In diesem Urteil geht es um einen Rechtsstreit zwischen einem
Kläger:
Mitbegründer und Vorstandsvorsitzenden eines eingetragenen Vereins, der die Bekämpfung von Kinderpornographie zum Satzungszweck hat, und
Beklagte:
der Inhaberin einer Internet-Domain. Diese Internetseite beschäftigt sich mit sexuellen Mißbrauch und Kinderpornographie.
Auf dieser Seite hat ein User "K" beleidigende Äusserungen gegenüber dem Kläger gemacht. Die Beklagte wurde verklagt, weil sie die Äußerungen auf ihrer Webseite verbreitet habe. Allerdings hat der Kläger im gleichen Forum den User "K" ebenfalls beleidigend angegriffen.
Was Meinung oder Beleidigung oder Diffamierung ist, hat das OLG am vorliegenden Beispiel erklärt. Auch wenn die Begründung 8 Seiten lang ist, ist es interessant zu lesen.
Das OLG hat das Urteil ausführlich begründet und insbesondere auch zu der Frage Stellung genommen, ob der Betreiber eines Meinungsaustausch-Forums für diffamierende Äusserungen von Usern belangt werden kann.
Insofern ist dieses Urteil in erster Linie interessant für den Inhaber eines Meinungsaustauschsforums.
Gruß, hardy