Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Magghy
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    geschrieben 1570465137876

    An etläuft

    Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.

    An Sophia

    Toll das es mit einer Hotelbuchung klappte. Du als Schwerbeschädigte hast natürlich noch mehr Probleme, da nicht soviel Flexibilität. Es gibt Hotels, die Cook-Betroffenen Sonderkonditionen bieten.

  • etläuft
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    geschrieben 1570465349852 , zuletzt editiert von Sokrates

    @magghy sagte:

    An etläuft

    Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.

    =========

    Antwort:

    Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?

  • Sophia2019
    Dabei seit: 1570377251848
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    geschrieben 1570465515126

    @etlaeuft sagte:

    Hallo Zusammen,

    obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:

    Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).

    Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.

    Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.

    Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.

    Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten ;-) auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben

    Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....

    Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....

    Vielen Dank vorab!

    wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry

    bitte löschen - geht nicht selbst
  • Sophia2019
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    geschrieben 1570465589165

    Ob das wohl noch etwas mit Neckermann wird bezweifle ich sehr stark habe einen alten Artikel gefunden. Danke noch für die gestrige Hilfe!

    Liebe Grüße Sophia

    https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/05/27/thomas-cook-nichts-schoenreden/

    bitte löschen - geht nicht selbst
  • Magghy
    Dabei seit: 1570358087901
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    geschrieben 1570465725041

    Kommt drauf an bei welcher Bank du bist und welchen Kreditkartenvertrag du hast. Aber soviel wie ich verstanden hab ist bei einer abgesagten Reise auch kein Teilbaustein mehr möglich.

  • andy200
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    geschrieben 1570465954514

    Hallo

    Jetzt muss ich hier mal etwas fragen.

    Wir haben bei Neckermann im Sommer schon gebucht für Dezember. Der Flug geht mit Tuifly. Die haben ja nur 15kg Gepäck. Auf der Buchungsbestätigung stand aber 20kg. Kam uns komisch vor, deshalb hat meine Frau schon vor längerer Zeit mal bei Tuifly angerufen und sich das bestätigen lassen. Soweit so gut, war noch vor der Insolvenz. Da hat sie eine Vorgangsnummer bekommen um die Flüge zuordnen zu können. Heut bin ich mal auf die Idee gekommen mit der Vorgangsnummer und meinem Namen auf der Seite von Tuifly zu probieren ob ich Sitze reservieren kann. Einfach der Neugierde halber und siehe da ich hätte einchecken können und habe sogar Buchungsnummern für die Flüge angezeigt bekommen. Status grün. Dann wären ja die Flüge immer noch gebucht, das Hotel ist storniert. Haben wir angerufen.

    Ist schon seltsam.

  • etläuft
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    geschrieben 1570466122862

    @sophia2019 sagte:

    wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry

    Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!

  • etläuft
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    geschrieben 1570466146432

    @etlaeuft sagte:

    Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!

    Never sollte das heißen ;-)

  • Hesse19
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    geschrieben 1570466536148

    @etlaeuft sagte:

    Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?

    Es gibt einen Sicherungsschein, egal ob er nun nutzbar ist oder nicht.

    Ich vermute, dass Mastercard den Sicherungsschein solange als gültig ansieht, bis seine Ungültigkeit in Form einer Auszahlungsverweigerung seitens der Versicherung bewiesen ist.

    Dumm wäre es nur, wenn die Versicherung dir trotzdem eine kleine Teilsumme auszahlt.

    Ich denke nicht, dass es eine Ad-hoc-Lösung gibt. Aber Eile besteht eigentlich auch nicht.

  • Joschua100
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    geschrieben 1570467747124

    Ist die Bundesregierung eigentlich in den Herbstferien??? Die wollten ja zeitnah entscheiden 

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