@50dagmar sagte:
Bei mir am 30.9 1500€.Kein Zweifel.ich habe den Beweis
Ich meinte 30.8. der 30.9. ist ja erst morgen. Mein Tippfehler.
@50dagmar sagte:
Stimmt, meinte 30.08. entschuldigung
Macht nix. Man ist ja auch schon ganz wirr im Kopf.
@ganghehi sagte:
Bitte um Beurteilung, wie sicher & korrekt folgende (telefonische) Auskunft von SwissAir ist:
"Ihre Tickets wurden bereits im Juli erstellt, diese Tickets sind nicht mehr stornierbar, auch nicht durch den RV. Sie können beruhigt den Flug antreten."
Korrekt oder nur "vielleicht"?
Die eTickets habe ich mittlerweile und eine direkte Buchungsbestätigung von Swiss ebenso.
(Ich weiß, das easyjet es ebenso auf seiner Website formuliert hat)
Genau die Info habe ich auch. Tickets sind erstellt, wir sind bereits eingecheckt und fliegen am Mittwoch!
@cliffideo sagte:
Sonnestrand75, höre bitte damit auf, hier Reisende mit Linienflugtickets zu verunsichern!
Fakt ist: ausgestellte Linienflugtickets sind vom Veranstalter nicht mehr stornierbar, das kann nur noch der Besitzer der Tickets machen, dessen Name auf dem Ticket steht ( Und nein, da steht NICHT Eigentum der TC Gruppe drauf)
Dein Beispiel mit Eurowings zeigt, dass Du von der Materie keine Ahnung hast, da Eurowings gar keine Linienfluggesellschaft, sondern als Tochter der Lufthansa eine Billigfluglinie für Charter- und Bedarfsflüge ist.
Auch die Meinung, dass bei einem üblichen Storno, z.B. bei Krankheit des Reisenden, der Veranstalter das Linienflugticket storniert, ist falsch. Da diese Pauschalreisen-Linienflugtickets so gut wie immer in V-Klasse und anderen Tarifen ohne Stornierungsmöglichkeit gebucht sind, wird dies einfach durch Noshow verfallen gelassen, der Kunde trägt eh 100% Stornokosten bei diesen Flugtarifen.
Fakt ist auch, seit Montag wurde hier von nicht einer Flugverweigerung bei gebuchten Linienflügen durch TC berichtet, ebensowenig bei Ryanair und Easyjet.
Berichtet wurde von Flugverweigerungen bei Condor, EUROWINGS, Corendon, Sun-Express, Tailwind, Sundair und anderen Charterern.
Flüge bei diesen Gesellschaften müssen NICHT vorher bezahlt und ausgestellt werden und gehen auch nicht in das Eigentum des Reisenden mit direktem Vertragsverhältnis zwischen Airline und Ticketinhaber über.
Ich weiß nicht, Sonnestrand75, was Dein ständiges Verunsichern der Reisenden im Besitz von Linienflügen zu bedeuten hat. Man kann sich doch eher freuen, wenn bei der aktuellen unseligen Lage noch Teile einer Buchung genutzt werden können, gerade die Flüge sind doch fast immer das Entscheidende, irgendeine Unterkunft findet sich immer vor Ort.
Danke. Einfach nur Danke. Ich fliege am Mittwoch mit meinem Team mit EasyJet. Und lasse mich nicht mehr verunsichern.
Eine Neu Buchung für uns 9 ! wäre finanziell eine Katastrophe und zeitlich kaum möglich zu organisieren. Deshalb nutzen wir die Flüge und das Hotel war sehr entgegen kommend.
@mucmuli sagte:
Andererseits könnte ja Zurich bspw eine wahlweise Police beim Buchungsprozess anbieten, die im Falle einer Insolvenz, die komplette Summe sofort übernimmt. So könnte jeder selbst entscheiden, ob er einen Schutz möchte oder nicht (der über die 110 Mio absichert). Oh würde das zahlen.
Die Idee ist sogar noch besser. Allerdings was passiert dann, wenn wieder so ein Ereignis eintritt und den Leuten die das nicht abgeschlossen haben.. die müssen ja irgendwie zurück kommen... auch wenn die das nicht separat abgeschlossen haben... Gegebenfalls sollte das in die Reiseversicherung vielleicht mit übernommen werden
Die dann natürlich etwas teurer wird.
@vonschmeling sagte:
Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).
Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!
Steht ja jedem frei, hier zu posten oder nicht. Es sei denn, man macht das als Nebenjob oder ähnliches
wenn n der Staat seine Schutzpflichten gegenüber den Bürgern nicht erfüllt, die von der EU vorgegeben sind, dann löst das eine Haftung aus. Dass dies hier mindestens grob fahrlässig war, zeigen die eingebrachten Gesetzesentwürfe usw.
es wird sich Länge ziehen, aber ich hoffe, dass dies verbraucherzentralen oder einzelkläger mit Rechtsschutzversicherung bis zum Ende durchziehen.
@towi1802 sagte:
Auch an Dich die Frage: Was glaubst Du, wer wohl die Versicherungsprämie zahlt?
Zusatzfrage: Was glaubst Du, wie sich wohl die Versicherungsprämie für eine höhere Deckungszusage ändert?
Lieber @towi1802
Wenn Du meinen Beitrag aufmerksam gelesen hättest, hättest Du gesehen, dass ich nur wiedergegeben habe, was der EuGH zu dem Thema anmerkt. Der Gesetzgeber hat diese Reisen (die Gründe dafür seien mal dahingestellt) als besonders schützenswert ersonnen. Die Aufgabe an die Mitgliedsstaaten war hier für einen ausreichenden Schutz der Reisenden zu suchen. In DE hat man sich für eine Versicherung entschieden (UK z.B. hab ein anderes System gewählt - da ist der Staat direkt verantwortlich). Der Schutz ist in DE offensichtlich nur unzureichend umgesetzt. Natürlich würde eine höhere Versicherungsprämie beim Reiseanbieter höhere Kosten verursachen - die sich dann auch auf die Reisepreise auswirken.
Das ganze hilft aber aktuell hier niemandem weiter und wird dann ggfs. die Gerichte beschäftigen.
Ich wollte einfach nur auf diese Entscheidung hinweisen, die evtl. für die betroffenen lesenswert ist.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!