@jlechtenboehmer sagte:
Nein - ich habe die Aussage der DB gelesen ( sie liegt mir ja vor) das man sie nur in Verbindung mit dem dazugehörigen Flugticket nutzen darf - und zusätzlich die Mitteilung eines Users das es auch ohne möglich ist.
Ich persönlich vertraue da natürlich der Information, die ich schriftlich vom Leistungserbringer vorliegen habe und nicht der Aussage eines Dritten. Aber jeder wie er mag.....
Natürlich stimmt diese pauschale Aussage, dass ein gültiges Ticket vorliegen muss. Es liegt ja auch ein Ticket vor bzw braucht man eine Reisebestätigung dazu.
Es ist ein Sonderfall, dass der Zugticket ausgestellt wurde und erst danach die Reise abgesagt wurde. Und im Gegensatz zu Flugtickets ist die DB da deutlich unkomplizierter.
Es sollte jeder, der sie nutzen will, selbst nachfragen. Aber wenn man eine Mail von DB hat, dass man sie nutzen darf, wird der Schaffner es akzeptieren. Ist wie gesagt kein Vergleich zu Flugtickets.