@olicheck zitierte:
"Sofern die Reise noch nicht abgesagt wurde, besteht der Reisevertrag noch, und der Insolvenzverwalter kann die Reise durchführen. Damit kann er auch den Reisepreis vom Kunden verlangen. Sagt der Insolvenzverwalter die Reise doch noch ab, steht ihm auch keine Zahlung mehr zu."
Sehe ich in dieser Insolvenz-Situation von TC mehr als kritisch. Wenn man das wörtlich nimmt, hieße das auf der bestehenden Grundlage, dass Reisen ab dem 01.11. noch nicht abgesagt sind, dass seit dem ca. 27.09. bereits Zehntausende von Reisenden (nämlich die, deren Abreisedatum vom 01.11. bis ca. 08.11. liegt) den Restbetrag ihrer Reise (nicht selten mehrere tausend Euro) fortlaufend in den insolventen Rachen von TC schieben, obwohl sie in der derzeitigen Situation mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen müssen, dass auch ihre Reisen noch abgesagt werden. Also, bei aller Liebe, wer jetzt noch überweist, den müsste man ja schon wegen Blödheit verklagen. Soll sich der Insolvenzverwalter doch melden, wenn er die Reise wider Erwarten doch noch durchführen will. Aber kann natürlich gerne jeder machen, wie er will...