@illi72 sagte:
Natürlich gibt es einen vorläufigen Insolvenzverwalter, überall nachzulesen
Es ist auch überall nachzulesen, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter eben nicht mit einem Insolvenzverwalter gleichzusetzen ist.
@towi1802 sagte:
Es ist auch überall nachzulesen, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter eben nicht mit einem Insolvenzverwalter gleichzusetzen ist.
Hättest du nur einen Funken Ahnung, dann wärst du in der Lage, die Dinge richtig zu interpretieren.
@towi1802 sagte:
Es ist auch überall nachzulesen, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter eben nicht mit einem Insolvenzverwalter gleichzusetzen ist.
Und auch der vorläufige Insolvenzverwalter hat bekanntgegeben das alle Reisen bis Ende Oktober storniert sind. Was danach ist wird erstmal wieder ausgesessen. Schön häppchenweise die Leute verarschen. Aber ja ich habe vergessen Neckermann könnte noch gerettet werden.
Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
Wer hat einen Rat?
@illi72 sagte:
Natürlich gibt es einen vorläufigen Insolvenzverwalter, überall nachzulesen
Um mal die Illussionen von Einigen wegzuwischen, das hier schnell Entscheidungen getroffen werden.
Es gibt bis zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der "vorläufige" Insolvenzverwalter wird mit Sicherheit den gesetzlichen Verfahrensablauf einhalten!
Desssen Kanzlei hat noch einige Hundert andere Insolvenzen zu bearbeiten, die offen sind.....so eine Insolvenz dauert viele Jahre,
bis sie komplett abgewickelt ist. HWW hat Insolvenzen, die seit über 6 Jahren abgewickelt werden...
Einfach mal "ab" in die Maske eingeben oder "Reise"...
Wenn man die Zeitplanung der Germania Insolvenz ansieht, kann man sich vorstellen wielange es dauern kann, bis der Insolvenzverwalter
Entscheidungen mitteilen kann. Nur das es bei ThomasCook wesentlich komplizierter ist und darum der Zeitrahmen garantiert eine größere Zeitspanne umfasst, denn bei Germania lag eine Masseunzulänglichkeit vor. Dies muss bei TC erstmal geprüft werden. Und zwar über alle Gesellschaften hinweg.
Zwischenbericht dauert über ein Jahr
Eine gerichtliche Entscheidung über die Hauptinsolvenz (Eröffnungstermin der Insolvenz) ist dieses Jahr nicht mehr zu erwarten.
Es ist also nicht zielführend einem erfahrenen Insolvenzverwalter Vorsatz oder Böswilligkeit zu unterstellen.
Die primäre Aufgabe des Insolvenzverwalters ist nicht, Urlauber zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ist hart, trifft auch mich als Kunde von TC der eigentlich verreisen wollte und bezahlt hat...ist aber die Realität.
@jokische sagte:
Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
Wer hat einen Rat?
April 2020 ist die Insolvenz entweder schon abgewickelt(glaube ich),dann wird nichts mehr abgebucht. Oder die Reise findet statt. Wie auch immer
@olicheck sagte:
Um mal die Illussionen von Einigen wegzuwischen, das hier schnell Entscheidungen getroffen werden.
Es gibt bis zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der "vorläufige" Insolvenzverwalter wird mit Sicherheit den gesetzlichen Verfahrensablauf einhalten!
Desssen Kanzlei hat noch einige Hundert andere Insolvenzen zu bearbeiten, die offen sind.....so eine Insolvenz dauert viele Jahre,
bis sie komplett abgewickelt ist. HWW hat Insolvenzen, die seit über 6 Jahren abgewickelt werden...
Einfach mal "ab" in die Maske eingeben oder "Reise"...
Wenn man die Zeitplanung der Germania Insolvenz ansieht, kann man sich vorstellen wielange es dauern kann, bis der Insolvenzverwalter
Entscheidungen mitteilen kann. Nur das es bei ThomasCook wesentlich komplizierter ist und darum der Zeitrahmen garantiert eine größere Zeitspanne umfasst, denn bei Germania lag eine Masseunzulänglichkeit vor. Dies muss bei TC erstmal geprüft werden. Und zwar über alle Gesellschaften hinweg.
Zwischenbericht dauert über ein Jahr
Eine gerichtliche Entscheidung über die Hauptinsolvenz (Eröffnungstermin der Insolvenz) ist dieses Jahr nicht mehr zu erwarten.
Es ist also nicht zielführend einem erfahrenen Insolvenzverwalter Vorsatz oder Böswilligkeit zu unterstellen.
Die primäre Aufgabe des Insolvenzverwalters ist nicht, Urlauber zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ist hart, trifft auch mich als Kunde von TC der eigentlich verreisen wollte und bezahlt hat...ist aber die Realität.
Dann erfahre ich wohl auch erst in einigen Jahren ob ich die Reise im Dezember 2019 hätte antreten können oder eben nicht.
Natürlich kannst du deine Mandatsreferenz für TK bei deiner Bank widerrufen. Habe ich auch gemacht. Ich lass doch keine Zahlung mehr abbuchen um dann vlt. nur 20% zurück zu bekommen.
@jokische sagte:
Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
Wer hat einen Rat?
Die Restzahlung wäre also ursprünglich im Februar fällig.
Nach bisherigen Informationen gehe ich davon aus, das entweder die Reise stattfindet und nur dann die Restzahlung fällig wird.
"Restzahlungen leisten oder nicht. Sofern die Reise noch nicht abgesagt wurde, besteht der Reisevertrag noch, und der Insolvenzverwalter kann die Reise durchführen. Damit kann er auch den Reisepreis vom Kunden verlangen. Sagt der Insolvenzverwalter die Reise doch noch ab, steht ihm auch keine Zahlung mehr zu."
Nur wenn eine Reise tatsächlich stattfindet, hat der Insolvenzverwalter ein Recht auf die Restzahlung:
"Wird nun der Reiseveranstalter vor Antritt der Reise insolvent, sollten Sie versuchen, mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen und herauszufinden, ob die Reise durchgeführt wird. Im Regelfall wird der Geschäftsbetrieb des Veranstalters eingestellt. Dann findet keine Reise statt. Der Insolvenzverwalter kann jedoch entscheiden, dass die geschlossenen Verträge fortgeführt werden. In diesen Fällen behält der Reisevertrag seine Gültigkeit und beide Parteien sind an den Vertrag gebunden."
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!