte:

    Und gegen höhere Gewalt wie zB: Wetter kann niemand was für.

    Was ist wenn es am Meer 14 Tage stürmt und du kannst nie in Meer und Pool, bekommst auch kein Geld retour.

    Na ja, der Vergleich hinkt ein wenig! Für die Nutzung des Meeres und des Pools zahle ich in der Regel keine Gebühren wie für eine Liftkarte ;) !

    In der Regel gestatten die Liftbetreiber aber den Nutzern, den durch schlechtes Wetter nicht angetretenen Tag, hinten anzuhängen. Aber auch nur, wenn die Liftanlagen wegen höherer Gewalt an diesem Tag nicht in Betrieb waren!

    :laughing: :rofl: :rofl:

    Man lebt nur einmal, mach das Beste daraus....
  • verleihnix
    Dabei seit: 1165190400000
    Beiträge: 17
    geschrieben 1208939092000

    Liebe "Kassadame",

    schließe mich Orchidee an. Deine Begründung ist einfach Nonsens! :(

    Vergleiche euren Lift eher mit Sonderleistungen am Strand:

    Wenn ich z.B. extra zahle um an einem Schirm hinter dem Motorboot hergezogen zu werden, möchte ich nicht hören, dass aufgrund hoher Wellen das Boot nicht fahren kann oder zuviel Wind für den Schirm ist, dies aber höhere Gewalt sei und mein Geld weg ist. :laughing:

    Diese Aussage pro Liftbetreiber bei den horrenden Liftpreisen (speziell in Österreich) ist einer der Gründe, warum viele (wie wir auch) nur noch durch Österreich durchfahren, alle 20 km den Pickerl-Wegelagerern zuwinken, um dann nach Südtirol (oder auch in die Schweiz) zu gelangen. :D

    Ist eigentlich die Europabrücke irgendwann mal abbezahlt, erinnert mich irgendwie an den Soli in Deutschland (bitte hierfür keine gelbe Karte, liebe Administratoren. Nicht immer alles zu ernst sehen :kuesse: ).

    Nichts für ungut,

    Gruß,

    Verleihnix

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