@cliffideo sagte:
Leider nicht verstanden: wenn mir vor der Insolvenz Linienflüge ausgestellt werden und die mir auch zugestellt werden, ob nun als E-Ticket, Papierticket oder zum Download, dann habe ich diese für mich in meinem Eigentum. Sowas findet meist direkt nach der Buchung statt und hat nix mit dem Reiseantritt zu tun.
Was Du meinst, sind Charterflüge, bei denen man nur auf der Gästeliste steht oder eben auch nicht wie hier in vielen Fällen.
Dass das Ganze alles nur Gelaber deinerseits ist, wurde doch schon bewiesen - ausgestellte IATA-Tickets von AirFrance wurden vom RV (oder eben vorläufigem Insolvenzverwalter) storniert.
Darauf gehst du aber nicht ein, sondern tust so, als ob es nie passiert wäre...
Dabei widerlegt es deine schöne Theorie, die leider überhaupt keine rechtliche Grundlage hat.
Du hättest es halt gerne so...