• ingridjohanna
    Dabei seit: 1172880000000
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    geschrieben 1193566599000

    Hi @all, habt ihr gewusst???

    Wer sich beleidigend über jemanden (in einem Forum öffentlich) äußert, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.I-15 180/05) kann zur Rechenschaft gezogen werden. Im Wiederholungsfall kann dafür eine Geldstrafe bis 250000 Euro oder Ersatzweise sechs Monate Haft verhängt werden.

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

    Ich wusste ja das hier bei uns die Admins mit gelben und roten Karten bei Beleidigungen reagieren aber nicht das es dafür schon ein richterliches Urteil gibt.

    Also an manche Hitzköpfe besser aufpassen grins...

    Fand diese Info höchst interressant ,darum hab ich sie mal hier eingestellt.

    LG

    Spatzl

    warten auf den nächsten Urlaub!!
  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
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    geschrieben 1193566766000

    hier das Urteil!!

    klick mich

  • ingridjohanna
    Dabei seit: 1172880000000
    Beiträge: 2773
    geschrieben 1193567492000

    Danke dir pittpatt01, das Ganze hatte ich nicht. Nur das Urteil stand in meiner Zeitung, aber höchst interressant.

    LG

    Spatzl

    warten auf den nächsten Urlaub!!
  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1193571839000

    Hallo ingridjohanna,

    leider muss ich Dich ein bisschen verbessern. Ich weiß jedoch nicht, wie es in Deiner Zeitung stand. Ich beziehe mich auf das Urteil, welches pittpatt mit seinem Link angegeben hat.

    @ingridjohanna sagte:

    ...Im Wiederholungsfall kann...

    Ein Wiederholungsfall wird im ganzen Urteil nicht benannt.

    @ingridjohanna sagte:

    Wer sich beleidigend über jemanden (in einem Forum öffentlich) äußert...

    ...Ich wusste ja das hier bei uns die Admins mit gelben und roten Karten bei Beleidigungen reagieren aber nicht das es dafür schon ein richterliches Urteil gibt...

    Dazu aus dem Urteil:

    Absatz 11: "Die Äußerung ist als Meinungsäußerung zu werten, auch wenn in ihr Tatsachenelemente enthalten sind."

    @ingridjohanna sagte:

    ...Geldstrafe bis 250000 Euro oder Ersatzweise sechs Monate Haft verhängt werden...

    Dazu au dem Urteil:

    Absatz 34: "Der Kläger hat gegen die Beklagte lediglich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 310,65 €."

    Ab Absatz 33 kannst Du nachlesen, wie das Urteil lautet.

    Schönen Sonntag!

    Gruß

    Dylan

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Sternedieb
    Dabei seit: 1077148800000
    Beiträge: 7094
    gesperrt
    geschrieben 1193572851000

    Das wäre natürlich auch ein Thema das an anderer Stelle ganz gut passen würde. ;)

  • maximax
    Dabei seit: 1118188800000
    Beiträge: 1242
    geschrieben 1193572998000

    Auch im HC-Forum wird schon mal verbal "gefoult", aber Beleidigungen solchen Kalibers, wie in dem Urteil angeführt, hat es meines Wissens hier noch nicht gegeben, zumindest nicht öffentlich im Forum.

    Was ist eigentlich eine Beleidigung? Wie weit darf man als User gehen bzw. nicht gehen? Ab wann darf sich ein User dieses Forums als beleidigt betrachten und ggf. auch die Justiz bemühen?

    Die subjektive Empfindung und die daraus resultierende Toleranzschwelle jedes einzelnen Menschen, was eine Beleidigung sei, ist bekanntlich sehr unterschiedlich. Sie reicht von dem User, der sich schon dann als beleidigt fühlt, wenn ihm jemand sachlich widerspricht, bis zu dem "hartleibigen Hund", der sich durch keinen noch so krassen Anwurf ihm gegenüber aus der Ruhe bringen läßt.

    Sicher liegt das alles im eigenen Ermessen, im Ermessen der Administaratoren und ggf. dann auch im Ermessen der Richter.

    Aber, gibt es eine allgemein verbindliche Richtschnur, die den Usern sagt: bis hier hin und nicht weiter?

    Suaviter in modo, fortiter in re.
  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 2880
    geschrieben 1193573880000

    @Dylan sagte:

    Dazu au dem Urteil:

    Absatz 34: "Der Kläger hat gegen die Beklagte lediglich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 310,65 €."

    Dylan

    hallo Dylan

    hier geht es um eine Androhung für den Fall der Zuwiderhandlung.

    Auszug:Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 180/05

    " ....Die Beklagte wird bei Vermeidung eines vom Gericht im Falle jeder Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft von 6 Monaten verurteilt,es zu unterlassen, gegenüber Dritten nicht erweislich wahre Tatsachen zu behaupten oder zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen, welche den Kläger beleidigen, verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen können ...."

    Bei der Kostenentscheidung hast Du richtig zitiert

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1193576043000

    Zuwiderhandlung ist richtig.

    Ein Wiederholungsfall liegt jedoch nicht vor.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • maximax
    Dabei seit: 1118188800000
    Beiträge: 1242
    geschrieben 1193576791000

    Worin besteht denn nun der praktische Nutzen, dieses Urteil zu kennen?

    Suaviter in modo, fortiter in re.
  • ingridjohanna
    Dabei seit: 1172880000000
    Beiträge: 2773
    geschrieben 1193578781000

    Danke meine Besten!! :kuesse:

    Ich hatte es so verstanden, wenn man egal wie, jemanden, schriftlich, persönlich, forumsmässig angreift, beschimpft oder unwahre Sachen unterstellt (in einem Forum), derjenige zur Rechenschaft gezogen werden kann. Nicht nur das er gesperrt wird, sondern auch, das der Angegriffene sich gerichtlich wehren kann.

    Den vollen Bericht von pittplatt hatte ich nicht. Es stand nur so wie ich zitiert hatte da.

    Also was bedeutet das jetzt dann ??? :frowning: :frowning:

    (Dachte mir schon das ich den Thread evt am falschen Platz eingestellt habe, danke Sternedieb)

    LG

    Spatzl

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