@fischlein1 sagte:
„Ich möchte meinen gebuchten Linienflug - der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?
Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Uns ist bewusst, dass diese Frage sehr dringlich ist, bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir uns in Klärung mit der Insolvenzversicherung befinden. Wir arbeiten mit Hochdruck an dieser Klärung und werden Sie dazu schnellstmöglich informieren.
Auch die Frage, ob im Falle der Inanspruchnahme der Flugleistung, die heraus gelöste Hotel- Einzelleistung noch insolvenzversichert wäre, wird mit sehr hoher Priorität geprüft“
Das bringt mich definitiv nicht weiter, würde am Samstag mit Lufthansa nach México fliegen, das Hotel zahle ich noch mal
Thomas Cook „arbeitet mit Hochdruck an dieser Klärung“ .... ich soll Geduld haben? Mein Geld ist weg, die Reise sollte in 3 Tagen los gehen, ich versuche die Kosten für mich und den Versicherer zu minimieren und der RV bittet um Geduld? Lachhaft
Ganz ehrlich, wenn du die Mäuse hast und kannst das Hotel nochmal bezahlen....ob dann deine Hotelleistung noch bei Karea eingereicht werden kann ist doch echt zweitrangig....da du sehr wahrscheinlich eh nur einen Bruchteil wiederbekommst. Wenn ja, ist gut und du reichst ein. Wenn nicht....hattest du wenigstens trotzdem Urlaub und hast ja definitiv die Flüge genutzt, womit du schon mehr bekommen hast, als einige andere je wiedersehen werden.