Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • SonneStrand75
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    geschrieben 1570103961795

    @tdwzb sagte:

    Es gibt mE für den IV aber 2 Betrachtungen:

    Geld in die Masse zurück zu holen (Steuern und Gebühren, in deinem Beispiel 12€)

    Damit aber dir als Gläubiger eine Förderung ggue TC iHv 3.000€ für die Flüge zu generieren

    Oder b) eben auf die 12€ für die Insolvenzmasse zu verzichten, dich fliegen zu lassen und damit deine Forderungen als Gläubiger um beachtliche 3.000€ zu reduzieren

    Bei 3000 Euro Flügen werden Steuern eine dreistellige Summe sein.

    Abgesehen davon weiß ich nicht, ob es für den IV wichtig ist, sich um die Gläubiger zu kümmern,die am Ende der Nahrungskette stehen und wohl eh leer ausgehen werden...

    Wie dem auch sei, eine Stornierung ist schon passiert. Und es existiert eine Information über eine Email wegen Stornierungsauflagen.

  • tsascha
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    geschrieben 1570104341806

    @sonnestrand75 sagte:

    Das bedeutet aber, dass alle Urlauber ihre Reise abbrechen mussten, weil sie im selben Flugzeug fliegen mussten.

    Dagegen durften deutsche Urlauber ihren Urlaub zu Ende bringen.

    Ich finde die zweite Lösung deutlich besser.

    Auch das stimmt noch so ganz.

    Die sog. rescue flights gehen noch bis zum 07.10. Es wird darauf geachtet, dass man am geplanten Rückreisetermin nach Hause kommt. Was passieren kann ist, dass Flüge zusammengelegt werden und ggfs. gibt es noch einen Bustransfer zum Heimatflughafen. Die Situation ist aber auch eine andere. In UK hat ja auch die Thomas Cook Airline die Flüge eingestellt - da hätte man dann gar kein Rückreisemöglichkeit gehabt.

  • gesche.st
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    geschrieben 1570104377483

    @-yasmin sagte:

    Hab mal eine Frage bzw. eine Überlegung von mir...

    Ein Insolvenzverwalter müsste ja normalerweise versuchen die Kosten so gering wie möglich zu halten. Wäre es nicht sinnvoller gewesen die Flüge nicht zu stornieren bzw. die Kunden zu fragen wer die Flüge behalten möchte. Die immensen Kosten für Stornierungen hätten

    doch in den meisten Fällen eingespart werden können. Auch wenn Flüge nicht bezahlt waren, wäre es doch für manche günstiger gewesen

    die bereits gebuchten Flüge zu übernehmen und zu bezahlen, weil die Konditionen sicherlich billiger waren als neue Flüge zu buchen.

    Somit hätten die Kosten für Schadensmeldungen erheblich reduziert werden können. Ich sehe es so, dass doch dann der Insolvenzverwalter die Mehrkosten vorsätzlich herbeigeführt hat und dann müssten zumindest diese Kosten von der Versicherungssumme abgezogen werden, weil er sie verursacht hat.

    Oder hab ich da einen Denkfehler?

    Dafür brauchst du dann ja Kapazitäten, um jeden einzelnen Kunden anzurufen, nachzufragen, dann die Antwort abwarten, dann das Ganze koordinieren.. der Schwerpunkt jetzt lag ja erstmal darin, alle Reisen schriftlich abzusagen. Das ist ja jetzt erst beendet, wie ich das aus den Kommentaren herauslesen kann.

    Zudem stellt sich dann die Frage, ob man sich rechtlich richtig verhält, da man die Pauschalreise storniert, aber Teile davon weiter anbietet. Dann sind es ja wieder Einzelleistungen.. und diese sind wiederum ja nicht insolvenzversichert. Es kann sein, dass der Reiseveranstalter dich dadurch um deine Versicherung bringt. Aber

  • SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
    Beiträge: 459
    geschrieben 1570104379475

    @-yasmin sagte:

    Hab mal eine Frage bzw. eine Überlegung von mir...

    Ein Insolvenzverwalter müsste ja normalerweise versuchen die Kosten so gering wie möglich zu halten. Wäre es nicht sinnvoller gewesen die Flüge nicht zu stornieren bzw. die Kunden zu fragen wer die Flüge behalten möchte. Die immensen Kosten für Stornierungen hätten

    doch in den meisten Fällen eingespart werden können. Auch wenn Flüge nicht bezahlt waren, wäre es doch für manche günstiger gewesen

    die bereits gebuchten Flüge zu übernehmen und zu bezahlen, weil die Konditionen sicherlich billiger waren als neue Flüge zu buchen.

    Somit hätten die Kosten für Schadensmeldungen erheblich reduziert werden können. Ich sehe es so, dass doch dann der Insolvenzverwalter die Mehrkosten vorsätzlich herbeigeführt hat und dann müssten zumindest diese Kosten von der Versicherungssumme abgezogen werden, weil er sie verursacht hat.

    Oder hab ich da einen Denkfehler?

    Die Reisen wurden abgesagt.

    Komplett.

    Ob es eine rechtliche Grundlage existiert, nach der der Insolvenzverwalter jedem einzelnen Urlauber seinen Flug verkaufen dürfte, gegen Anrechnung auf den Schaden - das weiß ich nicht.

    Nichts anderes wäre das. Und ein insolventes Unternehmen darf ja gar keine Geschäfte tätigen...

    Du gehst davon aus, dass der Flug automatisch dem Reisenden gehört, weil er die Reise bezahlt hat. So ist es aber nicht, der Reisende hat einen Vertrag mit TC und der wurde für nichtig erklärt (nehme ich zumindest an, dass das die Konsequenz einer Reiseabsage ist).

    Um die Tickets offiziell abzutreten, müsste er einen neuen Vertrag mit dem Reisenden abschließen. Und das darf er ja nicht.

    Was er machen könnte, wäre einfach nichts zu tun und hoffen, dass jemand fliegt. Allerdings ist ja unklar, ob damit der Schutz verloren geht.

    Dann kann er aber Schwierigkeiten bekommen, dass er nicht alles dafür tut, um das Geld aufzutreiben...

    Ich finde nicht, dass die Rechtslage so einfach ist. Genau das versuchen sie anscheinend zu klären.

  • slowhexe
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    geschrieben 1570104604197

    @vonschmeling sagte:

    Der Schwager meiner Kassierin an der Lidlkasse hatte damals auch über sie berichten lassen, dass Herr Schwarz mit Jasmin Taylor ein Verhältnis gehabt habe und nur daher einen Einstand vornahm (ohne Witz, das hat die mir vollkommen zusammenhangslos aufgetischt!)

    Dass Hr. Schwarz 80 Jahre alt ist und sich seit Langem aus dem Geschäftsleben komplett zurückgezogen hat, sollten Angestellte von LIDL auch außerhalb von Baden-Württemberg wissen!

    *Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach - und andere, die sind einfach furchtbar!*
  • *yasmin
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    geschrieben 1570105253599

    @geschest sagte:

    Dafür brauchst du dann ja Kapazitäten, um jeden einzelnen Kunden anzurufen, nachzufragen, dann die Antwort abwarten, dann das Ganze koordinieren.. der Schwerpunkt jetzt lag ja erstmal darin, alle Reisen schriftlich abzusagen. Das ist ja jetzt erst beendet, wie ich das aus den Kommentaren herauslesen kann.

    Zudem stellt sich dann die Frage, ob man sich rechtlich richtig verhält, da man die Pauschalreise storniert, aber Teile davon weiter anbietet. Dann sind es ja wieder Einzelleistungen.. und diese sind wiederum ja nicht insolvenzversichert. Es kann sein, dass der Reiseveranstalter dich dadurch um deine Versicherung bringt. Aber

    Klar, aber man hätte ja anstelle von Anrufen, E-Mails etc. einen öffentlichen Aushang machen können hätte sich schnell bei dem Grossteil rumgesprochen über Fernsehen, Radio, Facebook, Instagramm etc. dass betroffene Kunden sich innerhalb 48 Stunden oder so melden müssen per E-mail wer die Flüge behalten will bei Übernahme der Stornokosten oder bei noch nicht bezahlten Flügen zu den besseren Konditionen.

    @ Sonnenstrand75

    Die Urlauber wo ihre Reise angetreten haben und jetzt nur Anteile (selbst bezahlte Hotels etc) können ihre Ansprüche ja auch geltend machen, da sind es ja nur Teile von der Pauschalreise, also müsste das im anderen Fall auch möglich gewesen sein und es wären

    zig Hunderttausende wenn nicht mehr eingespart worden.

    Ansprüche zu verlieren in Absprache mit dem Insolvenzverwalter und der Versicherung mit schriftilicher Zusage, keine Ahnung ob das nicht Gültigkeit genug gewesen wäre. Man hätte ja nicht zu einem Schaden sondern zu einer Minderung beigetragen.

  • SonneStrand75
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    geschrieben 1570105493348

    Deren Reise wurde auch nicht abgesagt. Du darfst nicht alles in einen Topf schmeißen...

    Um so einen Aushang usw zu machen, braucht es eine rechtliche Grundlage, dass es überhaupt ERLAUBT ist. Und das eindeutig zu klären kann dauern.

  • towi1802
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    geschrieben 1570105908763

    @olicheck sagte:

    (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

    Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

    Das dürften hier nicht alle hilfreich finden. :-).

  • Stephan Schuboth
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    geschrieben 1570106167366

    Hi,

    wie lange wartet man in etwa auf die E-Mail mit Schaden Nr. von Kaera? Habe unseren Schaden vor 2 Tagen hochgeladen und bis heute noch keine Reaktion.

    Grüße

  • towi1802
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    geschrieben 1570106263337

    @marcus2801 sagte:

    Wenn aber Emirates eine Mail erhält, wo explizit drin steht, alle gebuchten Flüge nach dem 01.09.19 finden nicht statt und alle davor finden statt, kann man dem schon trauen. Warum sollten die sich jetzt festlegen und nacher nicht einhalten?!

    Macht doch gar kein Sinn.

    Warum sollte TC an Emirates so eine Mail schreiben, die dann aber "geheim" zu halten ist?

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