@asolskij sagte:
"Nur halt nicht kostenlos" - warum eigentlich nicht?
"vorher nachgoogeln" - was nachgoogeln? Ich habe bei der Buchung noch kein "Sicherungsschein"
Das kann man googeln welcher Veranstalter wo versichert ist.
@asolskij sagte:
"Nur halt nicht kostenlos" - warum eigentlich nicht?
"vorher nachgoogeln" - was nachgoogeln? Ich habe bei der Buchung noch kein "Sicherungsschein"
Das kann man googeln welcher Veranstalter wo versichert ist.
@asolskij sagte:
"Nur halt nicht kostenlos" - warum eigentlich nicht?
"vorher nachgoogeln" - was nachgoogeln? Ich habe bei der Buchung noch kein "Sicherungsschein"
Warum man nicht kostenlos stornieren kann? Weil viele Menschen arbeit mit deiner Buchung hatten. Und wenn du stornierst, kostet das stornogebühren. Je kürzer vor Reiseantritt desto teurer.
@d-saster sagte:
Kann man sich eigentlich beim Insolvenzverwalter in die Gläubigerliste eintragen lassen oder geht das auch nicht, weil man ja als Kunde über die 100%ig sichere[tm] Kundengeldversicherung abgedeckt ist?
Den Schaden, den die Versicherung nicht ersetzt, kannst du bestimmt zur Tabelle anmelden.
@ryanairflieger sagte:
Sorry, hörte( liest sich teilweise anders).
Weil du wohl seit paar Tagen erst mitliest. Ich bin hier seit dem 23.9. und habe am 26.9., nach der Absage der Reisen, gleich neue Tickets gebucht. Seitdem ist mein persönliches Thema ja erledigt...
Das größere Problem haben die Leute, die ab November verreisen sollen und nicht wissen, was sie tun sollen.
Und die, die nicht wissen, ob sie ihre Flugtickets verwenden können.
Diese Unsicherheit stresst deutlich mehr als die abgesagten Reisen. Da weiß man, woran man ist, und kann handeln.
Durch Lastschriftverfahren und die Tatsache, dass seit Ende August keine Restzahlungen über Lastschriften abgebucht wurden, habe ich nur die Anzahlung verloren. Und natürlich deutlich höhere Flugpreise für 4 Personen, doppelt so hoher Aufpreis als die Anzahlung...
@toma07 sagte:
Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen
Diese Info war jetzt von der HC Seite, Gibt es diese Info auch von Zürich direkt oder woher kommt das?
Wenn dies eine Offizielle Aussage ist bedeutet sie doch im Umkehrschluss das ich zB. die Flüge in Anspruch nehmen kann und den Rest bei der Insolvenzversicherung (Zürich) geltent machen kann. Es gab ja auch die Aussage das wenn man nur Teile in Anspruch nimmt es keine Pauschalreise mehr ist und kein Anspruch besteht - dazu steht dieser Punkt im Wiederspruch.
Hast Du hierzu schon eine Antwort erhalten?
Ich blicke nicht mehr durch....
Den vollen Schaden der Pauschalreise bei Karea anmelden
Wenn man Flug daraus nützt, wo dann den Schaden abzügl. Flüge melden? Auch bei Karea oder beim Insolvenzverwalter? Wo wäre die Meldung denn für den Insolvenzverwalter, so meldet man das?
Vielen Dank für deine Empathie gegenüber den ab-November-Reisenden (absolut ernst gemeint!)
Ich fliege in 3 Tagen los.
Meine Flüge sind gesichert.
Musste nur ein neues Hotel buchen.
Wir sind auch zu zweit. Egal wer hier wieviel verliert, es sind Tausende Menschen, die die Rechnung von den Großen bezahlen dürfen...
Der kleine, die Betroffenen, verlieren fast alles. Den großen ist es egal.
Ich persönlich finde es nicht gut, das die Politik den Kopf in den Sand steckt und abwartet.
Defensiv können die gut, mal offensiv nach vorne gehen, Fehlanzeige.
@nicste sagte:
Vielen Dank für deine Empathie gegenüber den ab-November-Reisenden (absolut ernst gemeint!)
Danke!
Wobei die, die im nächsten Jahr erst reisen, deutlich entspannter sein dürften - ich denke, die Lage wird sich spätestens ab November geklärt haben.
@asolskij sagte:
Meiner Meinung nach es grenzt an Urkundenfälschung - bestimmt waren die Finanzindikatoren nicht super rosig bei allen GmbH's des TC. Dann packt Zurich alle diese Firmen zusammen und gibt ein "Sicherungsschein" - die Kunden zahlen weiter weil "es ist sicher". Zurich hat es bewusst, dass, wenn TC pleite geht, so wird der Betrag um mehrfache höher als 110mio. Euro sein. Trotzdem wurde Sicherungsschein an Kunden ausgegeben.
Hier wird teilweise schon viel Blödsinn geschrieben, aber diese Aussagen von @asolskij (wenn man den Text entziffern kann) beweisen, das es immer noch schlechter werden kann.....
Zum tausendenmal, der Gesetzgeber hat so ein Verhalten möglich gemacht. Beschwer´ Dich bei der Regierung........ aber dann leserlich
Ja, ballonflieger, 651r hatte ich im alten Thread verlinkt.
Der Tag der Insolvenzanmeldung ist maßgeblich für die Formulierung "pro Geschäftsjahr" und umfasst alle daraus folgenden Schadensfälle gleich wann sie denn eintreten mögen. Mit der Gültigkeit des Sicherungsscheins hat das nichts zu tun.
Daher haben Sicherungsscheine für Abreisen nach dem 1.11. 2019 zwar Gültigkeit bis 31.10.2020, der neue Topf (wie hier häufig umschrieben) käme jedoch erst bei einer zweiten Insolvenz innerhalb dieses Gültigkeitszeitraumes ins Spiel.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!