Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Thor68
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    geschrieben 1570634858523

    @steingeiss sagte:

    Uns wurde jetzt auch von HC die Reise für Dezember abgesagt und wir sollen uns an KAERA wenden und das Schadensformular ausfüllen.

    Jetzt meine Frage an die Wissenden: Darf ich jetzt eine neue Reise buchen, ohne etwas falsch zu machen?

    Merci für die Antwort

    Sicher darfst du das!

    Wer weiß schon was kommt
  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
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    geschrieben 1570634866994

    @volleyballalbum sagte:

    So dann wiederlege ich das mal mit deinem Beispiel. Du hast die Reise bestellt und bezahlt. Vor der Leistungserbringung(Fenster montage/Reise Antritt) wurde Insolvenz angemeldet und deine Reise abgesagt. Somit hast du richtig festgestellt das alles zur Insolvenzmasse zählt(Flüge wie auch die Fenster)

    Leider nicht verstanden: wenn mir vor der Insolvenz Linienflüge ausgestellt werden und die mir auch zugestellt werden, ob nun als E-Ticket, Papierticket oder zum Download, dann habe ich diese für mich in meinem Eigentum. Sowas findet meist direkt nach der Buchung statt und hat nix mit dem Reiseantritt zu tun.

    Was Du meinst, sind Charterflüge, bei denen man nur auf der Gästeliste steht oder eben auch nicht wie hier in vielen Fällen.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • Armin
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    geschrieben 1570635205552

    @Arancjia

    Falls der Riesenbetrag größtenteils nicht durch die Insoversicherung abgedeckt wird (wovon auszugehen ist) würde ich das Thema "Staatshaftung" auf jeden Fall im Auge behalten..ich will Dir keine falschen Hoffnungen machen und kurzfristig bringt Dir das nichts..ich gehe davon aus daß man diesbezüglich noch was hören wird angesichts so vieler Betroffener mit Riesensummen..und ich gehe davon aus daß diesbezüglich die Verjähungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende für Forderungen gemäß BGB gilt..also bei der Summe lohnt es sich auf jeden Fall da dran zu bleiben...

  • Cliffideo
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    geschrieben 1570635358530

    @arancjia sagte:

    Ich habe nun mal dem hotel geschrieben, mehr als "absagen" können sie ja nicht.

    Und ja, wir haben dafür auch eine lange Zeit gespart... Sollte DER urlaub werden und nu, ma schauen...

    Leider wird dir das Hotel keine positiven Aussagen machen können, da es üblicherweise erst nach Deiner Abreise bezahlt wird. Und im Falle der Insolvenz findet dies nicht mehr statt, wenn nicht das Unternehmen noch durch wundersame Investoren gerettet werden kann, wovon hier aber die wenigsten ausgehen.

    Eventuell kannst Du die Flüge noch nutzen, musst dann aber das Hotel selbst bezahlen. Welche Fluggesellschaft ist gebucht?

    Wenn Du nicht in der Lage bist, im Worstcase Hotel und Rückflug selbst zu bezahlen, würde ich vom Antritt der Reise absehen und auf eine möglichst hohe Prozentzahl der Erstattung durch die Insolvenzversicherung hoffen.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1570635613701

    Lest doch einfach mal die TC-Infos, statt zu mutmaßen und euch gegenseitig anzugiften! Das hilft hier wirklich niemandem! :rage: Klick

  • HC-Mitglied2685054
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    geschrieben 1570635614661

    @towi1802 sagte:

    Er wird auf 254 BGB abstellen.

    Jooaaah, würde Sinn machen und abstellen kann man ja mal und so ganz falsch muss das ja nicht sein. Da wäre dann nur noch der Punkt der Beweislast...

  • AnnabellaDonna
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    geschrieben 1570635759167

    @nicste sagte:

    Wieso ausgerechnet Mittwoch?

    Ich hatte doch tatsächlich recht, dass sich Mittwoch was tut! Bin eine kleine ****...

  • ryanairflieger
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    geschrieben 1570636361914

    @cliffideo sagte:

    Leider nicht verstanden: wenn mir vor der Insolvenz Linienflüge ausgestellt werden und die mir auch zugestellt werden, ob nun als E-Ticket, Papierticket oder zum Download, dann habe ich diese für mich in meinem Eigentum. Sowas findet meist direkt nach der Buchung statt und hat nix mit dem Reiseantritt zu tun.

    Was Du meinst, sind Charterflüge, bei denen man nur auf der Gästeliste steht oder eben auch nicht wie hier in vielen Fällen.

    Ich habe die Tickets schon einen Monat vor der Insolvenz in der Tasche gehabt. Eingecheckt und so weiter...

    Also, alles klar... Ich weiß was ich erzähle.

    (Fenster sind schon eingebaut und das sind meine)

    Alles wird gut.✌👍
  • vonschmeling
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    geschrieben 1570636427016

    Ich rate eher ab einfach mal so "abzustellen" ...

    Ich denke, es ist eine Frage der Zeit bis irgend ein Inkassoableger aus der Torte springt, 2 arbeitslosen Juristen eine Perspektive bietet und sich den Geschädigten als Helferlein anbiedert.

    Für einen bescheidenen Obulus von 30% der erstrittenen Summe, ohne Risiko!

    Sich an das BGB zu halten ist generell ratsam, andernfalls kann´s Ärger geben.

    Auf das BGB abzustellen mit dem Wunschdenken, es stünde schon drin was man sich für seine persönliche Causa passend zurechtlegen könnte ist keine so wirklich brillante Idee.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Marcus2801
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    geschrieben 1570636719962

    Jetzt ist ja der Worst Caste eingetroffen und die Flüge dürfen nicht benutzt werden.

    Gestern das Hotel nochmal bezahlt und kein Geld für neue Flüge.

    Geld für Hotel auch weg.

    Buchung kann ich online noch verwalten.

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