Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • asolskij
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    geschrieben 1570290740112 , zuletzt editiert von asolskij

    Ich habe bei Kaera den Schaden am 25.09 gemeldet - direkt nach der Insolvenz. Die Reise musste aber 2.10 stattfinden und die Absage kam erst am 27.09. War es zu früh für die Schadensmeldung bei Kaera? Oder ist Tag der Insolvenz maßgeblich?

    Sorry - ich weiss, dass es schon mehrfach eventuell beantwortet wurde - ich finde aber nichts konkretes dazu.

  • Gitti125
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    geschrieben 1570291315738

    Für alle Fragen einfach alles durchlesen. Hier wird nahezu alles beantwortet.

    https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq

  • asolskij
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    geschrieben 1570291746136

    Leider gibt bei https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq

    nichts konkretes. Ab wann kann man die Schadensmeldung doch einreichen?

  • Sunny18051
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    geschrieben 1570292470614

    Einen Schaden kann man einreichen wenn man einen Schaden hat, bei dir ist der Schaden mit der Absage eingetreten. Ab dann hat man 8 Wochen Zeit diesen zu melden - so habe ich es hier beim Durchlesen verstanden.

  • HC-Mitglied2685054
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    geschrieben 1570292556580

    @olicheck zitierte:

    "Sofern die Reise noch nicht abge­sagt wurde, besteht der Reise­vertrag noch, und der Insolvenz­verwalter kann die Reise durch­führen. Damit kann er auch den Reise­preis vom Kunden verlangen. Sagt der Insolvenz­verwalter die Reise doch noch ab, steht ihm auch keine Zahlung mehr zu."

    Sehe ich in dieser Insolvenz-Situation von TC mehr als kritisch. Wenn man das wörtlich nimmt, hieße das auf der bestehenden Grundlage, dass Reisen ab dem 01.11. noch nicht abgesagt sind, dass seit dem ca. 27.09. bereits Zehntausende von Reisenden (nämlich die, deren Abreisedatum vom 01.11. bis ca. 08.11. liegt) den Restbetrag ihrer Reise (nicht selten mehrere tausend Euro) fortlaufend in den insolventen Rachen von TC schieben, obwohl sie in der derzeitigen Situation mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen müssen, dass auch ihre Reisen noch abgesagt werden. Also, bei aller Liebe, wer jetzt noch überweist, den müsste man ja schon wegen Blödheit verklagen. Soll sich der Insolvenzverwalter doch melden, wenn er die Reise wider Erwarten doch noch durchführen will. Aber kann natürlich gerne jeder machen, wie er will...

  • Domino27
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    geschrieben 1570292991545

    Auf der FAQ-Seite bei Thomas Cook steht doch, dass keine Lastschrift-/oder Kreditkartenzahlungen eingezogen werden. Ebenso sollen Kunden nichts überweisen.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • BattleJack
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    geschrieben 1570293067072

    @jokische sagte:

    Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.

    Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.

    Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!

    Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.

    Wer hat einen Rat?

    Bei uns soll die Reise am 22.11. starten und laut meiner Bank ist es nur über einen Kartenwechsel möglich.

    Da es bei uns noch etwas kurzfristiger ist, habe ich auch die Bedenken, dass sie den Rest einziehen.

  • mucmuli
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    geschrieben 1570293185443

    @jokische sagte:

    Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.

    Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.

    Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!

    Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.

    Wer hat einen Rat?

    Melde die Karte doch einfach als "verloren", dann bekommst du eine neue mit neuer Nummer und die alte Karte wird deaktiviert. Kostet meist 10 Euro ...

  • Sunny18051
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    geschrieben 1570293537735

    Ich glaube kaum das der IV im Augenblick noch Geld einzieht - habe ich, der 23/24.09 mal ausgenommen, hier nicht mehr gelesen. Und wenn er einzieht dann findet die Reise statt, sprich der IV führt die Reise durch und ist dafür verantwortlich. Alles andere wird schwer vorstellbar um nicht zu sagen wäre es schön Betrug (meine Meinung).

    Gruß

  • HC-Mitglied2685054
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    geschrieben 1570295640702

    Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abge­sagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...

    Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...

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