@mucmuli sagte:
Dieser SZ Artikel strotzt ja nur vor Fehlern.
Warum? Bin für jeden Hinweis dankbar.
@towi1802 sagte:
Da Du nicht locker lässt: Was glaubst Du, wer wohl die Versicherungsprämie zahlt?
Der Urlauber. Hab doch geschrieben ich zahle 400 Euro freiwillig mehr wenn ich dafür 100 Prozent mein Geld wieder sehe... das wird in dem Sektor nicht sie letzte Insolvenz gewesen sein in der Grössenordnung.. denk ich zumindest
Hallo zusammen. Mir raucht der Kopf von den ganzen Aussagen die ich bekomme , auf verschiebenden Plattformen lese und . gutgemeinten Ratschlägen die ich befolgen soll...
Daher sorry wenn es schon einmal gefragt wurde und ich die Antwort nicht gefunden habe...
Meine Situation : gebucht mit Neckermann Abflug 19.10. pauschal 1 Woche Mallorca Flug und Hotel - angezahlt im März - Restzahlung mit MasterCard Gold am 18.09.19
Nach meiner Recherche kann ich erst Chargeback beantragen, wenn Kaera nicht die volle Summe bezahlt. Kann das jemand bestätigen? Oder hat schon jemand erfolgreich chargeback zurückbezahlt bekommen?
Mir würde ja schon reichen wenn ich die Restzahlung zurückbekommen würde,-))
Lieben Dank für Eure Antworten.
@tsascha sagte:
Liebe @vonschmeling
So einfach ist es dann aber leider doch nicht - der EuGH und unlängst hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten ( C-163/18 vom 10.07.2019 )
41 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses – unabhängig von seinen Ursachen – zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).
42 Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit ...
Auch an Dich die Frage: Was glaubst Du, wer wohl die Versicherungsprämie zahlt?
Zusatzfrage: Was glaubst Du, wie sich wohl die Versicherungsprämie für eine höhere Deckungszusage ändert?
Ich weiß nicht, weshalb du die Frage auch an mich gerichtet hast, denn das ist mein Reden hier seit gefühlten 100 Seiten ...
@werbinich sagte:
Hallo zusammen. Mir raucht der Kopf von den ganzen Aussagen die ich bekomme , auf verschiebenden Plattformen lese und . gutgemeinten Ratschlägen die ich befolgen soll...
Daher sorry wenn es schon einmal gefragt wurde und ich die Antwort nicht gefunden habe...
Meine Situation : gebucht mit Neckermann Abflug 19.10. pauschal 1 Woche Mallorca Flug und Hotel - angezahlt im März - Restzahlung mit MasterCard Gold am 18.09.19
Nach meiner Recherche kann ich erst Chargeback beantragen, wenn Kaera nicht die volle Summe bezahlt. Kann das jemand bestätigen? Oder hat schon jemand erfolgreich chargeback zurückbezahlt bekommen?
Mir würde ja schon reichen wenn ich die Restzahlung zurückbekommen würde,-))
Lieben Dank für Eure Antworten.
Beantragen kannst du Chargeback auch jetzt schon, höchstwahrscheinlich will die Kartenherausgebende Bank jedoch den Ablehnungsbescheid sehen. Ich bezweifel, dass bei einer tlw Zahlung durch Zurich dein Antrag auf Chargeback genehmigt wird, unbeschadet der Tatsache dass es meiner Meinung nach in jedem Fall gerechtfertigt ist
@towi1802 sagte:
Auch an Dich die Frage: Was glaubst Du, wer wohl die Versicherungsprämie zahlt?
Zusatzfrage: Was glaubst Du, wie sich wohl die Versicherungsprämie für eine höhere Deckungszusage ändert?
Andererseits könnte ja Zurich bspw eine wahlweise Police beim Buchungsprozess anbieten, die im Falle einer Insolvenz, die komplette Summe sofort übernimmt. So könnte jeder selbst entscheiden, ob er einen Schutz möchte oder nicht (der über die 110 Mio absichert). Oh würde das zahlen.
@artus2008 sagte:
hallo zusammen, wollen eigentlich reise am 23.11. antreten nach mallorca - gebucht über bucher reisen..
reisen bis 31.10. finden nicht statt . aber was ist mit den bereits gebuchten und anzahlung geleisteten reisen ab 01.11.??
wir müssen in 3 wochen - also mitte oktober - die restzahlung leisten - was sollen wir machen?? es drauf ankommen lassen und zahlen, in der hoffnung, dass alles gut geht?? haben da ein mulmiges gefühl.....
Nichts bezahlen, solange du nicht weißt wie es weitergeht!
@sandra-hbc sagte:
Nichts bezahlen, solange du nicht weißt wie es weitergeht!
Auf der offiziellen TC Seite steht, dass man für Reisen ab 1.11. NICHTS zahlen soll. Bitte einfach ab und zu dort checken.
@50dagmar sagte:
Bei mir am 30.9 1500€.Kein Zweifel.ich habe den Beweis
Den 30.9. Gibt es dieses Jahr noch gar nicht
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!