@cbn sagte:
!!!!!!!!Allerdings: Ist dem Reisebüro die drohende Insolvenz bewusst, besteht nach Rechtsprechung einiger Instanzgerichte eine Aufklärungspflicht. Es könnte also durchaus zu Rechtsstreitereien kommen!!!!!!!!!.“
Ich dachte, mit dem Thema wären wir durch. Aber da hier Redundanz ja nicht schaden kann, für alle, die es noch nicht verstanden haben:
Thomas Cook ist ein börsennotiertes Unternehmen. Alle relevanten Fakten, wie z.B. eine drohende Zahlungsunfähigkeit, sind per ad-hoc Meldung bekannt zu geben. Hätte ein Reisebüro nach einer entsprechenden ad-hoc Mitteilung noch eine Reise verkauft, würde es die Aufklärungspflicht treffen. Solche Fälle dürfte es hier aber wohl nicht geben.
Selbst wenn man jetzt fabulieren würde, das Reisebüro hätte Insiderinformationen über eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit gehabt, dann hätte es sich strafbar gemacht, wenn es diese Insiderinformationen weiter gegeben hätte. Das hier bereits genannte Beispiel Kirch ./. Breuer (Deutsche Bank) ist entsprechend einschlägig.
Tatsächlich ist es aber so, dass die Insolvenz selbst für Thomas Cook Mitarbeiter nicht zu erwarten war, zumal ein Investor bereit stand. Letztendlich soll die Rettung ja an einer Gläubigergruppe gescheitert sein, die bislang nicht offiziell genannt wurde, bei der aber davon ausgegangen wird, dass es sich um Hedgefonds handelt, die gegen Thomas Cook gewettet haben und durch die Insolvenz Millionen Gewinne eingestrichen haben, die ihnen bei der Umsetzung des Sanierungsvorschlages (Umwandlung von Anleihen in Aktien) entgangen wären.
Dass ein paar ganz Schlaue versuchen werden, gegen Reisebüros zu klagen, will ich nicht ausschließen. Allerdings steht der Gewinner per se fest: Nämlich der Anwalt, der für diese aussichtslosen Verfahren die Kohle einstreicht...
Juristisch lohnenswerter erachte ich dagegen ein Vorgehen gegen die Zurich. Deren Verhalten wird ja immer skurriler, manche der gegenüber touristik aktuell gemachten Angaben lassen sich sicher hinterfragen.